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Verteidigung "Eine Mär von Käuflichkeit, Korruption und Komplott"

08.07.2004 ·  Im Mannesmann-Prozeß haben die Verteidiger von Deutsche-Bank-Chef Ackermann ihren Mandanten gegen alle Vorwürfe in Schutz genommen und seinen Freispruch beantragt.

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Im Mannesmann-Prozeß haben die Verteidiger von Deutsche-Bank-Chef Josef Ackermann ihren Mandanten gegen alle Vorwürfe in Schutz genommen und seinen Freispruch beantragt. Ackermann habe sich weder zivil-, geschweige denn strafrechtlich etwas zu Schulden kommen lassen, betonten die Anwälte Eberhard Kempf und Klaus Volk am Donnerstag in ihrem zweieinhalbstündigen Plädoyer.

„Die schlichten Behauptungen der Staatsanwaltschaft haben mit Beweisführung nichts zu tun und sind reine Spekulation“, sagte Kempf. Die umstrittenen Prämien und Pensionsabfindungen seien formell und inhaltlich rechtmäßig gewesen. In der vergangenen Woche hatten die Ankläger für Ackermann wegen schwerer Untreue in sieben Fällen zwei Jahre Haft auf Bewährung gefordert.

„Nicht das entfernteste Indiz“

Es gebe „nicht das entfernteste Indiz“ dafür, daß der Bank-Manager vorsätzlich einen Schaden in Kauf genommen haben könnte. Bei der Anklage handele es sich um eine „Mär von Käuflichkeit, Korruption und Komplott", die es so nie gegeben habe. Darauf könne kein Urteil gestützt werden.

Zudem sei gar kein Schaden entstanden. Eine außerordentliche Steigerung des Unternehmenswertes erlaube eine außerordentliche Sondervergütung. Nur in einem Punkt - bei der Selbstbegünstigung des Aufsichtsrats-Chef Joachim Funk - sei ein Beschluß des Aufsichtsrats-Präsidiums nichtig gewesen und deswegen korrigiert worden.

Bleibeprämien und nachträgliche Vergütung

Die Strafverteidiger wiesen auch die Kritik des Gerichts zurück, wonach die umstrittenen Prämienzahlungen nicht im Interesse des Unternehmens gelegen hätten. „Die nachträgliche Vergütung von Mitarbeitern bleibt immer möglich“, sagte Volk. Der Aufsichtsrat habe die Übernahme der Mannesmann AG nicht ignorieren können. Dies habe auch die Interessenslage des Konzerns verändert. So seien Bleibeprämien bei Übernahmen üblich und sinnvoll.

Mit der Abfindung der variablen Pensionsansprüche habe man die Pensionäre nicht bereichern wollen, sondern im Gegenteil unkalkulierbar wachsende Belastungen beenden wollen.

Urteil noch im Juli erwartet

Seit fünf Monaten müssen sich neben Ackermann unter anderem der frühere Mannesmann-Chef Klaus Esser, Ex-Aufsichtsratschef Joachim Funk sowie der ehemalige IG Metall-Vorsitzende Klaus Zwickel wegen Untreue oder Beihilfe dazu vor Gericht verantworten.

Dabei geht es im Zusammenhang der Milliarden schweren Übernahme von Mannesmann durch den britischen Mobilfunkriesen Vodafone Anfang 2000 um Prämienzahlungen in Höhe von rund 60 Millionen Euro an frühere Mannesmann-Vorstände und -pensionäre. Die Staatsanwälte bewerteten die Ausschüttungen in ihren Plädoyers in der vergangenen Woche als schwere Untreue. So forderten sie unter anderem für Esser zweieinhalb Jahre Haft und für Funk sogar drei Jahre Haft ohne Bewährung. Das Urteil in dem Ende Januar begonnenen Prozeß wird noch im Juli erwartet.

Quelle: FAZ.NET mit Material von dpa, Reuters
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