17.02.2012 · Durch seinen Rücktritt als Bundespräsident ist Christian Wulff längst nicht alle Sorgen los: Einem Pressebericht zufolge prüft die Finanzaufsicht, ob er beim Übernahmekampf von Porsche mit VW 2008 gegen das Gesetz verstoßen hat. Anleger fühlen sich um Milliarden Euro gebracht.
Von Johannes RitterDie Finanzaufsicht (Bafin) geht der Frage nach, ob der frühere niedersächsische Ministerpräsident Wulff im Zusammenhang mit dem Übernahmekampf von Porsche mit VW 2008 gegen das Wertpapierhandelsgesetz verstoßen hat. Das berichtet die Zeitschrift „Spiegel“. Demnach prüfe die Finanzaufsicht, ob Wulff gegen die sogenannte Ad-hoc-Pflicht verstoßen hat. Eine Sprecherin der Bafin wollte dies auf Anfrage nicht kommentieren.
Niedersachsen ist mit 20 Prozent an Volkswagen beteiligt. Daher sitzt Niedersachsens Ministerpräsident als Sachwalter der Interessen des Landes traditionell im Aufsichtsrat des Wolfsburger Automobilkonzerns. Wulff gehörte dem VW-Kontrollgremium bis zu seinem Wechsel in das Amt des Bundespräsidenten an. Rund 70 Banken, Versicherungen und Fonds fordern von Wulff Schadensersatz in Höhe von 2,1 Milliarden Euro. Sie werfen ihm vor, seine Aufsichtspflichten verletzt zu haben. Wulff soll im Februar 2008 und damit deutlich früher als der Kapitalmarkt darüber informiert gewesen sein, dass Porsche entgegen der seinerzeitigen Ankündigungen geplant habe, 75 Prozent von VW zu übernehmen.
Dabei berufen sich die klagenden Investoren auf einen Aktenvermerk von Wulffs damaligem Leiter der Wirtschaftsabteilung der Staatskanzlei in Hannover, Mathias Middelberg. In dem Vermerk vom 12. Februar 2008 schrieb Middelberg: „Mittelfristiges Ziel von Porsche ist der Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag.“ Dafür hätte Porsche den VW-Anteil auf mindestens 75 Prozent erhöhen müssen.
In der Öffentlichkeit hatte der Sportwagenbauer zu dieser Zeit und auch in den Monaten danach stets dementiert, derartige Pläne zu haben. Doch Ende Oktober 2008 kündigte Porsche dann doch an, den VW-Anteil auf 75 Prozent erhöhen zu wollen. In der Folge schoss der VW-Aktienkurs zeitweise bis auf 1000 Euro. Damit wurden viele Investoren, die auf fallende Kurse gewettet hatten, auf dem falschen Fuß erwischt. Sie verloren Milliarden Euro, die sie nun wieder haben wollen. Nach Ansicht der Kläger hätte Wulff den VW-Aufsichtsrat über den Inhalt von Middelbergs Vermerk unterrichten und so indirekt auf dessen Veröffentlichung hinwirken müssen, um alle VW-Aktionäre darüber zu informieren.
Middelberg, der heute für die CDU im Bundestag sitzt, weist die Vorwürfe zurück: Wulff habe keine Vorab-Informationen über Porsches Übernahmepläne gehabt. Der Vermerk habe vor allem auf Zeitungsberichten oder Analysteneinschätzungen basiert, erklärte Middelberg vor einigen Tagen. Middelberg hatte nach eigener Aussage keine Belege für seine damalige „subjektive Einschätzung“.
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