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Versicherungen EuGH verlangt gleiche Tarife für Männer und Frauen

 ·  Versicherungen müssen ab Dezember 2012 einheitliche Tarife für Frauen und Männer anbieten. Unterschiedlich hohe Versicherungsbeiträge diskriminierten Frauen und seien unzulässig, entschied jetzt der Europäische Gerichtshof in Luxemburg.

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Versicherungsunternehmen müssen ab Ende 2012 geschlechtsneutrale Tarife und Leistungen anbieten. Die bislang übliche Berücksichtigung des Geschlechts als „Risikofaktor“ in den Versicherungsverträgen ist eine unzulässige Diskriminierung, urteilte am Dienstag der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg.

Zur Begründung verweist der EuGH auf die EU-Gleichstellungsrichtlinie aus dem Jahr 2004. Sie verlange geschlechtsneutrale sogenannte Unisex-Tarife im Grundsatz schon ab dem 21. Dezember 2007 und sehe eine Überprüfung nach fünf Jahren, also am 21. Dezember 2012, vor. Damit das Ziel der Gleichstellung nicht unterlaufen werde, seien Ausnahmen danach unzulässig, urteilte der EuGH.

Im konkreten Fall hatte ein belgisches Gericht die höchsten EU-Richter um Prüfung der Ausnahmebestimmung gebeten. Zwei belgische Männer hatten geklagt, weil sie sich durch teurere Lebensversicherungen diskriminiert sahen. Auch die belgische Verbraucherschutzorganisation ASBL hatten beim Brüsseler Verfassungsgerichtshof geklagt.

Bislang werden Versicherungstarife nach dem statistischen Risiko kalkuliert. Dabei spielt das Geschlecht häufig eine zentrale Rolle. So bezahlen Frauen weniger für ihre Kfz-Haftpflicht, weil sie im Durchschnitt weniger Unfälle verursachen. Besonders wichtig ist die um etwa fünf Jahre höhere statistische Lebenserwartung der Frauen. In der Kranken- und Rentenversicherung zahlen sie deshalb mehr als Männer.

In der Autoversicherung kommen vor allem junge Frauen wegen der selteneren Unfälle besser weg. Und für eine Risikolebensversicherung, die im Todesfall 100.000 Euro zahlt und 25 Jahre läuft, zahlt ein 40 Jahre alter Mann beispielsweise 50 Prozent mehr als eine gleichaltrige Frau, weil es wahrscheinlicher ist, dass seine Angehörigen die Leistung in Anspruch nehmen.

Branche: Urteil könnte private Rentenversicherung für Männer komplett unattraktiv machen

Schon für Riesterverträge müssen die Anbieter seit Anfang 2006 einheitliche Unisex-Tarife einführen. Männer zahlen seither einen etwas höheren Beitrag als zuvor, obwohl sie durch die geringere Lebenserwartung eine kürzere Rentenphase haben. Die Versicherungswirtschaft warnte bereits vor insgesamt höheren Beiträgen. Der EuGH habe die risikogerechte Kalkulation und damit „ein zentrales Prinzip der privaten Versicherungswirtschaft in Frage gestellt“. Altverträge seien von der Entscheidung nicht betroffen, erklärte der GDV. Unisex-Tarife könnten insbesondere die private Rentenversicherung für Männer komplett unattraktiv machen.

Eine Berufung gegen das Urteil ist nicht mehr möglich. Die Generalanwältin beim EuGH, Juliane Kokott, hatte in ihrem Gutachten noch dafür plädiert, dass „eindeutig nachweisbare biologische Unterschiede“ berücksichtigt werden dürfen - etwa beim „Risiko“ von Schwangerschaften für die Kalkulation privater Krankenversicherungen. In seinem Urteil greift der EuGH diese Unterscheidung nicht mehr auf. In der Begründung heißt es pauschal: Verschiedene Tarife aufgrund des Geschlechts „laufen der Verwirklichung des Ziels der Gleichbehandlung von Frauen und Männern zuwider.“

Der Düsseldorfer Versicherer Ergo, zu dem auch die Deutsche Krankenversicherung (DKV) gehört, verteidigt die Unterscheidung von Frauen und Männern etwa in der privaten Krankenversicherung: „Da sind die Unterschiede ja wirklich krass“, sagte Sprecherin Sybille Schneider. „Frauen leben länger und gehen häufiger zum Arzt, verlangen also auch mehr Leistungen.“ Deswegen müssten sie auch höhere Beiträge bezahlen. Beim Monatsbeitrag in der in der Kranken-Vollversicherung mache dies 30 bis 50 Euro aus.

Az: C-236/09

Quelle: FAZ.NET/pik.
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