Der angeschlagene Kölner Versicherungskonzern darf nun doch seine Tochtergesellschaft Gerling Globale Rückversicherungs-AG (GKG) an den ehemaligen Frankona-Chef Achim Kann verkaufen. Das Verwaltungsgericht Frankfurt habe im Eilverfahren entschieden, daß der Einspruch der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gegen den Verkauf der Gerling Globale Rück an die zu Kann gehörende Globale Management GmbH rechtswidrig sei, so hat die Gesellschaft am Freitag mitgeteilt. Für die Untersagungsverfügung besteht danach laut Versicherungsaufsichtsgesetz keine Rechtsgrundlage. Der Kölner Versicherungskonzern setzt nun darauf, daß die für ihn positive Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Signalwirkung für die ausländischen Aufsichtsbehörden vor allem in Großbritannien und in den Vereinigten Staaten haben wird. Diese sollen angedeutet haben, sich nach der in Deutschland gefällten Entscheidung zu richten. Sobald deren Zustimmung vorliegt, soll der Verkauf vollzogen werden.
Mit der sich jetzt abzeichnenden Entkonsolidierung der Rück-Gruppe gewinne Gerling an Handlungsfreiheit und Planungssicherheit, wird der neue Vorstandsvorsitzende der Gerling-Holding, Björn Jansli, in einer Stellungnahme des Versicherungskonzerns zitiert. So dürfte sich mit der in greifbare Nähe gerückten Lösung für die verlustreiche Tochtergesellschaft unter anderem das Rating der Obergesellschaft verbessern; auch werden die Verhandlungen mit möglichen Investoren für das Erstversicherungsgeschäft erleichtert. Die BaFin hatte Ende Februar den Verkauf der Rückversicherungsgruppe an den Investor Kann mit der Begründung abgelehnt, daß sie das vorgelegte unternehmerische Konzept nicht für tragfähig halte.
Der Gerling-Vorstand hatte daraufhin Widerspruch eingelegt, um in einem sogenannten Eilverfahren vorläufigen Rechtsschutz zu erwirken. Unterdessen hat die GKG einen Verlust mindestens in Höhe der Hälfte des 337 Millionen Euro ausmachenden Grundkapitals anzeigen müssen. Mit der BaFin wird derzeit über Möglichkeiten der Stärkung der Eigenkapitalbasis verhandelt. Dabei geht es unter anderem um die vorzeitige Auflösung von Schwankungsrückstellungen.
