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Versandhandel Apothekern droht Konkurrenz aus dem Internet

11.12.2003 ·  Deutschland muß den Versandhandel mit Medikamenten erlauben, darf dies aber auf zugelassene und nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel beschränken. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden.

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Die Luxemburger EU-Richter haben den Medikamentenversand über das Internet in Deutschland zugelassen. Ein nationales Verbot des Versandhandels mit in Deutschland erlaubten Arzneien sei nicht mit dem freien Warenverkehr vereinbar, urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag in Luxemburg.

Der Versandhandel von verschreibungsfreien Medikamenten, die in Deutschland zugelassen sind, dürfe nicht verboten werden. Die Richter entschieden damit zumindest teilweise im Sinne der niederländischen Versandapotheke DocMorris und gegen den Deutschen Apothekerverband. Die Beschränkungen auf verschreibungspflichtige Medikamente seien zum Schutz der Gesundheit und vor mißbräuchlichem Handel zulässig.

Nun müssen sich die Apotheker in Deutschland auf Konkurrenz durch Internet-Versand aus ganz Europa einstellen. Der Versandhandel innerhalb Deutschlands ist nach dem Gesundheitsmodernisierungsgesetz von Januar an ohnehin zulässig. Durch die Neuregelung hoffen Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) und die Krankenkassen auf Einsparungen in Milliardenhöhe. Nach Einschätzung der Kassen eignet sich der Versand vor allem zur Versorgung chronisch Kranker.

Gesundheitschutz geschützt

Vor dem EuGH ging es um eine Klage des Deutschen Apothekerverbandes (DAV) gegen DocMorris, bei der auch deutsche Kunden über das Internet bestellen können. Gegen Vorlage des Originalrezeptes erhielten deutsche Kunden bei DocMorris bisher auch verschreibungspflichtige Medikamente. Weil die nun anstehende Liberalisierung noch nicht spruchreif war, verteidigte in dem Verfahren auch die Bundesregierung die bisherigen deutschen Beschränkungen: Ein ungeregelter Internethandel höhle die deutschen Zulassungsbestimmungen und damit den Gesundheitsschutz aus. Darauf nimmt das Urteil nun Bezug.

Das EuGH-Urteil war nun noch für die Frage wichtig, inwieweit der europaweite freie Wahrenverkehr auch den zwischenstaatlichen Arznei-Versand umfaßt. Nach einem im März beim EuGH vorgelegten Rechtsgutachten erlaubt das europäische Recht Beschränkungen nur für Medikamente, die zwar zulassungspflichtig aber (noch) nicht zugelassen sind. Zudem dürfen demnach ausländische Apotheken nicht vom deutschen Markt ausgesperrt werden. Die Gutachten sind für die Luxemburger Richter zwar nicht verbindlich, sie folgen ihnen aber in den allermeisten Fällen.

DocMorris kommt nach Deutschland

DocMorris bekräftigte auf Anfrage seine Pläne, die Versandzentrale so bald wie möglich nach Deutschland zu verlagern. Dies sei allerdings auch nach künftigem Recht noch nicht möglich, sagte Sprecherin Karin Cofalka, weil der so genannte Fremdbesitz von Apotheken weitgehend verboten bleibe. Nach dieser Regelung dürfen auch künftig nur Apotheker Apotheken besitzen und Filialen nur in enger räumlicher Nähe betreiben.

Ein EuGH-Erfolg für DocMorris dürfte den Druck auf den deutschen Gesetzgeber erhöhen, diese Beschränkungen weiter zu lockern. Ein solches Urteil verschafft der Versandapotheke wohl auch Rückenwind im Streit mit den Pharma-Herstellern. Diese verweigern DocMorris bislang die für Apotheken üblichen Rabatte, weil das Unternehmen seinen Sitz im Ausland hat. DocMorris bereitet dagegen rund vierzig Klagen gegen verschiedene Hersteller vor.

Aktenzeichen: C-322/01

Quelle: @tor
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