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Verpackungsverordnung Das Dosenpfand wird einfacher

17.12.2004 ·  Das Dosenpfand soll verbraucherfreundlicher werden - allerdings erst 2006. Nach jahrelangem Streit beschloß der Bundesrat am Freitag eine neue Verpackungsverordnung, die dem EU-Recht entsprechen soll.

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Das Dosenpfand wird verbraucherfreundlicher - allerdings erst 2006. Nach jahrelangem Streit beschloß der Bundesrat am Freitag endgültig die neue Verpackungsverordnung.

Nun gilt auf Dauer ein Pfand von 25 Cent auf Bier, Wasser, Erfrischungsgetränke und Alkopops in Dosen und Einwegflaschen, nicht aber auf Saft, Wein oder Milch. Die „Insellösungen“ verschwinden: Ab 2006 muß jeder Laden, der Dosen oder Einwegflaschen mit Pfand verkauft, sämtliche Behälter dieser Art auch zurücknehmen.

„Endlich Rechtssicherheit“

Damit sei ein bundesweit einheitliches Rücknahmesystem für alle bepfandeten Einwegbehälter absehbar, sagte Bundesumweltminister Jürgen Trittin. Handel, Getränke- und Verpackungshersteller sowie Verbraucher, „auf deren Rücken dieser Streit lange Zeit ausgetragen wurde“, hätten endlich Rechtssicherheit. Der jetzt gefundene Kompromiß trage „am Ende dazu bei, daß es für Konsumenten deutlich einfacher wird“, betonte der Grünen-Politiker.

Auch der bayerische Bundesratsminister Erwin Huber sprach von einer „verbraucherfreundlichen, einheitlichen und europakonformen Lösung“. Bayern hatte das mit Trittin abgestimmte Kompromißmodell in den Bundesrat eingebracht und am Freitag dafür gesorgt, daß endgültig in der Sache entschieden wird.

Pfandpflicht für Alkopops...

Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs hatte der Debatte in Deutschland diese Woche letzten Schub gegeben. Demnach verstößt die bisher noch geltende Verpackungsverordnung gegen EU-Recht. Trittin und Huber vertraten einheitlich die Auffassung, daß die Novelle die Probleme beseitigt und für die EU akzeptabel ist.

Unter anderem deshalb fügte Bayern in letzter Minute eine Klausel ein, wonach das Ende der „Insellösungen“ und die neue Pfandpflicht für Alkopops und Erfrischungsgetränke ohne Kohlensäure - also zum Beispiel Eistee oder Sportgetränke - erst zwölf Monate nach In-Kraft-Treten der Verordnung greift. Ausländische Hersteller sollen mehr Zeit zur Vorbereitung haben.

... aber nicht für Partyfäßchen

Einen beabsichtigten Effekt erreicht die Novelle aber sofort nach In-Kraft-Treten im kommenden Frühjahr: Ein Pfand auf Saft, Wein oder Bier sowie auf „ökologisch vorteilhafte“ Verpackungen wie Getränkekartons, das nach geltender Rechtslage ab kommendem Jahr drohte, wird es nicht geben. Als weitere Neuerung fällt die gestaffelte Pfandhöhe - 50 Cent für Behälter über 1,5 Liter - weg und Behälter über drei Liter - zum Beispiel Partyfäßchen - werden nicht mehr mit Pfand belegt.

Trittin sprach im Bundesrat von einem vernünftigen Kompromiß. „Es spricht alles dafür, hier einen Schlußstrich zu ziehen“, sagte er. Trittin war 2001 mit einer ganz ähnlichen Novelle der Verpackungsverordnung am Widerstand der Länderkammer gescheitert. Daraufhin war am 1. Januar 2003 das Pfand auf Grundlage der seit 1998 geltenden Verpackungsverordnung in Kraft getreten, die für Verbraucher etliche Widersprüche barg.

Bundestag hat schon zugestimmt

Seit Mitte 2003 lag eine neue Vorlage Trittins im Bundesrat auf Eis, bis Bayern den Entwurf leicht variierte und schließlich eine Mehrheit in der Länderkammer dafür fand. Bundesregierung und Bundestag haben der Vorlage bereits zugestimmt. Sie kann somit in Kraft treten - nach Angaben des Umweltministeriums frühestens im Februar 2005 oder drei Monate später, falls es Einsprüche bei der EU-Kommission gibt.

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