14.02.2012 · Ein Interview von Rolf Breuer über Leo Kirch wird die Deutsche Bank wahrscheinlich 800 Millionen Euro kosten. Sollte der Vergleich tatsächlich zustande kommen, wird wohl auch der frühere Chef zur Kasse gebeten. Fein raus sind hingegen die Versicherer.
Von Joachim Jahn, Philipp Krohn, Markus FrühaufWenn eine Einigung zwischen der Deutschen Bank und den Erben des verstorbenen Medienunternehmers Leo Kirch zustande kommt, dürfte der frühere Vorstands- und Aufsichtsratschef Rolf-Ernst Breuer nicht ungeschoren davonkommen. Denn die rund 800 Millionen Euro, die die Deutsche Bank offenbar zur Beendigung der Zivilklagen zahlen will, schmälern den Gewinn des Unternehmens - und damit im Zweifel auch die Dividende der Aktionäre. Der Vorstand wird also wohl darauf dringen müssen, dass Breuer einen namhaften Betrag beisteuert. So verfuhr auch der Elektrokonzern Siemens mit früheren Vorständen, als er die Korruptionsaffäre aufarbeitete.
Juristen sind sich zwar einig, dass eine Aktiengesellschaft Rechtsstreitigkeiten durch einen Vergleich beilegen darf, wenn deren Ausgang ungewiss ist. Der Vorstand muss dann nicht um jeden Preis einen Prozess bis zum Ende durchfechten. Allerdings hätte die Bank in diesem Fall durchaus Chancen, die vor dem Oberlandesgericht München laufende Schadenersatzklage Kirchs zu gewinnen, auch wenn sie sich zu einem Befangenheitsantrag veranlasst sah. Wenn sie nun aber nicht wenigstens dafür sorgt, dass Breuer einen Beitrag dazu leistet, drohen Vorständen und Aufsichtsräten selbst Klagen auf Schadenersatz. Denn seit einem Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs - dem „Fall Arag-Garmenbeck“ - ist klar, dass die Unternehmensführung frühere Manager für etwaige Fehler nicht einfach aus der Haftung entlassen kann.
Dies ergibt sich aus den Sorgfaltspflichten, die im Aktiengesetz festgeschrieben sind. Seit dem „Fall Mannesmann“ weiß zudem kaum jemand so gut wie Deutsche-Bank-Chef Josef Ackermann, dass Manager sogar ein Strafverfahren wegen Untreue riskieren, wenn sie zu freizügig mit dem Geld aus der Konzernkasse umgehen. Verblüffend scheint auf den ersten Blick, dass Kirchs Insolvenzverwalter nur die Hälfte des Gesamtbetrags zukommen soll. Dies klingt nach einer strafbaren Benachteiligung der Gläubiger, deren Forderungen ohnehin nur zu einem kleinen Teil befriedigt werden können. Allerdings hatte in diesem Fall der Insolvenzverwalter seine Ansprüche für die Führung der Zivilprozesse an Kirch abgetreten. Damit ließe sich rechtfertigen, dass die Erben nun auch selbst einen Teil der Vergleichszahlungen abbekommen sollen.
Nicht abwenden kann die Bank die laufenden Strafverfahren gegen Ackermann und drei weitere Ex-Manager wegen versuchten Prozessbetrugs und uneidlicher Falschaussage. Denn solche Ermittlungen muss die Staatsanwaltschaft von Amts wegen betreiben - unabhängig davon, ob ein geschädigtes Opfer einen Strafantrag erstattet hat. Allerdings hat der Siemens-Skandal gezeigt, dass sich hinter den Kulissen auch hierüber Verabredungen mit einer Anklagebehörde treffen lassen. Wenn ein Beschuldigter den von ihm angerichteten Schaden bezahlt, fällt eine Einstellung des Strafverfahrens leichter, weil das „öffentliche Interesse“ an einer Verurteilung geringer ist. Zudem kann dies verbunden werden mit der Auflage, einen bestimmten Geldbetrag an die Staatskasse oder an gemeinnützige Einrichtungen zu zahlen.
Versicherer bleiben nach Angaben aus Branchenkreisen in dem Vergleich außen vor. Zwar habe die Deutsche Bank eine Managerhaftpflichtversicherung geschlossen, bei der als Konsortialführer die Zurich agiere. Allerdings hätten Versicherer schon zu Beginn der Verhandlung eine Deckung ausgeschlossen. Der Vergleich würde bei der Deutschen Bank in voller Höhe das Ergebnis belasten. Denn Deutschlands größte Bank hat noch keine Rückstellungen gebildet, weil diese nach den internationalen Bilanzregeln IFRS die Voraussetzung einer hohen Wahrscheinlichkeit erfüllen müssen. Die Ansprüche Kirchs hat die Bank bislang aber für ungerechtfertigt gehalten.
Fraglich ist, ob die Belastung im laufenden ersten Quartal 2012 verbucht wird. Laut Finanzkreisen ist es auch möglich, den Vergleich noch dem vierten Quartal 2011 zuzuordnen, falls die Einigung sehr rasch erfolgt. Es wird aber für unwahrscheinlich gehalten, dass dann die in Aussicht gestellte Dividende von 0,75 Euro je Aktie gestrichen werden muss. Die Bank hat im vierten Quartal 2011 umfangreiche Vorsorgen für Rechtsrisiken getroffen. Doch beziehen sich diese vor allem auf Fälle in den Vereinigten Staaten. Für operationelle Risiken, zu denen auch Rechtsrisiken zählen, hält die Deutsche Bank ein Kapital von 4,7 Milliarden Euro vor. Dieser Betrag wurde im vierten Quartal um eine Milliarde Euro erhöht.
Goldene Schutzwälle?
Los Närgli (lma666)
- 15.02.2012, 11:04 Uhr
Breuer hatte lediglich zitiert und das ...
Heinz Fromm (gast007)
- 15.02.2012, 00:08 Uhr
Bloß mal so ne These
Michael Scheffler (Striesner)
- 14.02.2012, 23:19 Uhr
Das halte ich für angemessen.
Ullrich Schnappe (JohnBrown)
- 14.02.2012, 19:08 Uhr
Mexican Standoff
Renee Claude (recla)
- 14.02.2012, 18:47 Uhr
Joachim Jahn Jahrgang 1959, Redakteur der Wirtschaft in Berlin, zuständig für „Recht und Steuern“.
Jüngste Beiträge
| Name | Kurs | Prozent |
|---|---|---|
| FAZ-INDEX | 1.377,35 | −1,21% |
| Dow Jones | 12.580,70 | +1,01% |
| EUR/USD | 1,2430 | −0,47% |
| Rohöl Brent Crude | 104,72 $ | −1,99% |
| Gold | 1.579,50 $ | 0,00% |
Anonym bewerben? Ist das gut?