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Vergaberecht Beraterleistung oft teurer als geplant

 ·  Der Behörde wird dem Kostenanstieg beim virtuellen Arbeitsmarkt kaum entgehen. Beratungsleistungen sind häufig teurer als ursprünglich angenommen, sagen Fachleute für Vergaberecht.

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Der "virtuelle Arbeitsmarkt" der Bundesagentur für Arbeit (BA) wird deutlich mehr Geld verschlingen als zunächst geplant, doch der Behörde dürfte es schwerfallen, dem Kostenanstieg zu entgehen. Es sei ein "häufig anzutreffendes Phänomen", daß Beratungsleistungen am Ende teurer seien als ursprünglich angenommen, ist unter Fachleuten für Vergaberecht zu hören. Oft liege dies daran, daß der Leistungsumfang nicht genau definiert werde. Damit würden Nachträge möglich. In vielen Fällen habe der Auftraggeber auch gar keine genaue Vorstellung, welche Leistungen er tatsächlich brauche. Das lasse den Beratern Spielraum.

Die BA hat zur Errichtung des "virtuellen Arbeitsmarkts" einen Rahmenvertrag mit der Beratungsgesellschaft Accenture abgeschlossen. Für das Unternehmen sei es in Deutschland der erste Vertrag dieser Art mit der öffentlichen Verwaltung, berichtet Holger Bill, bei Accenture Geschäftsführer im Bereich öffentliche Verwaltung.

Neues, zeitaufwendiges Vergabeverfahren

"Ein Rahmenvertrag ist für den Auftraggeber nicht ganz ohne", heißt es dazu unter Vergaberechtlern. In einer solchen Abrede werde festgelegt, daß "im einzelnen abzurufende Leistungen" erbracht werden müßten. Zwar sei der Auftraggeber zum Abruf nicht verpflichtet. Wenn er sich dazu entschließe, könne er aber kaum mehr zurück. "Irgendwann ist der Berater unentbehrlich." Zwar sei es grundsätzlich denkbar, auch solche Verträge zu kündigen. Doch helfe das meist nicht. "Man findet in der Regel schon keinen Nachfolger, der nahtlos an die Arbeit des ersten Beraters anknüpft." Dadurch werde das Vorhaben im Zweifel eher noch teurer. Zudem sei ein neues, zeitaufwendiges Vergabeverfahren nötig.

Nach Ansicht von Ute Jasper, Vergaberechtsexpertin in der Anwaltssozietät Heuking Kühn, machen Auftraggeber häufig den Fehler, ein Unternehmen zwar mit einem kompletten Projekt zu betrauen, aber keine angemessenen Kündigungsklauseln aufzunehmen. Dabei sei es "die beste Erfolgsgarantie", wenn der Berater jederzeit damit rechnen müsse, seinen Auftrag wieder zu verlieren. Einem Unternehmen im nachhinein nachzuweisen, daß es die Einstiegskonditionen bewußt zu niedrig gewählt oder den Beratungsumfang heruntergespielt habe, hält die Anwältin dagegen für nahezu ausgeschlossen.

ebo. FRANKFURT, 1. März. Der "virtuelle Arbeitsmarkt" der Bundesagentur für Arbeit (BA) wird deutlich mehr Geld verschlingen als geplant, doch der Behörde dürfte es schwerfallen, dem Kostenanstieg zu entgehen. Es sei ein "häufig anzutreffendes Phänomen", daß Beratungsleistungen am Ende teurer seien als ursprünglich angenommen, ist unter Fachleuten für Vergaberecht zu hören. Oft liege dies daran, daß die Leistung nicht genau definiert werde. Damit würden Nachträge möglich. In vielen Fällen habe der Auftraggeber auch keine genaue Vorstellung, welche Leistungen er benötige. "Er denkt, es reicht eine Nußschale, dabei braucht er ein Motorboot." Das Angebot, das den Zuschlag erhalte, beziehe sich dann nur auf die Nußschale, obwohl den Beratern womöglich von Anfang an klar sei, daß dies nicht genügen werde.

Die BA hat zur Errichtung des "virtuellen Arbeitsmarkts" einen Rahmenvertrag mit der Beratungsgesellschaft Accenture abgeschlossen. Für das Unternehmen sei es in Deutschland der erste Vertrag dieser Art mit der öffentlichen Verwaltung, berichtet Holger Bill, bei Accenture Geschäftsführer im Bereich öffentliche Verwaltung. "Ein Rahmenvertrag ist für den Auftraggeber nicht ganz ohne", heißt es dazu unter Vergaberechtlern. Darin werde festgelegt, daß "im einzelnen abzurufende Leistungen" erbracht werden müßten. Zwar sei der Auftraggeber zum Abruf nicht verpflichtet. Wenn er sich dazu entschließe, könne er aber kaum mehr zurück. "Irgendwann ist der Berater unentbehrlich." Zwar sei es denkbar, auch solche Verträge zu kündigen. Doch helfe das meist nicht. "Man findet in der Regel schon keinen Nachfolger, der nahtlos an die Arbeit des ersten Beraters anknüpft." Zudem sei ein neues, zeitaufwendiges Vergabeverfahren nötig.

Nach Ansicht von Ute Jasper, Vergaberechtsexpertin in der Anwaltssozietät Heuking Kühn, machen Auftraggeber häufig den Fehler, ein Unternehmen zwar mit einem kompletten Projekt zu betrauen, aber keine angemessenen Kündigungsklauseln aufzunehmen. Dabei sei es "die beste Erfolgsgarantie", wenn der Berater jederzeit damit rechnen müsse, seinen Auftrag wieder zu verlieren. Einem Unternehmen im nachhinein nachzuweisen, daß es die Einstiegskonditionen bewußt zu niedrig gewählt oder den Beratungsumfang heruntergespielt habe, hält die Anwältin dagegen für nahezu ausgeschlossen.

Quelle: ebo. / Frankfurter Allgemeine Zeitung, 02.03.2004, Nr. 52 / Seite 15
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