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Verfolgung von Steuersündern Augenmaß und Freiheitsgrade wahren

18.02.2008 ·  Die drängende Frage dieser Tage lautet, wie den Steuersündern Einhalt zu gebieten ist. Dabei sollten alle Beteiligten das Augenmaß wahren. Nicht vergessen werden sollte auch: Der deutsche Staat fordert von seinen Bürgern viel mehr als andere Länder.

Von Heike Göbel
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Während die Steuerfahnder weiter an den Türen potentieller Sünder klingeln, suchen die Parteien nach Ansätzen, um aus der Zumwinkel-Affäre Vorteil zu ziehen. Dabei geht der Blick über die Hamburg-Wahl hinaus auf den großen Schlagabtausch im Bund 2009. Denn der wird verschärft rings um das Thema geführt werden, wie gerecht die soziale Marktwirtschaft heute noch sei. Reiche Steuersünder, die sich durch Flucht dem Gesetz und damit der staatlich verordneten Lastenteilung entziehen, bedienen gleich zwei Vorurteile: Dass der Staat die kleinen hänge und die großen laufen lasse. Und dass die kleinen immer mehr, die großen immer weniger zur Finanzierung des Gemeinwesens beitrügen.

Diese Wahrnehmung ist falsch. Steuerbetrug zieht sich durch alle Schichten und ist nirgendwo zu entschuldigen, weder oben noch unten. Und nach wie vor gilt, dass die oberen zehn Prozent der Einkommensbezieher mehr als die Hälfte des Einkommensteueraufkommens zahlen, während die untere Hälfte nicht einmal einen Anteil von zehn Prozent bestreitet.

Freiheitsgrade wahren

Vor diesem Hintergrund tun alle Beteiligten gut daran, in der Debatte darüber, wie der Staat seinen Steueranspruch besser durchsetzen kann, Augenmaß zu wahren. Denn auch die Politik, die die Wirtschaftselite jetzt laut an ihre Vorbildfunktion erinnert, hat eine solche. Auch sie darf gern dazu beitragen, die Diskussion in einem Rahmen zu halten, der Schaden von der freiheitlichen Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung abwendet. Diese gründet auf großen Vertrauensspielräumen, sie ist deswegen effizient und flexibel und hat dem Land zu hohem Wohlstand verholfen.

Diese Freiheitsgrade gilt es ohne wenn und aber zu bewahren. Das bedeutet: Auch künftig darf nicht hinter jedem Steuerzahler ein Fahnder stehen, auch muss im Strafmaß zwischen Steuerbetrug und Kapitalverbrechen unterschieden werden. Die jüngsten Fahndungserfolge belegen ja gerade, dass der Staat nicht wehrlos ist. Er weiß seine Ansprüche selbst auf unkonventionellem Wege einzufordern. Wer wollte es verdenken, dass die Justiz dabei, um der Abschreckung willen, nicht gerade zimperlich vorgeht?

Der Staat bereitet den Boden

Zur Wurzel des Problems Steuerbetrug dringt man freilich nicht vor, solange nicht über die Höhe der Abgaben und die Qualität des Steuersystems gesprochen werden darf. Der deutsche Staat fordert seinen Bürgern mehr als viele andere Länder ab. Und er leistet sich ein schwer verständliches Steuerrecht; so bereitet er der Steuerflucht zumindest den Boden.

Quelle: F.A.Z., 19.02.2008, Nr. 42 / Seite 13
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Jahrgang 1959, verantwortliche Redakteurin für Wirtschaftspolitik, zuständig für „Die Ordnung der Wirtschaft“.

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