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Verfassungsrechtliche Gründe Scholz: Arbeitslosengeld-Reform kann sich verschieben

 ·  SPD-Generalsekretär Olaf Scholz hat eingeräumt, dass das Arbeitslosengeld vermutlich erst später als bislang angekündigt gekürzt werden kann. Verfassungsrechtliche Gründe könnten eine Übergangsfrist von drei Jahren nötig machen.

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SPD-Generalsekretär Olaf Scholz hat eingeräumt, dass die geplante Kürzung des Arbeitslosengeldes möglicherweise erst später erfolgt als bislang angekündigt. Die Verfassung werde selbstverständlich beachtet, sagte Scholz am Freitag im Inforadio Berlin-Brandenburg. Er verwies darauf, dass das Arbeitslosengeld aus den Beiträgen der Versicherten resultiert. „Auf diese Beitragsergebnisse hat man auch einen Anspruch, der natürlich immer davon abhängig ist, wieviele Beiträge jeweils gezahlt werden.“

Dies könne zwar geändert werden. In manchen Fällen sei es dann aber „notwendig zu sehen, wie das im Einzelnen geschieht“. Die Zeitung „Die Welt“ hatte unter Berufung auf ein internes Schreiben des Wirtschaftsministeriums berichtet, dass ein neues Gesetz aus verfassungsrechtlichen Gründen eine Übergangszeit von drei Jahren vorsehen müsse. Bundeskanzler Gerhard Schröder hatte bei der Vorstellung seiner Reformagenda 2010 die verkürzte Bezugsdauer für Arbeitslosengeld angekündigt.

Auch die CDU-Vorsitzende Angela Merkel hatte bereits im Gespräch mit der Frankfurter Allgemeinen Zeitung eine pauschale Kürzung der Bezugsdauer auf 12 oder 18 Monate abgelehnt. Sie plädierte dafür, Arbeitslosengeld in den ersten acht Wochen nur als Darlehen zu geben und die Leistung degressiv zu gestalten. "Wir wollen in irgendeiner Weise berücksichtigen, wieviele Jahre jemand in die Arbeitslosenversicherung einbezahlt hat", sagt sie.

Eigentumsrechte der Versicherten

Nach Ansicht von Experten im Wirtschaftsministerium müsse ein Vertrauensschutz von drei Jahren müsse gewährleistet sein, damit die Eigentumsrechte der Versicherten nicht verletzt werden, berichtete das Blatt weiter. Erst dann könne das Arbeitslosengeld generell von maximal 32 Monaten auf zwölf Monate und für über 55-Jährige auf 18 Monate gekürzt werden. Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) hatte bei der Vorstellung seiner Reformagenda 2010 die verkürzte Bezugsdauer für Arbeitslosengeld angekündigt.

Scholz betonte, an dem Reformkonzept Schröders werde festgehalten. „Die Grundentscheidung, wie das laufen soll, hat der Kanzler gesagt, und das ist das, was wir gemeinsam für richtig halten.“ Um Detailfragen werde sicher noch gerungen, allerdings strebe die SPD an, die Reformen so schnell wie möglich umzusetzen.

Innerhalb der SPD-Parteiführung herrscht nach den Worten von SPD-Generalsekretär Olaf Scholz absolute Einigkeit über die Reformen der Sozialsysteme. „Uns geht es um die Erhaltung des Sozialstaates und um eine gerechte Politik. Das ist mit diesen Maßnahmen verbunden“, sagte Scholz Auch Skeptiker in der eigenen Fraktion werde man noch überzeugen.

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