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Verfassungsgericht „Dammbruch Richtung Einheitsversicherung“

11.06.2009 ·  Trotz ihrer Niederlage haben private Krankenversicherer das Verfassungsurteil zur Gesundheitsreform zum Teil positiv gewertet. Der DGB hat es begrüßt - und will mehr. Doch die Argumente der Gewerkschafter treiben Ärzten das Zornesrot ins Gesicht.

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Trotz der Niederlage in Karlsruhe hat die private Krankenversicherung das Verfassungsurteil zur Gesundheitsreform 2007 zum Teil positiv gewertet. Es sei eine „klare Absage an die Bürgerversicherung“, erklärte der Vorsitzende des PKV-Verbands, Reinhold Schulte, am Mittwoch in Karlsruhe.

Das Bundesverfassungsgericht habe das duale System von gesetzlicher und privater Krankenversicherung bestätigt. Die Bestimmungen der Gesundheitsreform seien nur deshalb verfassungsgemäß, weil das Gericht keine gravierenden Auswirkungen auf das Geschäftsmodell der PKV erwarte. Die Richter hätten der Regierung aber ausdrücklich auferlegt zu beobachten, ob dies tatsächlich so eintrete. Damit sei das Verfahren „auf Wiedervorlage“ gestellt, sagte Schulte.

Gesundheitsministerin Ulla Schmidt sieht sich jedoch ebenfalls bestätigt. Nach der Urteilsverkündung in Karlsruhe sagte sie, sie sei froh, dass die Pflicht der Privaten bestätigt wurde, auch ältere und kranke Menschen im Basistarif zu versichern. „Das, was wir wollten, nämlich alle Menschen zu versichern, unabhängig von Krankheit und Alter, ist hier bestätigt worden“, sagte die SPD-Politikerin. Es sei nun nicht mehr allein die gesetzlichen Krankenversicherung für die Risiken zuständig.

DGB: PKV in den Finanzausgleich einbeziehen

Auch der Spitzenverband der gesetzlichen Kassen hat das Urteil gelobt. Das Gericht habe deutlich gemacht, dass der neugeschaffene Basistarif dem Geschäftsmodell der privaten Krankenversicherung „durchaus zumutbar ist“, erklärte die Verbandsvorsitzende Doris Pfeiffer. Privatversicherte könnten künftig von dem Wettbewerbsschub profitieren, der durch die Übertragung der Alterungsrückstellungen bei einem Wechsel zwischen privaten Anbietern erstmals ausgelöst werde. Pfeiffer zufolge besteht aber „noch weiterer Reformbedarf“. So sei die Mitnahme der Alterungsrückstellungen bei einem Wechsel von einer Privatkasse in die gesetzliche Krankenversicherung weiterhin nicht möglich.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) interpretiert das Urteil diametral anders als der PKV-Verband. Es mache Hoffnung auf eine Bürgerversicherung unter Einbeziehung aller Versicherten, sagte DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach. „Die nächste Gesundheitsreform muss dazu genutz werden, die PKV mit in den Finanzausgleich der gesetzliche Krankenkassen einzubeziehen.“

Die Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) schreibt in einer Erklärung, es stelle sich „die grundsätzliche Frage, ob man dieses zweigleisige System weiter fahren will“, sagte er. Die VZBV sei grundsätzlich für ein Modell der Bürgerversicherung, allerdings mit Übergangsregeln und -fristen für die Kunden, die bereits in der privaten Krankenversicherung seien.

Ärzte: Ohne Rücksicht auf unsere freiheitliche Gesellschaft

Auf massive Kritik ist das Urteil bei Ärzten und Zahnärzten gestoßen. So sieht die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung darin eine Gefahr für das bisherige Nebeneinander privater und gesetzlicher Versicherungen. „Die Verfassungsrichter haben mit ihrer Entscheidung sämtliche Maßnahmen mit einem Unbedenklichkeitsstempel versehen, mit denen das Gesundheitsministerium die Vereinheitlichung von privater und gesetzlicher Krankenversicherung vorantreiben will“, erklärte der Vorstandsvorsitzende Jürgen Fedderwitz am Mittwoch. Das sei ein schwerer Schlag gegen das duale Krankenversicherungssystem, das sich seit Jahrzehnten bewährt habe. Der privaten Krankenvollversicherung werde damit ein wesentlicher Teil der Geschäftsgrundlage entzogen. „Das ist ein Dammbruch Richtung Einheitsversicherung. Die Patientenversorgung wird langfristig darunter leiden“, betonte er.

Die Ärztevereinigung Hartmannbund wies darauf hin, dass die Entscheidung der Karlsruher Richter ausdrücklich kein Urteil über die „politische Sinnhaftigkeit der Reform“ sei. Statt eine zukunftsfähige Finanzierung zu entwickeln und umzusetzen, habe diese Reform das zentrale Problem der gesetzlichen Krankenversicherung lediglich weiter zementiert, beklagte der Vorsitzende Kuno Winn. „Wenn der Staat derart massiv in private Geschäftsmodelle eingreifen darf, steht zu befürchten, dass der Gesetzgeber mit diesem Urteil im Rücken den Weg in die Einheitsversicherung weiter forciert ohne Rücksicht auf die wesentlichen Werte unseres freiheitlichen Gesellschaftssystems“, warnte er.

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