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Mittwoch, 19. Juni 2013
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Verdacht auf Arbeitszeit-Betrug Daimler kündigt einem Betriebsrat

 ·  Er war Daimler-Betriebsrat und wäre beinahe in den Aufsichtsrat gekommen. Doch dann meldete sich der Werkschutz: Der Mann soll regelmäßig zu früh eingestempelt haben. Jetzt kam der Fall vor Gericht.

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© Röth, Frank Daimler-Werksgelände in Untertürkheim

Es hätte ein zweiter „Fall Emmely“ werden können: die Kündigung jener Kassiererin, die fremde Pfandbons im Wert von 1,30 Euro selbst einlöste, hatte 2010 Wellen geschlagen. Bei Daimler ging es nun um den Vorwurf des Arbeitszeitbetrugs an drei Tagen im vorigen Sommer.

Aufgezeichnet hat der Werkschutz folgendes: Georg-Dieter Bell, freigestellter Betriebsrat, seit 44 Jahren bei dem Stuttgarter Autobauer beschäftigt, hat an den fraglichen Tagen zuerst im Werk Untertürkheim eingestempelt, nutzte die Arbeitszeit dann aber privat: indem er sogleich weiter ins zehn bis 15 Minuten entfernte Werk Mettingen fuhr, um dort seine Frau an ihrem Arbeitsplatz abzusetzen. Daimler glich daraufhin die Stempelkarten des Ehepaars ab und fand über mehrere Jahre auffallend viele Tage, an denen dieses Muster sich wiederholt haben könnte – ein Verdacht nur, aber aus Daimler-Sicht besonders brisant, weil Bell als Nachrücker für den Aufsichtsrat nominiert war. Bell wurde fristlos gekündigt.

Login-Protokolle seines Computers und ein Kalender mit handschriftlichen Eintragungen legte Bell zu seiner Verteidigung vor, außerdem Erklärungen über gemeinsame Frühstückszeiten mit seiner Frau. Doch Birgit Zimmermann, Richterin am Landesarbeitsgericht, zeigte sich von Bells Erläuterungen nicht überzeugt: „Arbeitszeiterfassung ist ein sehr sensibles Thema“, sagte sie – und deutete nach einer dreistündigen Verhandlung an, wie ein Urteil ausfallen könnte: gegen Bell, dessen fristlose Kündigung durch den Autobauer damit rechtens wäre. „Natürlich müssen wir uns Gedanken machen, dass das ein harter Schlag ist“, sagte Zimmermann auch, und warb daher bei den Parteien für einen Vergleich, der dann tatsächlich auch sofort ausgehandelt wurde.

Materiell gesehen endet das Verfahren für Georg-Dieter Bell auf diese Weise durchaus nicht unbefriedigend: Daimler stimmte zu, Bell bis Ende April 2013 das Gehalt weiter zu zahlen, obwohl er sofort freigestellt wird. Zudem bekommt er dann noch eine Abfindung von 130 000 Euro. Damit kommt Bell nach überschlägiger Berechnung seines Anwalts Stefan Nägele bis zum Rentenalter in etwa auf das gleiche Geld wie im Fall der Weiterbeschäftigung; einkalkuliert ist darin das erwartete Arbeitslosengeld für den 60 Jahre alten Bell, der seit 34 Jahren nicht mehr in seinem erlernten Beruf als Elektriker tätig ist.

Zufrieden ist Bell gleichwohl nicht. „Ich möchte arbeiten“, sagte er vor Gericht. Vor allem aber ist der Betriebsrat um die Krönung seiner Berufslaufbahn gebracht worden: Geplant war, dass Georg-Dieter Bell als Mitglied der Christlichen Gewerkschaft Metall Ende 2011 in den Aufsichtsrat der Daimler AG einziehen würde, als Nachfolger von Ansgar Osseforth, der im November 65 Jahre alt geworden ist. Nachdem Daimler dem Betriebsrat Bell aber Arbeitszeitbetrug vorwarf und dies auch noch durch eine Strafanzeige unterfütterte, war er aus Daimler-Sicht für diesen Posten nicht mehr geeignet: „In weiten Teilen der Bevölkerung würde das falsch verstanden“, argumentierte der für Daimler tätige Anwalt Philipp Montigel. Gelöst wurde das Dilemma schon unabhängig vom Ausgang des Gerichtsverfahrens: Osseforth verschob seinen Rentenbeginn um 15 Monate. Dann wird der Aufsichtsrat neu gewählt. Ob überhaupt ein Mitglied der Christlichen Gewerkschaft dann wieder Aussicht auf ein Aufsichtsratsmandat hat, steht dahin.

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Wirtschaftskorrespondentin in Stuttgart.

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