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Urteil Gas und Strom könnten teurer werden

 ·  Den Verbrauchern drohen höhere Preise für Gas und Strom. Der Grund: Nach einem Gerichtsurteil hat die Bundesnetzagentur in der Vergangenheit den Anlagenwert der Strom- und Gasnetze falsch berechnet. 

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Den Strom- und Gaskunden in Deutschland könnten als Konsequenz aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf abermals höhere Preise drohen. Der 3. Kartellsenat des Gerichts entschied am Mittwoch in einem Rechtsstreit zwischen Gas- und Stromnetzbetreibern sowie der Bundesnetzagentur, der Regulierer habe in der Vergangenheit Netzgebühren zum Nachteil der Unternehmen berechnet. Gegen die Praxis der Bonner Behörde hatten unter anderem Töchter der Versorger RWE, EnBW sowie Eon geklagt. 

Für die deutschen Verbraucher würde das Urteil, wenn es rechtskräftig wird, wohl weitere Preissaufschläge bedeuten. Denn die Netzkosten fließen in den Strompreis ein. Auch das in der Vergangenheit zu wenig gezahlte Geld könnte dann nachträglich auf den Strompreis aufgeschlagen werden, wie ein Sprecher des Gerichts sagte.

Zur möglichen Höhe der Aufschläge machten allerdings weder das Gericht noch die Bundesnetzagentur genaue Angaben. Schätzungen, es könne sich um einen Milliardenbetrag handeln, wollten sie nicht kommentieren. Ohnehin würde eine Nachzahlung wohl über mehrere Jahre verteilt werden.

Das Urteil des Oberlandesgerichts ist bislang noch nicht rechtskräftig. Die Bundesnetzagentur kann dagegen Rechtsbeschwerde beim Bundesgerichtshof einlegen. Vor einer Entscheidung über diesen Schritt will die Behörde aber zunächst die Urteilsbegründung prüfen, wie ein Sprecher mitteilte.

Insgesamt hatten vor dem Oberlandesgericht fast 300 Gas- und Stromnetzbetreiber gegen die Berechnungspraxis der Bundesnetzagentur geklagt. Der Vorsitzende Richter des 3. Kartellsenats Wiegand Laubenstein betonte, das Urteil habe „erhebliche Bedeutung“, da es sich auch auf kommende Festlegungen der Bundesnetzagentur auswirke. Dies könnte etwa für den mehr als 30 Milliarden Euro teueren Umbau der Stromnetze im Zuge der Energiewende gelten.

Als fehlerhaft bewertete das Gericht vor allem, dass sich die Aufsichtsbehörde bei der Einbeziehung der Preis- und Lohnentwicklung in die Berechnung des Anlagenwertes auf die Lohnentwicklung im „Produzierenden Gewerbe“ gestützt hatte, statt auf den Gehaltsindex des Baugewerbes, wo die Lohnsteigerungen spürbar höher ausfielen. Schließlich entfalle ein erheblicher Teil der Netzbaukosten auf die Bauarbeiten. Außerdem habe die Aufsichtsbehörde bei ihren Berechnungen einen zu großen Produktivitätsfortschritt zugrunde gelegt.

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