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Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Frachtflüge und Militär-Transporte auch nachts in Leipzig/Halle

24.07.2008 ·  Frachtflieger und amerikanische Militär-Transporter dürfen auch künftig nachts den Flughafen Leipzig/Halle ansteuern. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden und damit Klagen von Nachtflug-Gegnern abgewiesen.

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Auf dem Flughafen Leipzig/Halle sind auch künftig in der Nacht Frachtflüge sowie zivile Flüge im Auftrag der amerikanischen Armee erlaubt. Passagiermaschinen dürfen weiterhin auch am späten Abend und am frühen Morgen fliegen. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Donnerstag und wies damit Klagen von Nachtflug-Gegnern ab.

Anwohner des Airports wollten ein weiterreichendes Verbot von Nachtflügen und mehr Schutz vor Fluglärm erreichen. Besonders strittig war neben den Militär-Transporten auch die Frage, ob alle Frachtflüge der Post-Tochter DHL zu den generell in der Nacht erlaubten Express-Flügen gehören. Das Gericht folgte mit seiner Entscheidung der Argumentation des Flughafens und von DHL. Eine Trennung von Express- und Normalfracht sei kaum möglich.

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Von Heike Göbel

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