Wer am Arbeitsplatz Silvesterböller mit einem Scherzartikel verwechselt, kann schnell seinen Job los sein. Zumindest wenn der Knall auch noch zu Verletzungen eines Kollegen führt, ist die sofortige Kündigung gerechtfertigt, wie das Arbeitsgericht Krefeld in einem Urteil entschied, auf das der Deutsche Anwaltverein in Berlin am Donnerstag hinwies.
Demnach wies das Arbeitsgericht einen Gerüstbauer ab, der sich im vergangenen Sommer einen vermeintlichen Scherz geleistet hatte: Nachdem ein Arbeitskollege an einer Baustelle das Dixi-Klo aufgesucht hatte, brachte der Gerüstbauer dort einen Böller zur Explosion. Der Arbeitskollege zog sich Verbrennungen am Oberschenkel, im Genitalbereich und an der Leiste zu; danach war er drei Wochen arbeitsunfähig.
Der Arbeitgeber nahm dies zum Anlass für eine fristlose Kündigung. Mit seiner Kündigungsschutzklage verwies der Gerüstbauer auf seine zuvor unbescholtene 15-jährige Mitarbeit in der Firma. Scherze - auch mit Böllern - seien als „Stimmungsaufheller“ unter den Kollegen üblich gewesen. Dass es Verletzungen gibt, habe er nicht gewollt.
Er hätte damit aber zumindest rechnen müssen, meinte nun das Arbeitsgericht Krefeld. Dass Feuerwerkskörper gefährlich sein können, sei allgemein bekannt. Der Böllerknall sei ein „tätlicher Angriff auf einen Arbeitskollegen“ gewesen, und der Kollege habe keinerlei Möglichkeit gehabt, dem zu entkommen. Angesichts dieser schweren Pflichtverletzung sei eine fristlose Kündigung auch trotz der langen Betriebszugehörigkeit gerechtfertigt gewesen.
Wer darüber noch lachen kann, muss schon ziemlich abgestumpft sein
Roland Magiera (Roland_M)
- 03.01.2013, 20:22 Uhr
Ein früherer Wehrmachtsleutnant erzählte mir,...
Franz Nagel (FN57)
- 03.01.2013, 19:12 Uhr
Naja...
Janosh Gnisleh (jangnisleh)
- 03.01.2013, 19:10 Uhr
Warum nicht....
gerd hodina (hodger)
- 03.01.2013, 18:59 Uhr
grober Unfug
Christian Wolff (ChristianW53)
- 03.01.2013, 18:09 Uhr
