Home
http://www.faz.net/-gqe-700zg
HERAUSGEGEBEN VON WERNER D'INKA, BERTHOLD KOHLER, GÜNTHER NONNENMACHER, FRANK SCHIRRMACHER, HOLGER STELTZNER

Urheberrechtsstreit Gema und YouTube gehen in Berufung

 ·  Die Verwertungsgesellschaft Gema zieht im Rechtsstreit mit YouTube in die nächste Instanz. Es könne absehbar „keine Einigung erzielt werden“, teilte die Gema mit. Sie legt Berufung gegen ein Urteil des Landgerichts Hamburg ein, wonach YouTube Videos stärker überprüfen muss. Auch die Videoplattform geht in Berufung.

Artikel Bilder (1) Interaktiv (1) Lesermeinungen (1)

Im Streit um Musikclips auf YouTube haben die Verwertungsgesellschaft Gema und die Google-Videotochter Berufung gegen ein Urteil des Landgerichts Hamburg eingelegt. YouTube sei zwar vom Landgericht Hamburg als Hosting-Plattform anerkannt worden, die nicht jeden einzelnen Clip schon beim Hochladen zu überprüfen habe. „Die Forderung nach dem Einsatz von Filtern können wir aber so nicht stehen lassen“, sagte eine Google-Sprecherin. Daher habe man gegen das Urteil Berufung zum Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg eingelegt. Die Gema begründete ihren Schritt damit, dass die Verhandlungen mit YouTube in den vergangenen Wochen zu keiner Einigung geführt hätten.

„Wir wollen uns verständigen“, sagte der Syndikus der Gema, Alexander Wolf, der Nachrichtenagentur dpa. „Wir müssen aber auch darauf achten, dass die Rechtspositionen unserer Mitglieder gewahrt bleiben.“ Auch die YouTube-Sprecherin betonte die Kompromissbereitschaft ihres Unternehmens. „Wir wollen weiterhin mit der Gema verhandeln und treten weiter dafür ein, auch in Deutschland eine Lösung zu finden, von der Künstler, Komponisten, Autoren, Verleger und Plattenfirmen sowie die YouTube-Community in Deutschland profitieren können.“

Das Landgericht Hamburg hatte am 20. April entschieden, dass YouTube mehr tun muss, damit Videos mit geschützter Musik von der Plattform verschwinden und dort auch künftig nicht mehr auftauchen. Damit konnte die Gema eine zentrale Forderung durchsetzen. Allerdings verpflichtete der Hamburger Richter YouTube nicht dazu, jeden einzelnen Clip schon beim Hochladen zu überprüfen. Dies wertete YouTube als wichtigen Erfolg. Das Gericht stellte gleichzeitig fest, dass das von YouTube entwickelte Schutzsystem Content-ID nicht ausreicht, um Clips mit geschützter Musik zu identifizieren.

Zeitleiste: Chronik der aktuellen Debatte

Content-ID muss von den Rechte-Inhabern selbst mit Mustern der geschützten Inhalte versorgt werden. Der Richter meinte, das müsse das Videoportal schon selbst machen. Da der Streit eine grundlegende Bedeutung hat, wurde erwartet, dass beide Parteien an einer letztinstanzlichen Klärung des Konfliktes interessiert sind.

Nach Einschätzung von Experten werden nun sechs bis zwölf Monate verstreichen, bis der Fall nun in der nächsten Instanz vor dem Oberlandesgericht in Hamburg neu verhandelt werden kann. Die Gema verlangt nun von YouTube weiterhin, die Ergebnisse der Verhandlungen offenzulegen. „Transparenz ist inzwischen ein Modewort. Aber uns geht es um Transparenz im eigentlichen Sinne“, sagte Wolf. Nach dem Gesetz sei die Gema verpflichtet, jede Musiknutzung zu lizenzieren. Damit sei die Gema auch in der Pflicht, die Tarife im Bundesanzeiger zu veröffentlichen.

  Weitersagen Kommentieren Merken Drucken
Lesermeinungen zu diesem Artikel (1)
Weitersagen

Protektionismus nach Brüsseler Art

Von Hendrik Kafsack, Brüssel

Die Europäische Kommission will Strafzölle auf Solarmodule aus China erheben. Zahlreiche Unternehmen warnen vor der Reaktion Chinas. Davon darf sich die EU nicht beeinflussen lassen – trotzdem sollten die Mitgliedsstaaten alles daran setzten, die Kommission von ihren Plänen abzubringen. Mehr 4 4

Umfrage

Gentests machen Aussagen über das Risiko künftiger Krankheiten. Wollen Sie Ihr Risiko kennen?

Alle Umfragen

Bitte aktivieren Sie ihre Cookies.

Umfrage

Sollen Ein- und Zwei-Cent-Münzen abgeschafft werden?

Alle Umfragen

Bitte aktivieren Sie ihre Cookies.

Wichtigste Werte
Name Wert Änderung
  F.A.Z.-Index --  --
  Dax --  --
  Dow Jones --  --
  Euro in Dollar --  --
  F.A.Z.-Anleih… --  --
  Gold --  --
  Rohöl Brent --  --
  Bund Future --  --
Umfrage

Soll die Selbstanzeige für Steuerhinterzieher abgeschafft werden?

Alle Umfragen

Bitte aktivieren Sie ihre Cookies.