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Urheberrecht Verhärtete Fronten im Google-Buch-Vergleich

07.09.2009 ·  Google will Millionen von Dollar zahlen - aber weiter Bücher scannen und im Internet anbieten: Am Dienstag läuft die Einspruchsfrist gegen diese Vereinbarung ab. Es gibt eine lautstarke Gruppe von Gegnern, aber auch Befürworter. Google selbst hält die Kritiker für „beleidigte Leberwürste“.

Von Corinna Budras und Roland Lindner
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Die Uhr tickt im umstrittenen Vergleich des amerikanischen Internetkonzerns Google mit der Buchbranche: Nach mehrmaligen Verschiebungen läuft nun am kommenden Dienstag die Frist ab, in der Einspruch gegen die Vereinbarung erhoben werden kann. Bereits an diesem Montag ist eine Anhörung der Europäischen Kommission angesetzt.

Zuletzt haben sich die Fronten immer mehr verhärtet, und in den vergangenen Tagen haben sich Gegner und Befürworter des Vergleichs aus der ganzen Welt lautstark zu Wort gemeldet. Der Internethändler Amazon.com reichte beim zuständigen Richter in New York eine ausführliche Beschwerde ein, auch Justizministerin Brigitte Zypries ließ dem Gericht einen Schriftsatz mit ihren Bedenken zukommen. Kritiker fürchten, dass Google durch den Vergleich eine beherrschende Position bei der Vermarktung digitalisierter Bücher bekommt. Zudem gibt es Datenschutzbedenken mit Blick auf die Informationen, die Google über Nutzer des Buchdienstes sammelt. Google selbst machte in der vergangenen Woche ein Zugeständnis und stellte auf Druck der Verbraucherschutz- und Kartellbehörde Federal Trade Commission (FTC) eine formelle Verpflichtung zum Datenschutz ins Netz. Gleichzeitig griff Google aber seine Kritiker auch scharf an: Ein Sprecher nannte eine Gruppe von Gegnern, zu der auch Amazon gehört, einem Bericht des "Wall Street Journal" zufolge "Sour Grapes Alliance" - sinngemäß "Allianz der beleidigten Leberwürste".

Die Debatte über den im vergangenen Oktober geschlossenen Buchvergleich geht nun in die heiße Phase. Der Vergleich muss von einem New Yorker Richter abgesegnet werden, eine Anhörung dazu ist für den 7. Oktober angesetzt. Gegner und Befürworter haben bis zum Dienstag Zeit bekommen, ihre Position einzureichen. Die Frist sollte eigentlich am vergangenen Freitag zu Ende gehen, wurde aber wegen Wartungsarbeiten an den Computersystemen des Gerichts noch einmal um ein paar Tage verschoben.

Google zahlt 125 Millionen Dollar - und scannt weiter

Der Vergleich ist das Ergebnis einer jahrelangen juristischen Auseinandersetzung zwischen Google und der Buchbranche. Google begann im Jahr 2004 damit, in großem Stil Bücher zu digitalisieren und auf seiner Internetseite verfügbar zu machen, ohne dies mit etwaigen Inhabern von Urheberrechten abzusprechen. Der amerikanische Verlegerverband und die Autorengewerkschaft verklagten Google im Jahr 2005 wegen Verletzung von Urheberrechten. Der Streit fand mit dem Vergleich im vergangenen Oktober ein vorläufiges Ende: Google erklärte sich zur Zahlung von 125 Millionen Dollar bereit, die unter anderem in eine neue Instanz zur Verwaltung von Buchrechten gesteckt werden sollen. Im Gegenzug erlaubt der Vergleich Google, weiter Bücher einzuscannen und auf seiner Seite zu vermarkten.

Seit dem Vergleich hat sich eine stetig wachsende Front von Google-Gegnern gebildet. Die Kritik richtet sich vor allem gegen den Teil der Einigung, der Bücher betrifft, die zwar nicht mehr lieferbar sind, aber noch unter Urheberrecht stehen. Google darf dem Vergleich zufolge diese Bücher auf seiner Seite verkaufen und in Ausschnitten umsonst zeigen, es sei denn, der Inhaber der Urheberrechte lehnt dies mit einem sogenannten "opt out" ausdrücklich ab.

Die bislang prominenteste Gruppe von Gegnern hat sich erst vor wenigen Wochen gebildet: Der "Open Book Alliance" haben sich die Technologieunternehmen Microsoft, Yahoo und Amazon angeschlossen, außerdem eine Reihe von Verbänden von Journalisten, Autoren und Bibliotheken. Dies ist der Verbund, den Google als "Sour Grapes Alliance" abgetan haben soll. Amazon reichte als erstes Unternehmen aus der Gruppe in der vergangenen Woche eine eigene Beschwerde ein und argumentierte, der Google-Vergleich würde den Wettbewerb behindern. Google drehte den Spieß um und sagte, die Einigung würde vielmehr den Wettbewerb fördern und offenbar wolle die Konkurrenz genau das verhindern.

Bundesregierung hat ihrem Ärger Luft gemacht

Die deutsche Bundesregierung hat ihrem Ärger ebenfalls Luft gemacht und meint, die Auswirkungen des Vergleichs beschränkten sich nicht auf die Vereinigten Staaten, auch wenn Google das anders darstelle. "Wir wissen alle, dass das Internet keine Grenzen kennt", betonte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries. Der Zugriff auf die entsprechenden Seiten sei auch aus Deutschland ohne großen Aufwand möglich. Ihrer Ansicht nach verstößt der Vergleich gegen internationale Verträge, wie den WIPO-Urheberrechtsvertrag, welche die Zustimmung des Rechteinhabers für die Nutzung vorschreiben.

Google argumentiert dagegen, das Scannen der Werke würde unter die "fair use"-Klausel des amerikanischen Urheberrechts fallen, die eine nicht autorisierte Nutzung von geschütztem Material erlaubt. Nach deutschem Recht werden die Werke der Urheber siebzig Jahre nach dem Tod des Künstlers "gemeinfrei" und können dann ohne Genehmigung abgedruckt werden.

Schon im März wandten sich deutsche Schriftsteller wie Hans Magnus Enzensberger oder Daniel Kehlmann in einem "Heidelberger Appell für Publikationsfreiheit und die Wahrung der Urheberrechte" unter anderem auch gegen das Vorgehen von Google bei der massenhaften Digitalisierung von Werken. Gemeinsam mit Tausenden Unterzeichnern riefen sie die Bundesregierung auf, dagegen einzuschreiten.

Deutsche Urheber sollen selbst entscheiden können

In einer für solche Gerichtsverfahren eher unüblichen Stellungnahme der Bundesregierung forderte Zypries das New Yorker Gericht nun in der vergangenen Woche auf, den Vergleich insgesamt abzulehnen - oder zumindest die deutschen Autoren und Verleger aus der Sammelklage herauszunehmen. Damit wird verhindert, dass sich die rechtlichen Folgen der Einigung auch auf ihre Werke beziehen. Die deutschen Urheber können dann selbst entscheiden, ob und welche Rechte sie Google einräumen. Zypries griff vor allem die Vorgehensweise des Marktführers an: "Nach dem Motto ,Erst tun und dann fragen' verschafft sich Google auch in Deutschland einen erheblichen Wettbewerbsvorteil", kritisierte sie. Der Vergleich würde Google Nutzungsrechte in einem Umfang verschaffen, die das Unternehmen bei ordnungsgemäßem Vorgehen niemals bekommen hätte.

Kulturstaatsminister Bernd Neumann (CDU) warnte zudem vor der Gefahr eines "faktischen Informationsmonopols", würde Google den digitalen Zugang im Wesentlichen allein eröffnen und verwalten. Er verwies darauf, dass Bund, Länder und Kommunen derzeit die "Deutsche Digitale Bibliothek (DDB)" aufbauten. Dies biete Autoren und Verlagen eine faire Alternative zu "Google Books".

Es gibt auch Anhänger des Google-Vergleichs

Es gibt freilich auch Anhänger des Google-Vergleichs. In der vergangenen Woche gab es eine Telefonkonferenz mit Bürgerrechtsgruppen und Professoren, die in dem Projekt einen großen gesellschaftlichen Nutzen sehen. Der Vergleich mache Bücher zugänglicher, was vor allem für weniger privilegierte Bevölkerungsgruppen ein gewaltiger Fortschritt sei. Die Konferenz wurde aber nach einem Bericht des "Wall Street Journal" von Google mitarrangiert.

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