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Unternehmensführung Offenlegung der Managergehälter jetzt zwingend

08.07.2005 ·  Die Vorstände von Deutschlands börsennotierten Aktiengesellschaften müssen künftig ihr genaues Jahresgehalt nennen. Das entsprechende Gesetz wurde vom Bundesrat verabschiedet.

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Die Vorstände von Deutschlands börsennotierten Aktiengesellschaften müssen künftig ihr genaues Jahresgehalt nennen. Das entsprechende Gesetz wurde am Freitag vom Bundesrat verabschiedet. Der Bundestag hatte es bereits in der vergangenen Woche gebilligt.

Betroffen sind insgesamt rund tausend Unternehmen. Eine freiwillige Offenlegung war am Widerstand von Konzernen wie BMW, Daimler-Chrysler und Porsche gescheitert. Die Nennung der Vorstandsbezüge wird nun mit den Geschäftsberichten für das Jahr 2006 zur Pflicht, die im Frühjahr 2007 veröffentlicht werden.

Auch Regelungen über Abfindungen offenlegen

Künftig müssen die Bezüge jedes einzelnen Vorstandsmitglieds im Jahresabschluß bis ins Detail publik gemacht werden, aufgeschlüsselt nach erfolgsabhängigen und -unabhängigen Bestandteilen. Zudem sollen auch die Abfindungen veröffentlicht werden, die im Fall eines Ausscheidens zugesagt wurden. Ausnahmen sind nur möglich, wenn dies die Hauptversammlung mit einer Dreiviertelmehrheit beschließt. Bei Verstößen gegen die gesetzliche Transparenzpflicht sind nun Bußgelder von bis zu 50.000 Euro pro Vorstand möglich.

Derzeit sind von den 30 Konzernen im Deutschen Aktienindex (DAX) nur 20 Vorstände zur Veröffentlichung der Gehälter bereit. Zu den Auskunftsverweigerern gehören auch der Chemiekonzern BASF oder der Versicherer Münchner Rück. Unter den Managern, die ihr Gehalt veröffentlichten, verdiente im vergangenen Jahr der Vorstandssprecher der Deutschen Bank, Josef Ackermann, am besten. Er kam auf ein Gehalt von 10,08 Millionen Euro. Am Ende der Tabelle rangierte der Chef der Commerzbank, Klaus-Peter Müller, mit 1,02 Millionen Euro.

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