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Wirtschaftskriminalität Bafin wirft Commerzbank „erhebliche Mißstände“ vor

28.09.2005 ·  Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat bei ihrer Sonderprüfung zur Geldwäsche-Affäre bei der Commerzbank einen „unzureichenden Umgang mit den damals gültigen Vorschriften des Geldwäschegesetzes“ festgestellt.

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Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) hat bei ihrer Sonderprüfung zur Geldwäsche-Affäre bei der Commerzbank „Mißstände“ aufgedeckt, die aus Sicht der Behörde „zum Teil erhebliches Gewicht“ hatten.

Das teilte das Geldinstitut am Mittwoch mit. Die Bafin habe aber keinen Anlaß für Maßnahmen der Bankenaufsicht - etwa gegen Commerzbank-Chef Klaus-Peter Müller - gesehen, hieß es in der Behörde nach mehr als halbjährigen Ermittlungen. Solche Konsequenzen hätten nach dem Kreditwesengesetz beispielsweise in einer Absetzung von Managern oder in der Verhängung einer Geldbuße liegen können.

„Ethische Werte“ stärker kontrollieren

Die Bank erklärte, der Prüfungsbericht betreffe die Zeit von 1996 bis 2001. Insbesondere in dem „mittlerweile aufgelösten Bereich Mittel- und Osteuropa des früheren Geschäftsfelds Relationship Management“ sei ein „unzureichender Umgang mit den damals gültigen Vorschriften des Geldwäschegesetzes“ festgestellt worden.

Für diese Organisationsmängel habe Personalvorstand Andreas de Maiziere mit seinem Rücktritt im Juli die Verantwortung übernommen. Vorstände seien dem Bericht zufolge sogar von Mitarbeitern getäuscht worden. Müller versicherte, das Personal im Bereich der Geldwäscheprävention sei bereits verstärkt worden. Auch solle die Einhaltung der „ethischen Werte“ der Bank stärker kontrolliert werden.

Hausdurchsuchung bei Müller

Die Bank unterstrich, die Prüfung habe sich nicht auf strafrechtliche Vorwürfe bezogen. Gegen mehrere aktuelle und frühere Bankmitarbeiter ermittelt seit August die Frankfurter Staatsanwaltschaft. Diese noch andauernden Untersuchungen richten sich auch gegen Müller.

Der Vorstandsvorsitzende hatte daraufhin die Strafverfolger angegriffen, daß sie mit der Aufnahme des Verfahrens gegen ihn nicht gewartet hätten, bis die Sonderprüfung der Bafin beendet war. Statt dessen habe die Anklagebehörde von sechs Polizeibeamten sein Haus durchsuchen lassen, während er selbst auf einer Amerikareise gewesen sei.

Mindestens 170 Millionen Euro

Müller, der auch Präsident des Bundesverbandes deutscher Banken (BdB) ist, hatte mehrfach seine Unschuld beteuert. Der Vorstand habe keine Kenntnis über etwaige rechtswidrige Handlungen einzelner der 32.000 Mitarbeiter gehabt, argumentierte er. „Aber Mitarbeiter, die so etwas tun, informieren selten ihre Vorgesetzten“, hatte er hinzugefügt.

Ein Sprecher der Frankfurter Staatsanwaltschaft sagte am Mittwoch dieser Zeitung, dort warte man noch auf den Bericht der Bafin. In der Affäre geht es um die Rolle der Commerzbank bei der Privatisierung russischer Telekommunikationsfirmen in den neunziger Jahren.

Quelle: jja., F.A.Z., 29.09.2005, Nr. 227 / Seite 11
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