17.04.2008 · 11,5 Liter auf 100 Kilometern, sagte der Hersteller. Tatsächlich war der Spritverbrauch 3,4 Prozent höher, wie der Besitzer eines Mercedes-Roadsters ermitteln ließ. Der Mann zog vor Gericht und klagte auf 5000 Euro Rückzahlung. Nun entscheidet der BGH.
Jeder Autofahrer betrachtet sie mit Skepsis: Autofirmen und ihre Angaben zum Spritverbrauch. Ein Autofahrer wollte sich nun mit seinem allzu durstigen Wagen nicht abfinden und zog vor Gericht. Inzwischen beschäftigen sich die höchsten Instanzen mit dem Fall. Der Bundesgerichtshof (BGH) will Ende Mai darüber entscheiden, wie viel Kraftstoff Neuwagen mehr verbrauchen dürfen als vom Hersteller angegeben.
Konkret geht es um die Klage des Käufers eines Mercedes Benz SL Roadster. Er fordert vom Hersteller einen Teil des Kaufpreises zurück, weil das Auto mehr als die angegebenen durchschnittlichen 11,5 Liter auf 100 Kilometer verbraucht. Die Richter des achten BGH-Zivilsenats deuteten in der Verhandlung des Gerichts am Mittwoch an, dass Autokäufer einen erhöhten Spritverbrauch von bis zu vier Prozent tolerieren müssten. (Az.: VIII ZR 171/07)
Der Senat wollte sein Urteil eigentlich am selben Tag verkünden. Die auf den 28. Mai verschobene Urteilsverkündung deutet nun darauf hin, dass die Richter sich neu beraten müssen und eventuell zu einer völlig anderen Entscheidung kommen werden.
Auf Rückzahlung von 5000 Euro geklagt
Der Kläger hatte den Wagen 2002 für rund 86.000 Euro gekauft. Als dieser mehr Sprit als angegeben verbrauchte, klagte er auf Rückzahlung von 5000 Euro. In den Vorinstanzen hatte der Kläger jedoch keinen Erfolg. Ein Sachverständiger hatte den Sportwagen nach einem von der Europäischen Union (EU) vorgegebenen Standardverfahren überprüft und einen Mehrverbrauch von durchschnittlich 3,4 Prozent ermittelt. Das sei hinzunehmen, argumentierte das Landgericht Berlin.
Der Spritverbrauch könne niemals exakt den Herstellerangaben entsprechen, sagte der Vorsitzende des BGH-Senats, Wolfgang Ball, am Mittwoch. Dazu seien Fahrer und Fahrbedingungen zu unterschiedlich. Zudem seien selbst bei Messungen nach dem EU-Standardverfahren Abweichungen von bis zu zwei Prozent normal. Dazu kämen zwei Prozent Fehlertoleranz, die bei der Herstellung von technischen Produkten ebenfalls hingenommen werden müssten.
| Name | Kurs | Prozent |
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| FAZ-INDEX | 1.379,75 | −1,03% |
| Dow Jones | 12.580,70 | +1,01% |
| EUR/USD | 1,2435 | −0,43% |
| Rohöl Brent Crude | 105,11 $ | −1,63% |
| Gold | 1.579,50 $ | 0,00% |
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