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Wettbewerbsökonomie Forensische Kartellforschung

 ·  Wettbewerbsökonomen müssen zuweilen wie Detektive tätig sein. Kartellbrüdern kommt man über „verdächtige“ Preisebewegungen auf die Schliche.

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Haben die Tankstellenketten ein Kartell gebildet? Zahlen die Verbraucher für Benzin, Strom oder Kaffee zu hohe Preise? Herrscht unter den Mobilfunkunternehmen wirklich effektiver Wettbewerb? Und welcher volkswirtschaftliche Schaden entsteht eigentlich, wenn das nicht so ist? Diese Fragen sind nicht neu, Wettbewerbsökonomen befassen sich schon lange damit. Neu sind aber einige Erkenntnisse und auch Methoden, die in jüngster Zeit verwendet werden, um genauere Antworten als bisher zu finden.

Die Ökonomisierung des Kartellrechts und der Schwenk der EU-Kommission zu einer stärker ökonomisch fundierten Auslegung des Kartellrechts im Zuge des sogenannten „More Economic Approach“ war in den letzten Jahren eines der strittigsten Diskussionsthemen zwischen Kartellrechtlern und Wettbewerbsökonomen. Weitgehende Einigkeit herrscht allerdings trotz aller Meinungsverschiedenheiten darüber, dass neue ökonomische Methoden und gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse bei der Durchsetzung des Kartellrechts Anwendung finden sollen, insbesondere um schwierige Sachverhalte aufzuklären.

So lässt sich zum Beispiel allein aus der Beobachtung, dass an vielen Tankstellen dieselben Preise verlangt werden, zunächst erst einmal weder schließen, dass der Wettbewerb besonders intensiv noch dass er ausgesprochen schwach ist und ein Kartell vorliegen muss. Die Beurteilung des Sachverhaltes ist knifflig, und daher bedarf es auch ausgeklügelter Methoden, um die Wettbewerbssituation adäquat beurteilen zu können.

Weil nun die ökonomischen und ökonometrischen Methoden dafür komplizierter werden, haben die Interaktionen zwischen Wissenschaft und Wettbewerbsbehörden erheblich zugenommen. Natürlich ist es nichts Neues, dass das Kartellrecht durch wissenschaftliche Erkenntnisse beeinflusst wird (auch wenn diese Erkenntnisse manchmal in der Politik komplett ignoriert werden, wie dies beim Verbot des Verkaufs unter Einstandspreisen schon seit Jahrzehnten der Fall ist). Die traditionelle Ordnungspolitik hat die Gesetzgebung in Deutschland schon immer begleitet und maßgeblich mitgestaltet.

Auch die Kronzeugenregelungen, die 1993 in den Vereinigten Staaten und 2005 in Deutschland in das Kartellrecht eingeführt wurden, basieren auf wissenschaftlichen Erkenntnissen, genauer gesagt spieltheoretischen Modellen aus den achtziger und neunziger Jahren. Seitdem werden deutlich mehr Kartelle aufgedeckt, vor allem weil an Kartellabsprachen beteiligte Unternehmen das Instrument der Selbstanzeige nutzen, um der Geldbuße zu entgehen. Weil nur dem Kronzeugen die Geldbuße erlassen wird, ist es für jedes Kartellmitglied besser, selbst der Kronzeuge zu sein, der das Kartell anzeigt, bevor jemand anderes dies tut.

Wirkungslos ist die Kronzeugenregel aber, wenn es zwar kein echtes Kartell mit expliziten Absprachen und Treffen in abgedunkelten Hinterzimmern gibt, wenn sich die Unternehmen aber genauso verhalten als hätten sie ein Kartell gebildet. In der ökonomischen Theorie wurde bis vor Kurzem kaum zwischen expliziten Kartellabsprachen und dem bewussten Parallelverhalten unterschieden, weil weder eine Kartellabsprache noch ein implizites Versprechen gerichtlich durchsetzbar sind. Im Kartellrecht ist von einer Situation kollektiver Marktbeherrschung die Rede, wenn die marktstrukturellen Gegebenheiten es als wahrscheinlich erscheinen lassen, dass kein wirksamer Wettbewerb mehr zwischen den dann kollektiv marktbeherrschenden Unternehmen entsteht. Wie aber lässt sich kartellartiges Verhalten aufdecken, wenn gar keine explizite Absprache besteht?

Genau hier kann die forensische Kartellforschung helfen. Ein Zweig der forensischen Wettbewerbsökonomie untersucht, ob es bestimmte Verhaltensweisen von Marktteilnehmern gibt, die „verdächtig“ erscheinen. Der Wettbewerbsökonom wird hier gewissermaßen zum Spürhund. Erste wichtige Beiträge für die forensische Kartellforschung stammten zum einen von den amerikanischen Ökonomen Robert Porter und Douglas Zona, zum anderen von Patrick Bajari und Lixin Ye, die belegen konnten, dass bei öffentlichen Ausschreibungen wie zum Beispiel für die Lieferung von Schulmilch in Ohio die Angebote der Kartellmitglieder entweder deutlich stärker miteinander korreliert waren oder aber die Angebote bei Kartellabsprachen weniger stark mit Kostenänderungen korreliert waren als bei Wettbewerbsangeboten.

In jüngerer Zeit sind nun Preisbewegungen zunehmend in den Fokus der Analyse gerückt. Natürlich kann auch die Preishöhe ein Indiz für das Vorliegen eines Kartells sein, aber ohne zuverlässige Daten über die Kosten, welche Kartellbehörden meist nicht haben, sagt die Preishöhe allein wenig aus. Ein Team von amerikanischen Ökonomen um Rosa Abrantes-Metz und Luke Froeb hat sich daher die Varianz der Preise genauer angesehen und belegt, dass diese in Kartellzeiten geringer ist als bei Wettbewerb.

Kartellbrüder ändern nur selten ihre Preise

In eine ganz ähnliche Richtung stößt auch ein neues Papier, das Korbinian von Blanckenburg und Alexander Geist von der Universität Münster und Konstantin Kholodilin vom DIW Berlin verfasst haben. Sie zeigen anhand von 11 größeren Kartellen der Vergangenheit, dass die Verteilung der Preisänderungen in Zeiten des Wettbewerbs anders ist als zu Kartellzeiten. Liegen Preisabsprachen vor, so sind (a) weniger oft Preisänderungen zu beobachten als bei Wettbewerb – die Kartellbrüder bevorzugen eher das ruhige Leben – und (b), wenn sich Preise einmal ändern, sind Preiserhöhungen deutlich häufiger zu beobachten als Preissenkungen. Zu ganz ähnlichen Befunden kommt auch eine aktuelle Studie von Patrick Andreoli-Versbach aus München, der die Preispolitik des italienischen Tankstellenkartells analysiert hat, das dort von 2004 bis 2007 bestanden hat. Auch hier hat das Kartell die Preise viel seltener geändert als vorher und nachher, als die Tankstellen stärker im Wettbewerb standen.

Interessant sind in diesem Kontext auch die umfangreichen Studien von Michael Noel aus San Diego, einem ausgewiesenen Experten des Tankstellenmarktes. In einer Vergleichsstudie von Benzinpreisen an Tankstellen in 19 kanadischen Städten über elf Jahre zeigte sich ebenfalls, dass Preisänderungen allgemein häufiger sind, je intensiver der Wettbewerb unter den Tankstellen ist, zum Beispiel weil es mehr verschiedene Ketten gibt oder mehr unabhängige Tankstellen, die eine aggressive Preisstrategie fahren. Häufige Preisänderungen sind demzufolge eher ein Zeichen dafür, dass eine Kartellvereinbarung oder stillschweigende Übereinkünfte nicht funktionieren.

Die Ergebnisse aus der forensischen Kartellforschung, dass bei Kartellen weniger oft Preisänderungen zu beobachten sind als bei Wettbewerb und dass bei Kartellen Preiserhöhungen häufiger zu beobachten sind als Preissenkungen, können auch helfen, die Ergebnisse des Bundeskartellamtes in der Sektoruntersuchung des Tankstellenmarktes zu interpretieren (siehe Wie Benzinpreise im Wochenverlauf schwanken ). Zumindest der Befund des Kartellamtes, dass die Häufigkeit der Preisveränderungen in den vergangenen Jahren noch mal stark angestiegen sei (und zwar in Köln bei Preiserhöhungen von 12.235 auf 18.726 und bei Preissenkungen von 30.458 auf 45.653 im Jahr), erhärtet nicht den Kartellverdacht. Auch dass Preiserhöhungen deutlich seltener vorkommen als Preissenkungen, kann im Lichte der empirischen Kartellforschung zunächst nur schwer als Indiz für mangelnden Wettbewerb herangezogen werden.

Die jüngste Entwicklung im Bereich der forensischen Kartellforschung betrifft nun weitere Märkte, zum Beispiel den Mobilfunk oder den Automobilhandel, bei denen sich Preise nur schwer vergleichen lassen. Während im Mobilfunk Tarife aus so vielen Elementen bestehen, dass Preisvergleiche wesentlich komplexer sind als an der Tankstelle, sind Preise im Automobilhandel kaum beobachtbar, da sie meist auf individuellen Verhandlungen beruhen. In diesen Branchen kann sich die forensische Kartellforschung daher zwar nicht auf Preisdaten stützen, kann aber Daten über Verkaufszahlen und Teilnehmerstände nutzen. Auch mit diesen Daten wollen wir in Zukunft Kartelle oder marktbeherrschende Stellungen aufdecken.

Justus Haucap ist Direktor des Düsseldorfer Instituts für Wettbewerbsökonomie (DICE) an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf und Vorsitzender der Monopolkommission der Bundesregierung. Luis Manuel Schultz ist Doktorand am DICE.

Quelle: F.A.Z.
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