08.03.2008 · Das Verwaltungsgericht Berlin hat die Ausdehnung der Mindestlohnregelung auf die gesamte Postbranche gekippt. Es gab der Klage privater Zustelldienste statt. Die Verordnung des Bundesarbeitsministeriums gehe über seine Befugnisse hinaus.
Die Ausdehnung des Post-Mindestlohns auf die gesamte Briefdienstleistungsbranche ist laut dem Berliner Verwaltungsgericht rechtswidrig. Damit gab das Gericht in einer Freitagabend veröffentlichten Mitteilung der Klage mehrerer Post-Konkurrenten statt. Geklagt hatten Unternehmen der PIN- beziehungsweise TNT-Gruppe sowie der Bundesverband der Kurier-Express-Post-Dienste (BdKEP), ein Arbeitgeberverband von Konkurrenten der Deutschen Post AG.
Als „völlig unverständlich“ bezeichnete die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi die Entscheidung. Damit werde der Versuch gestartet, das Arbeitnehmer-Entsendegesetz wertlos zu machen und die Entscheidung des Bundestages auszuhebeln. Bei dem Verfahren ging es um den Tarifvertrag, den der von der Deutschen Post dominierte Arbeitgeberverband Postdienste mit Verdi geschlossen hatte. Er sieht für Briefzusteller einen Mindestlohn von 9,80 Euro (West) und 9,00 Euro (Ost) vor. Demgegenüber sehen Tarifverträge zwischen dem BdKEP beziehungsweise einer weiteren Arbeitgebervereinigung von Postkonkurrenten und der Gewerkschaft der Neuen Brief- und Zustelldienste (GNBZ) lediglich einen Mindestlohn von 7,50 Euro (West) und 6,50 Euro (Ost) vor.
Das Gericht entschied nun, dass das Bundesarbeitsministerium die Tarifverträge der Postkonkurrenten zu Unrecht nicht beachtet habe. Mit dieser Entscheidung habe der Minister die gesetzliche rmächtigung überschritten, wonach nur Verordnungen für nicht tarifgebundene Arbeitgeber und Arbeitnehmer zulässig seien. Als Rechtsmittel gegen die Entscheidung ließ das Verwaltungsgericht Berufung beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg und Sprungrevision zum Bundesverwaltungsgericht zu.
„Axt an alle Mindestlohnverordnungen gelegt“
Die stellvertretende Verdi-Vorsitzende Andrea Kocsis kritisierte das Urteil scharf: „Mit Hilfe der Pseudogewerkschaft GNBZ wollen Teile der neuen Briefdienstleister den gesetzlichen Mindestlohn unterlaufen. Und das Verwaltungsgericht Berlin leistet dabei Schützenhilfe, indem es daraus ein Kavaliersdelikt macht“, erklärte sie. Das Verwaltungsgericht habe damit „die Axt an alle Mindestlohnverordnungen gelegt“. Die Gewerkschaft erwarte aber, dass diese Entscheidung vor dem Oberverwaltungsgericht keinen Bestand haben werde.
| Name | Kurs | Prozent |
|---|---|---|
| DAX | 6.728,19 | −0,15% |
| FAZ-INDEX | 1.500,83 | −0,21% |
| TecDAX | 773,85 | −0,19% |
| MDAX | 10.253,60 | −0,35% |
| SDAX | 5.023,80 | +0,24% |
| REX | 421,66 | −0,02% |
| Eurostoxx 50 | 2.488,29 | −0,13% |
| F.A.Z. EURO INDEX | 80,26 | −0,27% |
| Dow Jones | 12.878,30 | +0,03% |
| Nasdaq 100 | 2.575,24 | +0,22% |
| S&P500 | 1.350,50 | −0,09% |
| Nikkei225 | 9.052,07 | +0,59% |
| EUR/USD | 1,3151 | +0,19% |
| Rohöl Brent Crude | 118,17 $ | +0,32% |
| Gold | 1.722,00 $ | +0,61% |
| Bund Future | 138,53 € | +0,15% |