Die Stuttgarter Staatsanwaltschaft hat den früheren Porsche-Vorstandschef Wendelin Wiedeking und seinen damaligen Finanzvorstand Holger Härter wegen Kursmanipulation angeklagt. Das gaben die Strafverfolger am Mittwoch nach jahrelangen Ermittlungen bekannt. Die beiden früheren Manager sollen im Jahr 2008 bei dem gescheiterten Versuch, den wesentlich größeren Autobauer Volkswagen zu schlucken, die Öffentlichkeit getäuscht haben.
In mindestens fünf öffentlichen Erklärungen haben sie nach Ansicht der Anklagebehörde zwischen März und Oktober geleugnet, ihre Beteiligung auf 75 Prozent aufstocken zu wollen, obwohl sie längst die Absicht dazu gehabt hätten. Gleichzeitig hätten sie dieses Vorhaben durch den Erwerb von Kaufoptionen bereits konkret vorbereitet. Dies sei nach dem Wertpapierhandelsgesetz strafbar als „informationsgestützte Marktmanipulation“.
Fallen gelassen haben die Ankläger hingegen ihren ursprünglichen Verdacht, Wiedeking und Härter hätten sich dadurch außerdem wegen Untreue strafbar gemacht. Die gekauften Optionen auf den Bezug von VW-Aktien hätten die liquiden Mittel Porsches zwar um ein Vielfaches überschritten. Doch lasse sich nicht mit der erforderlichen Sicherheit nachweisen, dass das Geschäftsgebaren „evident pflichtwidrig“ gewesen sei. Schon zuvor hatte die Staatsanwaltschaft den Vorwurf einer „handelsgestützten Marktmanipulation“ begraben. Dabei ging es um den Verdacht, auch die Transaktionen selbst hätten das Ziel gehabt, den Börsenpreis zu verfälschen.
Die Verteidiger erklärten: „Eine solche Anklage kann keinen Erfolg haben.“ Die Vorwürfe seien bereits „massiv zusammengeschmolzen“. Die Staatsanwaltschaft habe nunmehr selbst erkannt, dass ihre Vorwürfe weitestgehend unbegründet seien. Die Rechtsanwälte Hanns Feigen, Walther Graf und Anne Wehnert argumentieren, die öffentlichen Äußerungen des Vorstands seien damals inhaltlich durchaus zutreffend gewesen.
Außerdem habe sogar ein Gutachten der Ermittlungsbehörden ergeben, dass sich diese Stellungnahmen gar nicht auf die Kurse ausgewirkt hätten; auch deshalb scheide eine Strafbarkeit aus. Die Verteidiger werfen den Anklägern vor, sich „ausgerechnet auf die Seite unbekannter Leerverkäufer“ zu schlagen, die „hochspekulative und irrationale Wetten“ gegen den VW-Aktienkurs eingegangen seien.
Eine Große Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Stuttgart muss nun in den kommenden Monaten prüfen, ob sie die Anklage überhaupt zulässt. In diesem Fall würde sie Termine für eine öffentliche Hauptverhandlung ansetzen. Eine Stütze könnten die Ermittlungsergebnisse für mehrere Milliardenklagen von Hedge-Fonds bedeuten, die derzeit vor dem Landgericht Braunschweig auf Schadensersatz klagen. Denn sie könnten jetzt versuchen, sich zusätzlich auf die Beweismittel der Strafverfolger zu stützen.
Dass Porsche VW wollte, war schon zuvor bekannt
Rolf Michael Ruoff (St.Michael)
- 20.12.2012, 15:36 Uhr
Staatsanwaltschaft Stuttgart nicht vom schwäbischen Fleiß angetrieben
Thomas Böhm (Thomasbaerboehm)
- 19.12.2012, 14:25 Uhr
Der eigentliche Übeltäter ist der ewige Intrigator Ferdinand Piëch...!
Robert Bendix (1.Senator)
- 19.12.2012, 12:50 Uhr
Aus Sicht vieler bei Porsche gilt Wiedeking nach wie vor als begnadeter
Sanierer und talentierter Ma
Fritz Reinhardt (fritz.rein.51)
- 19.12.2012, 11:18 Uhr
Coup
Mark Möschl (Cimpoler)
- 19.12.2012, 10:08 Uhr
