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VW-Affäre Staatsanwaltschaft legt Volkert und Gebauer fast 90 Taten zur Last

05.03.2007 ·  Im Gegensatz zu Gebauer hat Volkert nicht gestanden. Dem Ex-Betriebsrat droht daher eine Haftstrafe ohne Bewährung. Seine Verurteilung ist laut Anklage „hinreichend wahrscheinlich“.

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In der Volkswagen-Affäre legt die Staatsanwaltschaft Ex-VW-Betriebsratschef Klaus Volkert und dem früheren Personalmanager Klaus-Joachim Gebauer insgesamt 89 Straftaten zur Last. Beiden Angeklagten droht im schlimmsten Fall fünf Jahre Haft.

Der geständige Gebauer kann nach Ansicht seines Anwalts Wolfgang Kubicki jedoch mit einer Bewährungsstrafe rechnen.

Volkert-Verurteilung „hinreichend wahrscheinlich“

Bei Volkert liegt der Fall anders: Er hat bislang nicht gestanden und muss sich auf eine Haftstrafe ohne Bewährung einstellen

Video: Hartz zu Bewährungs- und Geldstrafe verurteilt

Eine Verurteilung des Ex-Betriebsrats wegen Anstiftung zur Untreue, zum Teil in Tateinheit mit einer Anstiftung zu Verstößen gegen das Betriebsverfassungsgesetz, sei „hinreichend wahrscheinlich“, teilte die Anklagebehörde am Montag mit.

Bereits am Wochenende war bekannt geworden, dass die Staatsanwaltschaft vor der Wirtschaftskammer des Braunschweiger Landgerichts Anklage gegen Volkert und Gebauer erhoben hat. In der 81-seitigen Anklageschrift sind den Angaben zufolge die auf Drängen Volkerts veranlassten Sonderbonuszahlungen von fast zwei Millionen Euro erfasst.

399.000 für die Ex-Geliebte

Die Staatsanwaltschaft macht Volkert zu einem für Sonderboni in Höhe von zwei Millionen Euro verantwortlich, die Volkswagen unzulässig an den Betriebsratsvorsitzenden gezahlt haben soll. Zudem wird Volkert als Anstifter für von VW bezahlte Reisen, Hotelunterbringungen, Einkäufe und andere dienstferne Veranstaltungen angeklagt.

Dabei sei dem Unternehmen nach Ermittlungen der Staatsanwaltschaft ein Schaden in Höhe von 290.000 Euro entstanden.

Die Anklage legt Volkert außerdem Zahlungen in Höhe von 399.000 Euro an eine Ex-Geliebte zur Last. Diese Zahlungen soll VW auf Basis eines mit der ehemaligen Geliebten zum Schein abgeschlossenen Agenturvertrages geleistet haben.

Dem für die Spesenabrechnungen des Betriebsrates zuständigen Ex-Manager Gebauer werden in der Anklage 40 Fälle von Untreue zur Last gelegt. In 19 Fällen soll sie mit strafbarer Begünstigung des Betriebsrates einher gegangen sein.

Scheinjob für die Freundin

Gebauer soll über den ehemaligen Skoda-Personalvorstand Helmuth Schuster einen Scheinjob für seine Lebensgefährtin bei Skoda Deutschland eingefädelt haben. Gegen Schuster wird in der VW-Affäre gesondert ermittelt.

Volkert und Gebauer sollen gemeinsam auf der Anklagebank sitzen. Ein Verhandlungstermin steht noch nicht fest.

Gebauer war im VW-Konzern das Bindeglied zwischen Hartz und dem Betriebsrat. Er organisierte Reisen und rechnete sie teilweise mit Eigenbelegen ab. Gebauer hatte schon zu Beginn des VW-Skandals um Lustreisen und Schmiergelder für Betriebsräte mit einem Geständnis zur Aufklärung beigetragen.

„Dann mach' mal was“

Gebauer hatte seinerzeit auf Geheiß des damaligen VW-Personalvorstands Peter Hartz gehandelt, wie dieser in seinem Untreue-Prozess im Januar bekräftigt hatte. Hartz war zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt worden.

Die Staatsanwaltschaft ist überzeugt, dass Volkert Hartz seinerzeit mit der unmissverständlichen Handlungsaufforderung „dann mach' mal was“ angestiftet hat, ihm Sonderboni zu gewähren.

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