17.11.2005 · Der frühere Volkswagen-Manager Klaus-Joachim Gebauer hat eine juristische Niederlage erlitten. Das Arbeitsgericht Braunschweig erklärte seine fristlose Kündigung für Rechtens. Gebauer gilt als Schlüsselfigur in der VW-Affäre. FAZ.NET-Spezial.
Im Korruptionsskandal bei Volkswagen hat das Arbeitsgericht Braunschweig am Donnerstag die fristlose Kündigung des früheren Personalmanagers Klaus-Joachim Gebauer durch den Konzern bestätigt.
Gebauer ist eine der Schlüsselfiguren in dem Schmiergeldskandal (siehe auch: Spezial: VW-Affäre - Sexbelege und Lügengeschichten). Er soll Lustreisen mit Prostituierten für den Betriebsrat organisiert haben. Vor Gericht wollte er eine ordentliche Kündigung samt Abfindung für 32 Jahre bei VW erreichen. Gebauers Anwalt Wolfgang Kubicki nannte das Urteil „extrem mutig“ und kündigte den Gang in die Berufung an.
Gebauer: Habe in Hartz' Auftrag gehandelt
Der Kläger habe dem Gericht „nicht schlüssig dargelegt“, daß er Ansprüche an Volkswagen gehabt habe, begründete die achte Kammer des Braunschweiger Gerichts diese Entscheidung. VW hatte Gebauer unter anderem gekündigt, da er Firmengeld auf ein privates Konto abgezweigt hatte.
Gebauer will die fraglichen Summen dagegen im Auftrag des damaligen Personalvorstandes Peter Hartz oder des Betriebsratsvorsitzenden Klaus Volkert unter anderem für Betriebsrats-Reisen mit Prostituierten ausgegeben haben. Das konnte Gebauer nach Ansicht des Gerichts nicht überzeugend darlegen. Hartz und Volkert mußten im Zuge der Schmiergeldaffäre gehen.
Weiteres Verfahren: Betrug und Untreue
In seinem Urteil ging die Kammer nicht auf den Beweisantrag von Gebauers Anwalt Kubicki ein. Der hatte erreichen wollen, daß auch Hartz zu der Frage gehört wird, ob Gebauer quasi freie Verfügung hatte über Spesenkonten, die Hartz zuzurechnen sind.
Auch mit dem Geflecht von Scheinfirmen, an dem Gebauer nach eigenen Worten beteiligt war, beschäftigte sich das Gericht nicht. Zudem hatte sich Gebauers Anwalt Kubicki auf die angeblich nicht ordnungsgemäß erfolgte Anhörung des Betriebsrates vor Aussprechen der Kündigung berufen.
Ein gesetzlich vorgeschriebener Gütetermin von Gebauer und VW war im August gescheitert (siehe auch: VW-Manager soll sich „nach einem großen Plan“ bereichert haben). Unabhängig von diesem Verfahren ermittelt die Staatsanwaltschaft Braunschweig gegen Gebauer und weitere neun Beschuldigte wegen Verdachts auf Betrug, Untreue oder Beihilfe zur Untreue.
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