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VW-Affäre Das System Volkswagen vor Gericht

 ·  In der Volkswagen-Affäre will die Braunschweiger Staatsanwaltschaft neue Maßstäbe setzten. Peter Hartz soll nicht wegen Untreue, sondern wegen Verstoßes gegen das Betriebsverfassungsgesetz angeklagt werden.

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Seit einem Jahr untersuchen Braunschweiger Staatsanwälte die Volkswagen-Affäre. Langsam stoßen sie bei ihren aufwendigen Wühlarbeiten jetzt offenbar zum Kern vor. Die Vorgeschichte ist bereits einigermaßen klar: Nach Erkenntnissen der Ermittler hat Volkswagen mindestens fünf Betriebsratsmitgliedern Lustreisen bezahlt.

Seit Mitte der neunziger Jahre hat Klaus-Joachim Gebauer, ein enger Mitarbeiter des früheren Personalvorstands Peter Hartz, den Arbeitnehmervertretern Damen zugeführt und sogar Viagra bezahlt, wenn es nötig war. Die Spesen wurden über eine Kostenstelle von Hartz abgewickelt.

Ein Skandal, das ist klar. Interessant aber ist die juristische Bewertung. Bei der kündigt sich nach Informationen der „Süddeutschen Zeitung“ eine neue Entwicklung an. Normalerweise ermittelt die Staatsanwaltschaft in solchen Fällen wegen Untreue und Beihilfe zur Untreue.

Die Lustreisen und das tägliche Geschäft

Die Braunschweiger Staatsanwälte erwägen jedoch, den Paragraphen 119 des Betriebsverfassungsgesetzes (“Straftaten gegen Betriebsverfassungsorgane und ihre Mitglieder“) zur Grundlage ihrer Klage gegen Peter Hartz zu machen. Danach kann auch bestraft werden, wer „um ihrer Tätigkeit willen“ Betriebsratsmitglieder begünstigt.

Das wäre einmalig in der Rechtsgeschichte und bedeutet übersetzt: Das System Volkswagen kommt vor Gericht. Damit es zur Verurteilung kommt, müßte es den Staatsanwälten gelingen, einen Zusammenhang herzustellen zwischen der Finanzierung der Lustreisen und dem Verhalten der Betriebsräte im täglichen Geschäft.

Es geht dabei konkret um die Frage: Hat Peter Hartz den Arbeitnehmervertretern die Prostituierten bezahlt und dafür deren Wohlverhalten eingetauscht? Indizien dafür gibt es. Der Volkswagen-Konzern hatte zumindest handfeste Gründe, sich einen gefügigen Betriebsrat zu organisieren. Denn die Arbeitnehmervertreter waren mächtig und konnten zusammen mit Vertretern der Landesregierung im Aufsichtsrat die Kapitalseite überstimmen.

Gegründet aus enteigneten Gewerkschaftsgeldern

Dissens gab es zum Beispiel über die vom früheren Vorstandschef Ferdinand Piech vorangetriebene Modellpolitik, der eine Luxuswagensparte aufbauen wollte. Der frühere Gesamtbetriebsratschef Klaus Volkert murrte öffentlich darüber.

Trotzdem durfte Piech Bentley kaufen. Volkert, der im Zentrum der Ermittlungen steht, galt in seinen guten Tagen als nahezu allmächtig. Er protzte damit, über einen Firmenjet frei verfügen zu können, und spielte sich als Co-Vorstand auf, der im Gegensatz zu den Vorständen nicht kontrolliert wurde vom Aufsichtsrat. In dem saß er ja selber.

Wie ein solches System überhaupt entstehen konnte, darauf gab der neue Betriebsratsvorsitzende Bernd Osterloh jüngst einen bemerkenswerten Hinweis. Das sei historisch gewachsen. VW sei aus enteigneten Gewerkschaftsgeldern gegründet worden.

Quelle: wvp., Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung, 23.07.2006
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