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Mittwoch, 19. Juni 2013
HERAUSGEGEBEN VON WERNER D'INKA, BERTHOLD KOHLER, GÜNTHER NONNENMACHER, FRANK SCHIRRMACHER, HOLGER STELTZNER

Vorwurf: Kursmanipulation Milliardenklage gegen Porsche - das Gericht ist skeptisch

 ·  Porsche hat versucht, VW zu kaufen - ging dabei alles mit rechten Dingen zu? Investoren werfen Porsche Kursmanipulation vor. Jetzt wird der Fall vor Gericht verhandelt.

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Skeptisch hat das Landgericht Braunschweig am Mittwoch über die ersten Schadensersatzklagen von Investoren gegen den Sportwagenbauer Porsche verhandelt. Insgesamt belaufen sich die Forderungen zahlreicher institutioneller Anleger auf rund 4 Milliarden Euro. Sie werfen dem Konzern Kursmanipulation vor - und zwar bei dem Versuch, den deutlich größeren Konkurrenten Volkswagen zu schlucken, den Porsche vor vier Jahren unternommen hat. Inzwischen hat Volkswagen Porsche gekauft - und wird die Firmen bald zusammenschließen, weil ein Steuerschlupfloch den Zusammenschluss verbilligt.

Einige der Kläger erlitten Verluste, als der Börsenkurs bei dem – teilweise heimlichen – Aufbau der Beteiligung Porsches an VW immer weiter anstieg. Andere Anleger verloren Geld, als der Übernahmeversuch schließlich scheiterte und der Preis der Aktien daraufhin wieder einbrach.

Vorwurf: Kursmanipulation

Ausführlich verhandelte die Zivilkammer zunächst die Klage eines Volkswirts, der privat 3,1 Millionen Euro durch den Handel mit Optionsscheinen auf VW-Anteile verloren hatte. Er sah sich durch eine Erklärung von Porsche vom März 2008 getäuscht, 50 Prozent der Anteile zu erwerben.

In Wirklichkeit habe der Konzern damals durch Stammaktien und Kaufoptionen („cash settled options“), die nach der damaligen Rechtslage noch nicht meldepflichtig waren, bereits deutlich größere Positionen besessen und die vollständige Übernahme geplant. Bei dieser Kursmanipulation habe Porsche mit der Frankfurter Maple-Bank zusammengearbeitet. Der Autobauer beteuert hingegen, er habe die Öffentlichkeit stets richtig über die jeweils aktuellen Planungen des Vorstands informiert.

Der Richter sagt: Die meisten Argumente passen nicht zum Gesetz

In einer vorläufigen Einschätzung kam der Vorsitzende Richter Stefan Puhle zu dem Schluss, dass die meisten von den Klägern vorgetragenen Argumente keine Stütze im Bürgerlichen Gesetzbuch oder dem Wertpapierhandelsgesetz fänden. Allenfalls komme eine „sittenwidrige vorsätzliche Schädigung“ in Betracht. Doch unterstrich Puhle, dass der Bundesgerichtshof hierfür „außerordentlich hohe Hürden“ aufgestellt habe. Nicht einmal ein Gesetzesverstoß oder eine Falschinformation reiche dafür alleine aus, sagte Puhle.

Noch zurückhaltender zeigte sich das Gericht bei der Klage einer Anlagefirma, die an einem einzigen Handelstag durch Käufe und Verkäufe von Aktien, aber auch durch „Leerverkäufe“ von nur entliehenen Papieren mehr als 1,5 Millionen Euro verloren haben will. Obwohl die Aussagen des holländischen Geschäftsführers des in der Schweiz ansässigen Unternehmens von einer Dolmetscherin übersetzt wurden, sah Puhle unerklärliche Widersprüche zu früheren Darstellungen des Klägeranwalts in dessen Schriftsätzen.

Am 19. September will das Landgericht über diese beiden Fälle weiterverhandeln. Puhle ließ offen, ob er dann bereits ein endgültiges Urteil verkünden wird – „oder ob wir Ferdinand Piech und Christian Wulff als Zeugen vorladen müssen“. Der CDU-Politiker und spätere Bundespräsident Wulff war damals Ministerpräsident von Niedersachsen und gehörte daher dem Aufsichtsrat von VW an.

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Jahrgang 1959, Redakteur der Wirtschaft in Berlin, zuständig für „Recht und Steuern“.

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