07.10.2009 · Die EU-Kommission hat rechtliche Bedenken gegen die Milliardenbeihilfen für die inzwischen verstaatlichte Hypo Real Estate und leitet deshalb eine öffentliche Konsultation ein. Aktionärsschützer haben unterdessen eine Anfechtungsklage gegen die Zwangsabfindung eingereicht.
Die EU-Kommission hat rechtliche Bedenken gegen die Milliardenbeihilfen für die Hypo Real Estate. Die Kommission bezweifele, dass die Bedingungen des Beihilferechts eingehalten würden, erklärte die Behörde am Mittwoch im Amtsblatt der Europäischen Union. Die Kommission leitete deshalb eine öffentliche Konsultation über den Fall ein. Die EU-Kommission hatte im Mai eine vertiefte Prüfung der Beihilfen an die Hypo Real Estate begonnen.
Der Restrukturierungsplan stelle weder die langfristige Überlebensfähigkeit der Bank sicher noch würden Wettbewerbsverzerrungen ausreichend vermieden, hieß es im Amtsblatt. Die Beihilfe sei außerdem nicht auf das notwendige Minimum begrenzt, und es gebe auch keine ausreichende finanzielle Beteiligung der Eigner an der Umstrukturierung der Bank.
Die Hypo Real Estate ist inzwischen vollständig im Besitz des deutschen Staates. Die Immobilienbank ist der größte Sanierungsfall infolge der Finanzkrise in Deutschland. Sie wird mit Garantien und Liquiditätshilfen von rund 100 Milliarden Euro gestützt. Die Bundesregierung garantierte 52 Milliarden Euro davon.
Aktionärsschützer reichen Klage ein
Unterdessen hat die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK) hat gegen Zwangsabfindung Anfechtungsklage eingereicht. Aktionäre, die das freiwillige Übernahmeangebot von 1,39 Euro nicht angenommen haben, erhalten nun 1,30 Euro je Aktie. In einer Erklärung der SdK heißt es am Dienstag, weder die Verwaltung noch der staatliche Großaktionär Soffin, hätten dabei Zugeständnisse an die Aktionäre gemacht, ihnen, wie von der SdK schon auf der Hauptversammlung im Juni diesen Jahres gefordert, im Fall einer Reprivatisierung der Bank ein Recht auf bevorzugten Erwerb der Anteile einzuräumen. Entsprechende Anträge auf Erweiterung der Tagesordnung im Vorfeld der Hauptversammlung seien ignoriert worden.
Die Einberufung der Hauptversammlung für nur einen Tag habe zudem „zu einer massiven Verletzung des gesetzlich geschützten Rede- und Fragerechts der Aktionäre“ geführt. „Wesentliche Fragen zu den Gründen für den Squeeze-out und vor allem auch zur Weigerung, den hinausgeworfenen Minderheitsaktionären eine rechtsverbindliche Rückerwerbsoption einzuräumen, blieben unverständlicherweise ohne nachvollziehbare Antwort“, erklärte die Schutzgemeinschaft weiter.
HRE verschwindet aus dem SDax
Der HRE-Vorstandsvorsitzende Axel Wieandt hatte am Montag die Notwendigkeit der Verstaatlichung wiederholt begründet: Das Institut benötige weitere 7 Milliarden Euro Eigenkapital und ohne die Zwangsabfindung stelle der Bund diesen Betrag nicht zur Verfügung. Der Bund will die Immobilienbank nun so schnell wie möglich vollständig in seinen Besitz bringen. Die Übertragung der restlichen Aktien werde zügig ins Handelsregister eingetragen, sagte ein HRE-Sprecher in München. Am Freitag werde die HRE aus dem drittwichtigsten Aktienindex der Deutschen Börse - dem SDax - ausgeschlossen, teilte die Deutsche Börse in Frankfurt am Main mit.
| Name | Kurs | Prozent |
|---|---|---|
| FAZ-INDEX | 1.377,27 | −1,21% |
| Dow Jones | 12.580,70 | +1,01% |
| EUR/USD | 1,2445 | −0,35% |
| Rohöl Brent Crude | 105,15 $ | −1,59% |
| Gold | 1.579,50 $ | 0,00% |
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