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Versicherer Allianz einigt sich mit Arbeitnehmern auf Mitbestimmung

21.09.2006 ·  Die Allianz ändert ihre Rechtsform und wird zur europäischen Gesellschaft. Der Versicherungskonzern hat sich mit den Arbeitnehmern über Regeln der Mitbestimmung auf europäischer Ebene geeinigt und damit eine der letzten Hürden für die Umstellung genommen.

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Die Allianz AG hat sich mit der Arbeitnehmerschaft über Regeln der Mitbestimmung auf europäischer Ebene geeinigt. Damit ist eine der letzten Hürden genommen, um ihre Rechtsform in eine Europäische Gesellschaft (Societas Europaea - SE) zu ändern. Eine entsprechende Vereinbarung wurde in München von dem Verhandlungsgremium, welches die Interessen der Arbeitnehmer vertreten hat, und den Unternehmensleitungen von Allianz und RAS unterzeichnet, teilte der Versicherungskonzern am Donnerstag mit.

Die Vereinbarung wurde innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist von sechs Monaten erzielt, die Ende September ausläuft. „Mit dieser Vereinbarung ist uns der Durchbruch für die Bildung einer Societas Europaea gelungen. Wir stellen unsere Corporate Governance auf eine neue europäische Basis“, sagte Paul Achleitner, Finanzvorstand der Allianz AG. „Diese Vereinbarung bietet eine gute Grundlage für die Entwicklung einer handlungsfähigen europäischen Interessensvertretung“, so Jörg Reinbrecht, Vertreter von UNI (Union Network International) und der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (Verdi).

Die Aufsichtsratsbesetzung steht

Mit der Zustimmung einigte sich die Arbeitnehmerseite auch auf die Besetzung ihrer sechs Sitze im künftigen Aufsichtsrat. Vier Mandate werden von deutschen Arbeitnehmer- Vertretern übernommen, die zwei weiteren von einem Briten und einem Franzosen. Die Verteilung richtet sich nach der Mitarbeiterzahl in den jeweiligen Ländern. Für die Arbeitnehmer zieht Gewerkschaftssekretär Jörg Reinbrecht, der zugleich stellvertretender Vorsitzender des europäischen Gewerkschaftsbundes Unifinance Europe ist, in den Aufsichtsrat. Zudem sollen die deutschen Allianz-Angestellten Rolf Zimmermann, Claudia Eggert-Lehmann und Margit Schoffer sowie der Brite Geoff Hayward, Mitarbeiter der Tochter-Gesellschaft Cornhill, und der Franzose Jean-Jacques Cette, Mitarbeiter bei AGF, in den Aufsichtsrat einziehen.

Die sechs Vertreter der Kapitalseite im neuen Aufsichtsrat waren bereits auf der außerordentlichen Hauptversammlung Anfang Februar gewählt worden. Der Vorstandsvorsitzende der Eon AG, Wulf H. Bernotat, der Aufsichtsratsvorsitzende der ThyssenKrupp AG, Gerhard Cromme, der Vorsitzende der Konzernleitung der F.Hoffmann-La Roche AG Franz B. Humer, die Geschäftsführerin des Instituts für Demoskopie Allensbach, Renate Köcher und Igor Landau, Verwaltungsratsmitglied der Sanofi-Aventis S.A. sowie der bisherige Aufsichtsratsvorsitzende der Allianz, Hennig Schulte-Noelle.

Allianz will ihre Strukturen vereinfachen

Mit der Änderung der Rechtsform in eine SE und der gleichzeitig vollständigen Übernahme der italienischen Tochter RAS Holding will die Allianz ihre Strukturen vereinfachen. Durch die Transaktion kann sie eine Vielzahl von bislang gemeinsam mit der RAS gehaltenen Tochter-Gesellschaftern in Europa künftig direkt der neuen Holding Allianz SE unterordnen. Mit der Eintragung der geänderten Rechtsform ins Handelsregister ist die im September letzten Jahres angekündigte Transaktion abgeschlossen. Diesen formalen Schritt erwartet die Allianz für Mitte Oktober.

Die zwischen den Versicherern und den Arbeitnehmervertretern getroffene Vereinbarung regelt weiterhin die Zusammensetzung und Zuständigkeiten des künftigen SE Betriebsrates. Dieser werde aus 37 Mitgliedern aus 24 Ländern bestehen, darunter zehn Vertreter aus Deutschland und je drei Vertreter aus Italien, Frankreich und Großbritannien. Grundsätzlich richte sich die Anzahl der Vertreter im SE-Betriebsrat nach der Mitarbeiterzahl in dem jeweiligen Land oder. in den dort aktiven Unternehmen der Allianz Gruppe. Der SE Betriebsrat hat den weiteren Angaben zufolge insbesondere ein Recht auf Unterrichtung und Anhörung im Zusammenhang mit grenzüberschreitenden Sachverhalten. Außerdem erhält er ein Initiativrecht für grenzüberschreitende Maßnahmen in den Bereichen Chancengleichheit, Arbeits- und Gesundheitsschutz, Datenschutz sowie Aus- und Weiterbildung.

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Von Heike Göbel

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