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Verfassungsgericht Lebensversicherer müssen für mehr Transparenz sorgen

26.07.2005 ·  Kapital-Lebensversicherungen müssen nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in Zukunft ihre Auszahlungsregelungen ändern. Die Versicherten müssen angemessen an den Vermögenswerten beteiligt werden, die durch ihre Prämien geschaffen wurden.

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Millionen Bürger, die eine kapitalbildende Lebensversicherung abgeschlossen haben, dürfen auf eine höhere Überschußbeteiligung hoffen. Das ergibt sich aus einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Dienstag. Versicherte müssen demnach künftig „angemessen“ an den sogenannten stillen Reserven beteiligt werden. Das Gericht forderte zudem mehr Vebraucherschutz und Transparenz bei der Übertragung von Lebensversicherungen etwa von einer Mutter- auf eine Tochtergesellschaftund erklärte Gesetze dazu für teilweise verfassungswidrig. Der Gesetzgeber muß nun bis Ende 2007 Neuregelungen schaffen, um die Rechte der Versicherten besser zu schützen.

Der Kunde könne derzeit vor allem nicht klären, ob die Überschußbeteiligung zutreffend festgestellt worden sei, sagte Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier bei der Urteilsverkündung des Ersten Senats. „So kann sich eine zu geringe Festsetzung etwa durch Nichtberücksichtigung stiller Reserven ergeben.“ 45 Millionen Policen sollen betroffen sein.

Auch die staatliche Aufsicht kontrolliere das Versicherungswesen nur auf grobe Mißstände, prüfe aber nicht, ob die Belange der Kunden angemessen berücksichtigt würden. Dem Urteil zufolge trifft den Gesetzgeber wegen der verfassungsrechtlichen Garantie des Eigentums und der Privatautonomie eine Schutzpflicht, diese Defizite zu beheben - auch vor dem Hintergrund der wachsenden Bedeutung privater Altersvorsorge.

Der Erste Senat machte deutlich, daß der Wettbewerb um das Produkt Lebensversicherung für die Versicherten nur beschränkt funktioniere. Die Vertragsbedingungen seien praktisch nicht verhandelbar. Der Kunde habe keine Chance, einen Versicherungsvertrag so abzuschließen, daß stille Reserven in seine Überschußbeteiligung einflößen oder Querverrechnungen offengelegt würden. Außerdem sei eine Kündigung meist wirtschaftlich sinnlos, weil sie mit erheblichen Einbußen verbunden sei.

„Mit Zitronen gehandelt“

Nach Einschätzung der Rating-Agentur Fitch werden die Assekuranzen durch das Urteil belastet. Auch zweifeln die Experten daran, daß die Verbraucher von dem Urteil nennenswert profitieren. „Die Marge in der Lebensversicherung wird deutlich unter Druck kommen“, sagte Marco Metzler, Leiter des deutschen Fitch-Versicherungsteams, der Nachrichtenagentur Reuters. „Aus Sicht des Aktionärs ist das negativ zu beurteilen.“ Dabei sei die Profitabilität der Branche in Deutschland bereits ohnehin nicht hoch. Das Urteil bewirke in der Tendenz, dass Aufsicht und Rating-Agenturen stille Reserven künftig nicht mehr als Eigenkapital bewerteten. Damit steige bei gleichem Geschäftsvolumen der Eigenkapitalbedarf der Versicherer. Zudem müßten die Assekuranzen ihre Anlagen künftig zum aktuellen Marktkurs bewerten. „Für die Versicherer ergibt sich dadurch ein erhöhter Verwaltungsaufwand.“

Der Rating-Analyst geht davon aus, daß die Versicherten trotz der von den Verfassungshütern angemahnten umfangreicheren Transparenz de facto kaum profitieren werden. „Eine deutliche Erhöhung der Verzinsung ist nicht zu erwarten“, sagte er und verwies auf die möglicherweise sinkende Profitabilität sowie steigende Kosten. „Von daher könnte am Ende mit Zitronen gehandelt worden sein.“

Dennoch hag der Bund der Versicherten (BdV) die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts als Sieg für die Verbraucher begrüßt. Die Versicherungen müßten nun lernen, dass sie nicht weiter „nach Gutsherrenart“ über das Geld ihrer Kunden verfügen könnten. „Klar ist nach dem Urteil, daß bislang den Rechten der Verbraucher nicht genügend Rechnung getragen worden ist“, betonte BdV-Geschäftsführerin Lilo Blunck.

Ein dreiviertel Jahr lang hatten die Karlsruher Richter über den Fall beraten. Dies zeigt wie die Tatsache, daß sie im vergangenen Oktober eine mündliche Verhandlung darüber durchgeführt haben - was selten genug vorkommt -, daß das Gericht die vorliegenden Verfassungsbeschwerden ernst nahm. Und noch ein weiterer Umstand deutete darauf hin, daß die Klagen nicht ganz aussichtslos sind: Einer der Robenträger - Brun-Otto Bryde - konnte die Verhandlung nur von der Zuschauerbank aus verfolgen, weil er als befangen galt. Als Juraprofessor hatte er nämlich früher selbst den BdV bei diesen Verfahren vertreten.

„Pingpong-Spiel“ zu Lasten der Verbraucher

Bundesregierung und Versicherer hielten die Klagen hingegen für unbegründet. Der Gesamtverband der Versicherungswirtschaft bezeichnete die stillen Reserven vor Gericht als unentbehrlichen „Sicherheitspuffer“ zum Schutz vor Schwankungen am Kapitalmarkt. Anderenfalls lasse sich der vertraglich zugesicherte Garantiezins nicht einhalten.

Nach der Verkündung des Urteils dürfte im Bundesjustizministerium auch die geplante Reform des Versicherungsvertragsgesetzes wiederaufgenommen werden. Das Ministerium hatte eine Expertenkommission eingesetzt, um die Stellung der Versicherten zu verbessern. Dabei sollten auch die gesetzlichen Vorgaben für die Lebensversicherer ausgeweitet werden - etwa durch einen ausdrücklichen Anspruch auf eine Überschußbeteiligung und durch die Pflicht, die erwirtschafteten Überschüsse „angemessen“ auf die einzelnen Kunden aufzuteilen.

Laut Gesetz müssen Lebensversicherer mindestens 90 Prozent ihrer Erträge an die Versicherten ausschütten, an die Aktionäre dürfen maximal zehn Prozent gehen. Sie verpflichten sich beim Vertragsabschluß zu einer - jährlich staatlich festgelegten - Mindestverzinsung, stellen den Versicherten aber meist höhere Renditen in Aussicht. Der Garantiezins liegt derzeit bei 2,75 Prozent, die Gesamtverzinsung im Durchschnitt der Branche bei gut vier Prozent. Die Versicherungsbranche drängt wegen der weiter sinkenden Renditen auf festverzinsliche Anlagen auf eine Senkung des Garantiezinses auf bis zu 2,0 Prozent.

(AZ: 1 BvR782/94, 1 BvR 957/96, 1 BvR 80/95)

Quelle: FAZ.NET mit Material von AFP, Reuters, jja./F.A.Z.
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