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Donnerstag, 09. Februar 2012
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Verbotene Preisabsprachen Hohes Bußgeld gegen Brillenglas-Kartell

10.06.2010 ·  Millionen Deutsche haben nach Ermittlungen des Kartellamtes in den vergangenen Jahren überhöhte Preise für ihre Brillengläser bezahlt. Die Wettbewerbshüter verhängten Bußgelder in einer Gesamthöhe von 115 Millionen Euro gegen die fünf führenden Brillenglashersteller.

Von Helmut Bünder, Bonn
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Viele Brillenträger haben offenbar jahrelang überhöhte Preise für ihre Sehhilfen bezahlt. Das Bundeskartellamt hat hohe Geldbußen gegen die fünf führenden deutschen Hersteller von Brillengläsern verhängt, weil sie ihre Preise und andere Lieferbedingungen seit dem Jahr 2000 untereinander abgesprochen haben sollen. An dem Kartell beteiligt waren nach Angaben der Wettbewerbsbehörde Rodenstock, Carl Zeiss Vision, Essilor, Rupp+Hubrach Optik und Hoya Lens Deutschland. Sie haben zusammen einen Anteil von rund 90 Prozent am deutschen Markt für Brillengläser. Strafzahlungen kommen auch auf den Zentralverband der Augenoptiker (ZVA) und sieben verantwortliche Mitarbeiter zu. Insgesamt hat das Kartellamt Bußgelder von 115 Millionen Euro festgesetzt. „Die Absprachen der Brillenglashersteller haben den Wettbewerb in diesem Markt über Jahre fast vollständig zum Erliegen gebracht. Preise gegenüber den Augenoptikern wurden regelmäßig in abgestimmter Form erhöht. Leidtragender davon war letzten Endes der Verbraucher, an den diese Preissteigerungen weitergereicht wurden“, sagte Kartellamtspräsident Andreas Mundt.

Die Bonner Wettbewerbshüter stützen sich auf umfangreiches Beweismaterial, das sie bei Razzien gegen die Unternehmen und den ZVA sichergestellt hatten. Im Gegensatz zu vielen anderen Kartellverfahren kam der entscheidende Hinweis diesmal nicht von einem an den Absprachen beteiligten „Kronzeugen“, sondern ein Tipp aus der Branche brachte die Behörde auf die Spur des Kartells. In der Hoffnung auf eine Strafminderung zeigte sich vor allem Rodenstock bald kooperationswillig und lieferte zusätzliche Informationen. Auch Hoyo Lens, Carl Zeiss Vision und der ZVA sicherten sich durch die Zusammenarbeit eine Ermäßigung des Bußgeldes. In einer nach den Anfangsbuchstaben der beteiligten Unternehmen als „HERRZ-Kreis“ bezeichneten Gesprächsrunde kamen die fünf Hersteller regelmäßig zusammen, um ihr Wettbewerbsverhalten abzustimmen. Dort wurden Preiszuschläge, Rabatte und Boni vereinbart, und man informierte sich gegenseitig über Strategien und geplante Preisänderungen. Noch weiter ging die Zusammenarbeit in einem „Arbeitskreis Preisstrukturen“: Dort verständigten sich die Hersteller auf ihre unverbindlichen Preisempfehlungen gegenüber den Augenoptikern.

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