03.12.2009 · Schlappe für die Bundesregierung und die Deutsche Telekom: Der Europäische Gerichtshof kippt eine Regelung im deutschen Gesetz, nach der das neue VDSL-Breitbandnetz der Telekom aus der Monopol-Regulierung freigestellt wird.
Die Infrastrukturnetze der Telekom werden stark reguliert. Als Eigentümer der Leitungen unterliegt das Unternehmen einer Monopolregulierung. Gegen ein angemessenes Entgelt muss die Telekom ihre Infrastruktur auch für Wettbewerber öffnen, die keine eigenen Netze besitzen. Diese Netznutzungsentgelte darf die Telekom meist nicht frei bestimmen, sondern muss sie von der Bundesnetzagentur genehmigen lassen. Vor einigen Jahren hatte die Telekom aber eine gesetzliche Regelung erreicht, nach der das neue VDSL-Breitbandnetz aus dieser Regulierung freigestellt wird. Nun hat der EuGH diese Regelung wieder kassiert.
Die Richter erklärten, mit dem Gesetz habe Berlin die Kompetenzen der Bundesnetzagentur als zuständiger Regulierungsbehörde in unzulässiger Weise eingeschränkt.
Die Telekom hatte ursprünglich argumentiert, wenn die neuen VDSL-Netze ebenfalls so stark reguliert würden, wie die alten Leitungsnetze, dann hätte das Unternehmen keinen Anreiz in die neuen Glasfasernetze Milliardenbeträge zu investieren. Nach Firmenangaben kostet der Ausbau der „Datenautobahn“ in den kommenden 10 bis 15 Jahren bis zu 50 Milliarden Euro. Auf Drängen der Telekom wurde eine Sondervorschrift in das Telekommunikationsnetz aufgenommen, die solche „neuen Märkte“ von der Monopolregulierung freistellt. Diese Freistellung wurde auch als „Regulierungsferien“ für das VDSL-Netz der Telekom bezeichnet.
Nun ist Deutschland mit dem umstrittenen Gesetz zum Investitionsschutz in der Telekommunikationsbranche gescheitert. Der Europäische Gerichtshof entschied am Donnerstag in Luxemburg, dass die entsprechenden Änderungen im Telekommunikationsgesetz aus dem Jahr 2004 gegen europäisches Recht verstoßen. Der Bund ist größter Anteilseigner an der Telekom.
Kaum Auswirkung in der Praxis
Konkurrenten der Deutschen Telekom hatten kritisiert, die „Lex Telekom“ ermögliche dem Marktführer beim Aufbau seines Hochgeschwindigkeitsnetzes (VDSL) ein Monopol. Dies sah auch die EU-Kommission so und verklagte die Bundesregierung im September 2007 (siehe Kommission klagt wegen Telekomgesetz).
Die EU-Kommission begrüßte die Entscheidung der Richter. „Das Urteil stärkt den Wettbewerb auf dem deutschen Telekommunikationsmarkt“, erklärte Kommissionssprecher Martin Selmayr. Die Politik der Kommission, die sich gegen Monopole und Regulierungsferien für dominante Telekom-Unternehmen eingesetzt habe, sei bestätigt worden. Das Gesetz müsse jetzt geändert werden.
In der Praxis hat das Urteil wohl kaum Auswirkung. Denn mittlerweile hat sich die Telekom mit den Konkurrenten Vodafone und United Internet über einen Mietpreis für die VDSL-Leitung geeinigt. Damit können die Wettbewerber ihren eigenen Kunden die Datenautobahn anbieten. Und auch bei der Forderung der Konkurrenten, Zugang zur Infrastruktur der Telekom zu bekommen, um selbst das Netz aufzurüsten, gibt es Bewegung.
Nachdem eine freiwillige Einigung gescheitert war, schalteten die Telekom sowie Vodafone, Telefonica und Hansenet die Bundesnetzagentur ein, die nun die Konditionen festlegen wird. Beim weiteren Ausbau des VDSL-Netzes kooperiert die Telekom zudem mit Wettbewerbern. Die EU-Kommission geht davon aus, dass die Telekom jetzt den Zugang zu ihrem Netz noch weiter erleichtern muss.
EU-Kommission sah Wettbewerb eingeschränkt
EU-Kommissarin Viviane Reding hatte dem deutschen Gesetzgeber vorgeworfen, die Telekom beim Aufbau des VDSL-Netzes entgegen den EU-Regeln vor dem freien Wettbewerb zu schützen. Der EuGH folgte am Donnerstag der Empfehlung seines Generalanwalts Poiares Maduro vom April dieses Jahres. „Der Gerichtshof stellt fest, dass das TKG das Ermessen der Regulierungsbehörde hinsichtlich der Regulierung neuer Märkte in unzulässiger Weise einschränkt“, erklärte es in Luxemburg.
Das neue TKG war Anfang 2007 in Kraft getreten. Damals steckte die Telekom mitten im VDSL-Ausbau für die 50 größten deutschen Städte und drohte damit, das drei Milliarden Euro teure Vorhaben zu stoppen, wenn es keinen Regulierungsschutz gebe. Nach dem neuen Passus werden „neue Märkte“ nur dann von der Bundesnetzagentur reguliert, wenn sonst der Wettbewerb „langfristig“ behindert wird.
Die Bundesregierung sieht in dem neuen TKG einen gerechtfertigten Regulierungsschutz für Investitionen. Dabei muss jedoch ein neuer Markt entstehen, also Dienste und Produkte angeboten werden, die sich von bisherigen Angeboten deutlich unterscheiden. Es reicht demnach nicht, nur eine neue Infrastruktur zu errichten. Das VDSL-Netz erlaubt mit theoretisch bis zu 50 Mbit pro Sekunde deutlich höhere Übertragungsgeschwindigkeiten als die bisherige DSL-Technik. Die Telekom bietet darüber kombinierte Angebote aus Telefonie, Internet und Unterhaltung an.
| Name | Kurs | Prozent |
|---|---|---|
| DAX | 6.692,96 | −1,41% |
| FAZ-INDEX | 1.495,13 | −1,32% |
| TecDAX | 769,89 | −0,43% |
| MDAX | 10.249,10 | −1,04% |
| SDAX | 4.985,13 | −0,71% |
| REX | 421,06 | −0,02% |
| Eurostoxx 50 | 2.480,76 | −1,65% |
| F.A.Z. EURO INDEX | 80,01 | −1,60% |
| Dow Jones | 12.801,20 | −0,69% |
| Nasdaq 100 | 2.547,32 | −0,65% |
| S&P500 | 1.342,64 | −0,69% |
| Nikkei225 | 8.996,85 | +0,56% |
| EUR/USD | 1,3239 | +0,01% |
| Rohöl Brent Crude | 118,24 $ | +0,29% |
| Gold | 1.711,50 $ | −2,09% |
| Bund Future | 138,62 € | +1,01% |