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Urteil im Streit mit Porsche Sieg der Mitbestimmung

24.10.2007 ·  Sie haben vorerst verloren, die Volkswagen-Betriebsräte. Trotzdem ist die Entscheidung ein Erfolg für die Mitbestimmung, denn sie schützt den Vertrag zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern bei Porsche. Ein Kommentar von Melanie Amann.

Von Melanie Amann
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Die Arbeitnehmer von VW haben vor dem Stuttgarter Arbeitsgericht verloren. Sie wollten ihre Macht in einem Unternehmen sichern, dem sie noch gar nicht angehören. Weil Porsche Volkswagen übernehmen möchte, wollte der VW-Betriebsrat vorsorglich verhindern, dass sich Porsche in eine neue Rechtsform mit neuen Mitbestimmungsregeln umwandelt.

Denn in diesem neuen Mitbestimmungsmodell, das ohne Beteiligung der VW-Arbeitnehmer verhandelt wurde, werden diese wenig zu melden haben. Das ist schlecht für sie, und vielleicht werden diese Mitbestimmungsregeln deshalb auch eines Tages, wenn Porsche und VW eins sind, von einem Gericht aufgehoben. Doch noch ist die Vereinbarung rechtlich nicht zu beanstanden. Vor allem darf sie die gesellschaftsrechtliche Umwandlung von Porsche nicht verhindern, wie das Arbeitsgericht Stuttgart entschieden hat.

Trotzdem ist die Entscheidung auch ein Sieg für die Mitbestimmung: Denn wer wie mitredet bei Porsche richtet sich künftig in erster Linie nach einem Vertrag, den der Porsche-Vorstand mit dem Betriebsrat geschlossen hat. Und die Betriebsparteien wissen besser als der Gesetzgeber, wie ihre Machtverhältnisse geregelt sein sollen.

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Jahrgang 1978, Redakteurin in der Wirtschaft der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung.

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