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Dienstag, 14. Februar 2012
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Urteil im ersten Schmiergeld-Prozess Bewährungsstrafe für Siemens-Manager

28.07.2008 ·  Zwei Jahre Haft auf Bewährung und 108.000 Euro Geldbuße - dazu hat das Landgericht München einen ehemaligen Siemens-Manager verurteilt. Die Richter sahen es im ersten Siemens-Schmiergeld-Prozess als erwiesen an, dass sich der 57-Jährige in 49 Fällen der Untreue schuldig gemacht hat.

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Mit einer Bewährungsstrafe für den Angeklagten und massiven Vorwürfen gegen die alte Siemens-Führung ist der erste Prozess um den Schmiergeldskandal des Konzerns zu Ende gegangen. Das Landgericht München I verurteilte den früheren Manager Reinhard S. am Montag wegen Untreue in 49 Fällen zu einer Haftstrafe von zwei Jahren auf Bewährung und einer Geldstrafe von 108.000 Euro. Da S. und die Staatsanwaltschaft das Urteil akzeptierten, ist es bereits rechtskräftig. Der Vorsitzende Richter Peter Noll sagte in seiner Urteilsbegründung, es dränge sich der Verdacht auf, der gesamte frühere Zentralvorstand habe von der Schmiergeldpraxis gewusst.

Noll sagte, die 15 Verhandlungstage gegen den früheren Direktor der Netzwerksparte ICN hätten eindeutig bewiesen, dass dieser in 49 Fällen Geld aus der Konzernkasse abgezwackt und für Schmiergeldzahlungen auf andere Konten umgeleitet habe. Insgesamt seien knapp 50 Millionen Euro auf privat angelegte Konten geflossen, von denen bei Siemens außer einem kleinen Kreis von Eingeweihten niemand etwas gewusst habe. Im Fall eines plötzlichen Todes von S. wäre das Geld weg gewesen. Mit der Bewährungsstrafe folgte das Gericht der Forderung der Staatsanwaltschaft, die mit 180.000 Euro aber eine höhere Geldstrafe forderte. Die Verteidigung hatte für ein mildes Urteil plädiert, ohne sich auf ein Strafmaß festzulegen.

Richterschelte für die einstige Vorstandsetage um von Pierer

Dass das Gericht trotz der hohen Summe weit unter der möglichen Höchststrafe von zehn Jahren blieb, begründete Noll mit der Kronzeugen-Rolle des Angeklagten bei der Aufklärung des Skandals um insgesamt 1,3 Milliarden Euro an Schmiergeldern. Außerdem habe er sich keine direkten Vorteile verschafft und das Geld tatsächlich nur für Siemens verwendet. Und schließlich sprächen auch die bei Siemens herrschenden Verhältnisse für S.: Dieser sei „ein Rädchen im System“ gewesen.

Noll kritisierte, dass der als Zeuge geladene ehemalige Siemens-Chef Heinrich von Pierer und andere Mitglieder des Zentralvorstands die Aussage verweigerten. Aus Fürsorgegründen für den ehemaligen leitenden Mitarbeiter S. hätte er es gut gefunden, „wenn hier die Verantwortlichen auch Verantwortung gezeigt hätten“. Da außerdem ein Wirtschaftsprüfer, dem das Treiben von S. aufgefallen war, für seinen Bericht attackiert wurde, dränge sich der Verdacht auf, dass S.' Aussage von einem Mitwissen des gesamten Zentralvorstands „zutreffen könnte“.

Die „Feuerwehr mit Zahnputzbecher“

Weiter kritisierte Noll, der oberste Korruptionsbekämpfer Albrecht Schäfer habe von der Siemens-Führung nur minimale Kompetenzen erhalten: „Das ist, wie wenn die Feuerwehr zum Löschen mit einem Zahnputzbecher ausgestattet wird.“ Dass die Schmiergelder auch zum Bespitzeln von Betriebsräten genutzt werden sollten, zeige ein „weithin erodiertes Rechtsbewusstsein“ bei Siemens. Außerdem sei es dem Gericht nicht gelungen aufzuklären, wer im Konzern wofür verantwortlich war. Es habe offensichtlich eine „jahrelange organisierte Unzuständigkeit“ bei Siemens gegeben. S. sei eingebunden gewesen in ein System organisierter Unverantwortlichkeit.

Die Urteilsbegründung könnte Auswirkungen auf mögliche Schadenersatzansprüche von Siemens gegen seine ehemalige Führung um von Pierer haben. Der Konzern prüft diese seit längerem. Ein Siemens-Sprecher wollte aber keinen Kommentar zu den Folgen des Urteils abgeben

S. sagte vor Journalisten, „ich bin erleichtert, dass es endlich vorbei ist.“ Er sehe sich zwar nicht als Bauernopfer in dem Fall. Allerdings hätte er sich „ein bisschen mehr Solidarität“ von der Siemens-Spitze erwartet. Nun hoffe er, dass die juristische Aufarbeitung des Skandals nicht unterhalb des Zentralvorstands ende: „Wenn, dann müsste man es vielleicht ganz aufarbeiten.“ Nach Angaben der Staatsanwaltschaft wird es dieses Jahr noch mindestens zwei weitere Anklagen geben.

„Kein ordentlicher Kaufmann macht das“, sagte der Richter

Richter Noll hatte erklärt, nach 15 Verhandlungstagen habe die Kammer überhaupt keinen Zweifel am Geschehen. Die Gelder seien vollständig kontrollfrei in ein Firmengeflecht versenkt worden. „Man kann sich das vorstellen wie einen Schwamm“, sagte er und fügte hinzu: „Kein ordentlicher Kaufmann macht das.“ Jedoch habe der frühere Siemens-Manager den Auftrag seiner Vorgesetzten erhalten. Wer von der früheren Siemens-Führung aber wie genau verwickelt gewesen sei, habe das Gericht nicht feststellen können.

Es könne auch nicht eindeutig nachvollzogen werden, an wen das Geld geflossen sei und ob Siemens einen Vorteil durch die Zahlungen erlangt habe. „Wir können am Ende dieses Prozesses nicht genau sagen, wo dieses Geld geblieben ist“, begründete der Richter den Vorwurf der Untreue. Dem früheren Manager sei es aber nicht darum gegangen, Siemens zu schädigen, hielt ihm Noll zugute. „Der Angeklagte ist ein Siemensianer alten Schlages.“

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