13.03.2008 · Die Kunden der Drogeriemarktkette dm dürfen dort Medikamente bestellen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden und ein entsprechendes Geschäftsmodell von dm für rechtmäßig erklärt. Nun plant die Kette einen bundesweiten Arzneiverkauf.
Von Melanie AmannDrogeriemärkte dürfen für ihre Kunden Medikamente bestellen und sie ihnen aushändigen. Das Bundesverwaltungsgericht hat am Donnerstag ein entsprechendes Geschäftsmodell des zweitgrößten deutschen Drogeriemarktbetreibers dm für rechtmäßig erklärt. Die dm-Kunden können derzeit schon in 80 Filialen in Nordrhein-Westfalen Bestellungen für Medikamente aufgeben. Dafür müssen sie an „Pharmapunkten“ Bestellzettel ausfüllen und falls nötig ihre Rezepte beilegen. Beides leitet dm an die Europa Apoteek im niederländischen Venlo weiter, welche die Medikamente in einem verschlossenen Umschlag an die dm-Niederlassung schickt, wo der Kunde sie abholt.
Die Stadt Düsseldorf wollte dm den Medikamentenhandel mit dem Argument verbieten, Drogeriemärkte seien keine zulässigen Rezeptannahmestellen. Das Unternehmen berief sich aber darauf, dass der grenzüberschreitende Versandhandel mit Arzneien schon im Jahr 2004 liberalisiert wurde - das gelte auch für „Nicht-Apotheker“.
Konkurrenzdruck auf die deutschen Apotheker wird noch stärker
Die Bundesverwaltungsrichter mussten nun prüfen, wie der Begriff „Versandhandel“ auszulegen ist. Sie kamen zu dem Ergebnis, dass darunter schon nach dem allgemeinen Sprachverständnis auch das Bestellen und Abholen von Waren an einer Abholstation wie der von dm gehört. Sie verglichen das Geschäftsmodell mit der Entwicklung von Fotos durch dm. Die Drogeriekette müsse sich aber auf „logistische Hilfe“ beschränken. Auf keinen Fall dürfe sie in ihrer Werbung den Eindruck erwecken, sie verkaufe selbst die Medikamente. Darüber hinaus ist das Geschäftsmodell nach Ansicht der Richter für die Kunden nicht gefährlicher, als wenn sie die Medikamente selbst bestellen und direkt über die Post erhalten.
Schon die erste und zweite Gerichtsinstanz hatten so entschieden. Die dm-Geschäftsführung will ihren Bestell-Service jetzt so rasch wie möglich auf alle 900 deutschen Filialen erweitern. Damit wird der Konkurrenzdruck auf die deutschen Apotheken noch stärker, zumal dm mit Rabatten von bis zu 40 Prozent bei rezeptfreien Medikamenten wirbt. Auch der dm-Konkurrent Schlecker hat schon Vorbereitungen für einen Medikamentenversandhandel getroffen.
Das Projekt scheiterte aber an juristischem Widerstand. Die Handelskette Rewe zögerte bisher angesichts der Gerichtsverfahren noch, ein solches Handelsmodell aufzuziehen, dürfte aber jetzt nachziehen. In der Verhandlung hatte die dm-Geschäftsführerin beteuert, ihre Mitarbeiter gäben keine Auskünfte zu Nebenwirkungen von Arzneien. Dies sei ihnen strikt untersagt, und „davon haben sie auch keine Ahnung“.
(Az.: BVerwG 3 C 27.07)
Melanie Amann Jahrgang 1978, Redakteurin in der Wirtschaft der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung.
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