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Übernahme VW zahlt keine Steuern für den Porsche-Kauf

 ·  VW und Porsche sind bei ihrem lange blockierten Zusammenschluss am Ziel - und es kostet sie keinen Cent Steuern.

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Ein Schlupfloch in den Steuergesetzen wird die monatelange Hängepartie beim geplanten Zusammenschluss der Autobauer VW und Porsche aller Voraussicht nach beenden. Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur haben der VW und die Porsche-Muttergesellschaft Porsche SE einen Weg gefunden, mit dem das Sportwagengeschäft der Schwaben komplett unter das VW-Dach kommt - und zwar ohne einen einzigen Cent Steuerlast. Die „Wirtschaftswoche“ berichtete am Samstag ebenfalls über eine entsprechende Möglichkeit. Im August könnte Vollzug gemeldet werden.

Hintergrund des Themas: Die seit langem miteinander verbandelten Unternehmen VW und Porsche wollen am liebsten fusionieren. Doch nach dem gescheiterten Übernahmekampf der Schwaben bei VW lasten auf der Porsche SE milliardenschwere Prozessrisiken. Kläger sind Anleger, die sich rückblickend betrogen fühlen. Daher will VW die Porsche SE nicht eingemeinden und sich die juristische Gefahr einfangen. Alternativ könnten die Wolfsburger nur das Sportwagengeschäft der Porsche AG ganz unter das VW-Dach holen. Bisher gehört ihnen fast die Hälfte.

Dem Staat entgehen 1,5 Milliarden Euro

Ein solcher Verkauf würde den Schwaben etwa 4,5 Milliarden Euro bringen und es dürften schätzungsweise 1,5 Milliarden Euro Steuern anfallen. Ein Großteil würde in die Kasse von Baden-Württembergs Finanzminister Nils Schmid (SPD) fließen. Ein Steuerschlupfloch erlaubt den Unternehmen nun aber einen Trick: Der Verkauf wird mit dem parallelen Verschieben einer VW-Stammaktie zu einem Umbau der bereits eng verwobenen Unternehmen. Da es somit formaljuristisch eine Umstrukturierung und kein Verkauf ist, fallen auch keine Steuern an.

Das Bundesfinanzministerium erklärt zum Thema im Internet: „Das Umwandlungssteuerrecht regelt die steuerlichen Folgen einer Umstrukturierung von Unternehmen und soll steuerliche Hemmnisse beseitigen.“ Weiter heißt es: „Umwandlungen sind Vorgänge, durch die Unternehmen ihre rechtliche Struktur an die sich stetig wandelnden wirtschaftlichen Bedingungen anpassen. Dabei wird regelmäßig auch Vermögen auf andere oder neu gegründete Gesellschaften übertragen.“

Das Finanzamt hat den Verlust schon eingestanden

Ein Sprecher von Minister Schmid sagte, dass das Ministerium zu steuerlichen Einzelfällen keine Auskunft geben dürfe. Jedoch liegt der dpa ein Schriftverkehr über die rechtsverbindliche Auskunft der Behörden an die Unternehmen vor. Dort heißt es, dass das gewählte Konstrukt mit der einen verschobenen VW-Stammaktie einen Steueranspruch tatsächlich eindeutig vermeide: „Entsprechend der Zielsetzung des Umwandlungssteuergesetzes können daher aus Sicht der Unternehmen steuerliche Belastungen vermieden werden.“

Eine mit den Firmeninterna vertraute Person sagte, dass damit eine bisher zentrale Hürde genommen sei. VW werde diese Option nun aller Wahrscheinlichkeit nach ziehen und das Sportwagengeschäft komplett unter das Wolfsburger Konzerndach holen. Die Verträge und Formalien dafür dürften aber noch einige Wochen dauern. Auch wenn das Konstrukt für den gewöhnlichen Steuerzahler schwer zu verstehen sei, handele es sich um eine ganz legale Möglichkeit. Der Gesetzgeber habe damit grundsätzlich wirtschaftlichen Spielraum öffnen wollen.

Ein Porsche-Sprecher sagte auf Anfrage, dass die Unternehmen weiterhin Alternativen zur ursprünglich angestrebten Fusion prüften. „Diese Prüfung ist noch nicht abgeschlossen.“ Ähnlich äußerte sich ein VW-Sprecher und sagte: „Sobald wir die erforderliche Klarheit haben und entsprechende Ergebnisse erzielt wurden, werden wir zeitnah darüber informieren.“

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Von Manfred Schäfers, Berlin

Baden-Württembergs Finanzminister Nils Schmid (SPD) hält die Pläne der EU-Kommission zur Finanztransaktionssteuer für Mist. Er hat einen Punkt. Bloß in einem anderen Punkt irrt er. Mehr 4 6

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