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Thyssen und Siemens Der doppelte Cromme

05.05.2010 ·  Bei Thyssen-Krupp wird im Januar der Siemens-Manager Heinrich Hiesinger den Vorstandsvorsitz übernehmen. Das Ungewöhnliche: Gerhard Cromme, der Initiator dieser Personalie, ist bei Siemens und bei Thyssen-Krupp sein Aufsichtsratsvorsitzender. Eine umstrittene Doppelrolle.

Von Joachim Jahn, Rüdiger Köhn, Julia Löhr und Werner Sturbeck
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Die Doppelrolle des Berufsaufsichtsrats Gerhard Cromme während der Neubesetzung des Vorstandsvorsitzes von Thyssen-Krupp findet geteiltes Echo. Der bei Siemens für das Industriegeschäft zuständige Heinrich Hiesinger soll im nächsten Januar bei Thyssen-Krupp von Ekkehard Schulz den Vorstandsvorsitz übernehmen (Thyssen-Krupp: Siemens-Vorstand Hiesinger löst Schulz ab). Cromme hat als Aufsichtratsvorsitzender von Thyssen-Krupp den Schulz-Nachfolger im Siemens-Vorstand rekrutiert, wo er ebenfalls als Aufsichtsratsvorsitzender Verantwortung trägt. Kritiker wie der Münchner Betriebswirtschaftsprofessor Manuel Theisen sehen in dieser Personalentscheidung einen Interessenkonflikt oder einen Verstoß gegen den Corporate-Governance-Kodex.

Cromme, der als Aufsichtsratsvorsitzender des Siemens-Konzerns die Schmiergeldaffäre zu bewältigen hatte, suchte für Thyssen-Krupp lange einen Schulz-Nachfolger. Schon voriges Jahr erfuhr man von ersten konkreten Anfragen. Gleichwohl schien die Spitzenpersonalie bis zum 4. Mai, dem Tag der Bekanntgabe, ungelöst. Das ist bemerkenswert, weil im Verlauf der vergangenen beiden Monate immer mehr Menschen in beiden Konzernen eingeweiht werden mussten. Erst als die Bestellung in die Tagesordnung zur nächsten Aufsichtsratssitzung aufgenommen werden musste, gingen die Unternehmen selbst in die Öffentlichkeit.

„Wenn wir Headhunter oder Personalberater eingeschaltet hätten, wäre über Hiesinger viel früher spekuliert worden“, heißt es bei Thyssen-Krupp. Cromme kennt ihn bestens, denn er hat den seit 1992 für Siemens tätigen promovierten Elektroingenieur schon einmal befördert. Als Vorsitzender einer Schweizer Siemens-Gesellschaft ist Hiesinger Mitte 2007 vom Aufsichtsratschef nach München in den Konzern-Vorstand geholt worden, wo er die Verantwortung für den größten Konzernteil Industriegeschäft übernahm.

Personalberater: „ungewöhnlich, aber nicht anrüchig“

Seit der Verschmelzung von Thyssen und Krupp 1999 gibt es an der Spitze einen Richtungsstreit, der mit der zunächst arbeitenden Doppelspitze institutionalisiert wurde: Thyssen-Mann Schulz als Stahlverantwortlicher, Kruppianer Cromme zuständig für Technologie. Der bis 2008 andauernde Aufschwung im Stahlgeschäft war Wasser auf die Mühlen der Montan-Fraktion. Die konnten in riesigen Projekten in Amerika große Teile des Investitionsbudgets auf ihren Bereich ziehen. Aber sie schwächten sich selbst durch eine stümperhafte, kostentreibende Umsetzung der Expansion in Amerika. Das gab Cromme die Handhabe, 2009 zwei der einst zu den Kronprinzen zählenden Stahlvorstände zu entlassen. Unterdessen hat Hiesinger mit seiner Aufräumarbeit im Siemens-Gemischtwarenladen Industrie seine Fähigkeiten unter Beweis gestellt.

Da lag es für Cromme nahe, dem Manager den Vorstandsvorsitz anzubieten. Der Personalberater Wolfgang Lichius sieht in dem Wechsel keine Verletzung der Regeln zur „guten Unternehmensführung“ (Corporate Governance). „Es ist ein ungewöhnlicher Schritt, aber kein anrüchiger“, sagt Lichius, der den Fachverband Personalberatung im Bundesverband Deutscher Unternehmensberater (BDU) leitet und Partner bei Kienbaum Executive Consultants ist. Er sieht darin den Vorteil, dass Cromme Hiesinger gut kennt. „Das senkt das Risiko, dass sich dieser Wechsel später als Fehlbesetzung erweist.“

Cromme leitete bis vor zwei Jahren die Corporate-Governance-Kommission

Seine Kenntnisse als ehemaliger Vorsitzender der Corporate-Governance-Kommission und die daran immer wieder angeknüpfte Kritik an seinen Entscheidungen halten Cromme nicht davon ab, Dinge mit „Geschmäckle“ anzupacken. Das unter Crommes Leitung vor einigen Jahren auf der Hauptversammlung durchgesetzte Entsendungsrecht gehört in diese Kategorie. Bislang wurde dieser Vorteil für den Großaktionär gerichtlich nicht beanstandet. Auch die Etappen der Bestellung von Hiesinger ließ Cromme begutachten. Mit seinem Weg – die Anfrage bei Hiesinger, danach die Information an den Siemens-Vorstandsvorsitzenden Peter Löscher und erst nach erfolgreicher gemeinsamer Suche nach einem Nachfolger für das Industriegeschäft die Aufnahme der Verhandlungen zur Bestellung bei Thyssen-Krupp – fühlt sich Cromme auf der sicheren Seite. Und sein Argument, Hiesinger habe bei der Zusammensetzung des Siemens-Vorstandes in München keine Aufstiegsmöglichkeiten, weil Löscher und Finanzvorstand Joe Kaeser seiner Generation angehören, ist nicht widerlegbar. Man könne doch Hiesinger nicht den Aufstieg verwehren, weil ein und derselbe beide Aufsichtsräte führt.

Aber selbst Siemens behandelt diese Personalie ungewöhnlich. Normalerweise kommt von den Siemens-Aufsichtsräten nur Cromme zu Wort – anders dieses Mal: Hiesingers Nachfolger für den Industriesektor wurde mit wärmsten Worten von der Siemens-Aufsichtsrätin Nicola Leibinger-Kammüller empfangen: „Siegfried Russwurm ist der richtige Mann zur richtigen Zeit, um die erfolgreiche Arbeit von Heinrich Hiesinger fortzusetzen“, wurde die Trumpf-Chefin in einer Mitteilung zitiert – um Crommes Leistung zu untermauern, geeigneten Ersatz gefunden zu haben.

Der Corporate-Governance-Kodex verpflichtet Aufsichtsratsmitglieder dazu, das Interesse ihres Unternehmens zu verfolgen. Posten bei anderen Unternehmen sind keineswegs untersagt; lediglich für „wesentliche Wettbewerber“ ist eine Tätigkeit als Aufseher oder Berater verpönt. Interessenkonflikte – insbesondere wegen einer Aufgabe bei „Kunden, Lieferanten, Kreditgebern oder sonstigen Geschäftspartnern“ – müssen dem Gremium gegenüber lediglich aufgedeckt werden. Die freiwilligen Regeln für „gute Unternehmensführung“ setzen damit ebenso wie das Aktiengesetz vor allem auf Transparenz. „Ein Abwerben wäre ein Verstoß gegen gute Corporate Governance“, sagt Daniela Weber-Rey, Mitglied der Kodex-Kommission. „Erfolgt ein Wechsel jedoch im Einvernehmen beider betroffenen Unternehmen, liegt kein Abwerben vor.“ Ein Handeln im Unternehmensinteresse sollte gewährleistet sein, meint die Anwältin. Und es liege nahe, dass dies hier der Fall war. Im Umfeld von Cromme wird zudem darauf hingewiesen, dass der Vorgang einvernehmlich behandelt worden sei. Auch seien beide Personalausschüsse eingebunden gewesen, so dass unverzüglich ein Nachfolger für Hiesinger habe bestellt werden können.

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Jahrgang 1959, Redakteur der Wirtschaft in Berlin, zuständig für „Recht und Steuern“.

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