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Telekom-Spitzelaffäre „Auftrag aus dem Umfeld Ricke und Zumwinkel“

28.05.2008 ·  In der Telekom-Spitzelaffäre hat die Firma ausgepackt, die mit dem Ausspähen von Mitarbeiter-Telefondaten beauftragt war: Von „ganz oben“ seien die Anweisungen gekommen, erklärte das Unternehmen gegenüber einer Zeitung. Und auch ein ehemaliger Vorstand belastet Kai-Uwe Ricke und Klaus Zumwinkel schwer.

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Der Chef des von der Telekom engagierten Recherchediensts Network Deutschland GmbH in Berlin hat nach Angaben des „Handelsblatts“ eingeräumt, über Monate hinweg systematisch Hunderttausende Verbindungsdaten ausgewertet zu haben. Damit sollten telefonische Kontakte zwischen Journalisten und Mitarbeitern des Unternehmens nachgewiesen werden.

„Der Auftrag kam von ganz oben und ist mit dem Telekom-Vorstand abgestimmt worden“, sagte Ralph Kühn, Chef von Network Deutschland, dem „Handelsblatt“ (Mittwochsausgabe). Die Telekom wollte wegen der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft dazu keine Stellungnahme abgeben, schrieb das Blatt weiter.

Dem Konzern per Fax mit „Konsequenzen“ gedroht

Der Kontakt zur Telekom sei über über die Abteilung Konzernsicherheit gelaufen, sagte Kühn dem „Handelsblatt“. Die erste Ausspähaktion habe im Jahre 2005 stattgefunden. Als Ende 2006 der Wechsel von Kai-Uwe Ricke zu René Obermann an der Telekomspitze vollzogen wurde, seien neue Aufträge ausgeblieben.

Video: Obermann will in Spitzel-Affäre „Härte zeigen“

Da Kühn nach eigenen Angaben noch Forderungen von über 400.000 Euro gegen die Telekom hatte, drohte er dem Konzern per Fax mit „Konsequenzen“. Sein Fax sei später zum Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ gelangt. „Ich war sauer und habe es dabei sicher etwas übertrieben“, bedauerte Kühn im „Handelsblatt“.

Klinkhammer: Auftrag kam aus dem Umfeld Ricke und Zumwinkel

Der ehemalige Vorstandschef der Telekom, Kai-Uwe Ricke, sowie der frühere Aufsichtsratsvorsitzende Klaus Zumwinkel sind darüber hinaus nach Angaben des Blattes offenbar tiefer in die Bespitzelungsaffäre verstrickt als bislang bekannt. Der frühere Personalvorstand der Deutschen Telekom, Heinz Klinkhammer, sagte der Zeitung: „Dieser Auftrag, die Lücken für die Indiskretionen zu finden und zu schließen, ist an mir sowie am Chef der Konzernsicherheit vorbei aus dem Umfeld Ricke und Zumwinkel erteilt worden. Der Mann, der diesen Auftrag hatte, durfte weder mit mir noch mit seinem Chef darüber sprechen.“

Klinkhammer war von 1996 bis 2006 als Personalvorstand auch für die Konzernsicherheit verantwortlich. Ein Mitarbeiter dieser Abteilung sollte vor drei Jahren offenbar herausfinden, wie interne Unterlagen und Daten an die Presse gelangt sind und ob Mitglieder des Aufsichtsrats vertrauliche Informationen weitergereicht haben.

Ricke und Zumwinkel weisen Vorwürfe zurück

Ricke wies die Behauptungen seines ehemaligen Vorstandskollegen zurück: „Diese Vorwürfe sind unwahr und haltlos“, sagte er.

Zumwinkel hatte jede Verwicklung in die Abhör-Affäre bei dem Unternehmen bereits bestritten. „Herr Zumwinkel hat keinen persönlichen Auftrag und keinerlei Anweisungen gegeben“, sagte sein Sprecher. Die Geschäfte eines Unternehmens führe der Vorstand. „Ein Aufsichtsratvorsitzender kann Mitarbeitern des Unternehmens keine Anweisungen geben“, fügte er hinzu. Die angeblichen Datenspeicherungen seien - so es sie gegeben habe - nicht mit dem Einverständnis Zumwinkels erfolgt. Die Affäre beschäftigt den Aufsichtsrat des Konzerns, der am Mittwoch zusammentritt.

Der Konzern hatte am Wochenende eingeräumt, dass zwischen 2005 und 2006 mindestens ein Jahr lang Telefondaten ausspioniert worden sind. Betroffen waren wohl vor allem Aufsichtsräte, deren Kontakte etwa zu Journalisten geprüft wurden, wie es im Umfeld des Unternehmens hieß. Laut „Spiegel“ waren auch eigene Manager betroffen. Ziel war es offenbar, undichte Stellen zu stopfen, damit vertrauliche Informationen nicht weiter an die Öffentlichkeit gerieten.

Die Staatsanwaltschaft Bonn will noch in dieser Woche entscheiden, ob sie auf Grundlage der von der Telekom selbst eingereichten Unterlagen Ermittlungen einleitet. Es gehe um mögliche Verstöße gegen das Datenschutzgesetz und die Verletzung des Post- und Fernmeldegeheimnisses.

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31.05.2012 17:45 Uhr
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