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Teilerfolg für Kirch BGH begrenzt Kirchs Schadenersatzansprüche

24.01.2006 ·  Die Deutsche Bank ist dem Bundesgerichtshof zufolge nicht für die gesamte Pleite des Medienkonzerns von Leo Kirch verantwortlich. Grundsätzlich kann aber Kirch versuchen, Anspruch auf Schadenersatz geltend zu machen.

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Der Bundesgerichtshof hat einer Gesellschaft des Medienunternehmers Leo Kirch grundsätzlich Schadenersatz gegen die Deutsche Bank und deren ehemaligen Vorstandschef Rolf Breuer zugesprochen. Breuer habe mit einem Interview im Jahr 2002 seine vertraglichen Pflichten verletzt, erklärte das Gericht am Dienstag. Der Schadenersatz wurde aber auf die Printbeteiligungs GmbH beschränkt, die zu Kirchs Medienimperium gehörte. Über die Höhe muß nun weiter prozessiert werden.

Peter Gauweiler, Rechtsanwalt von Leo Kirch, sagte nach der Urteilsverkündung in Karlsruhe, er fahre mit einem lachenden und einem weinenden Auge zurück. Die gute Botschaft sei, daß auch Breuer in der Mithaftung sei. Die schlechte Botschaft sei allerdings, daß der Schaden auf die Printbeteiligungs GmbH beschränkt wurde. Deren finanzieller Schaden werde in der Öffentlichkeit zwischen 600 Millionen und 1,5 Milliarden Euro beziffert.

Deutsche Bank rechnet nicht mit Zahlungen an Kirch

Der Anwalt der Deutschen Bank, Peter Heckel, sagte nach der Urteilsverkündung in Karlsruhe, er rechne nicht damit, daß es jemals zu Schadenersatzzahlungen an die Printbeteiligungs GmbH komme. Öffentlich diskutierte Zahlen, wonach durch das Interview ein Verlust von 500 Millionen bis 1,5 Milliarden Euro entstanden sei, nannte Heckel „absolut abwegig“. Er könne überhaupt nicht erkennen, daß das Breuer-Interview zu einem finanziellen Schaden der Printbeteiligungs GmbH geführt habe.

Video: Erfolg für beide Seiten

Vermutungen, es könne zu einem Vergleich zwischen Kirch und der Deutschen Bank kommen, nannte Heckel „reine Spekulation“. Im Übrigen müsse erst einmal die Kirch-Seite ihre Forderungen formulieren. Die Printbeteiligungs GmbH sei eine reine Holding für Kirchs Springer-Aktien gewesen. Der Kurs der Aktien sei 2002 zwar gefallen, dies habe aber dem allgemeinen Kursverlauf des Aktienmarktes entsprochen. Außerdem habe die Printbeteiligungs GmbH nie Insolvenz angemeldet.

Prozeßkosten: Zwei Drittel Kirch, ein Drittel Deutsche Bank

Heckel sagte der Nachrichtenagentur AP in einem Telefon-Interview zudem, er bewerte die Entscheidung des Gerichts als „außerordentlich positiv, weil damit festgelegt ist, daß weder die Deutsche Bank noch Breuer für den Zusammenbruch des Kirch-Konzerns verantwortlich gemacht werden können“. Außerdem sei an der Kostenbeteiligung zu sehen, wer gewonnen habe: Die Kirch-Seite habe zwei Drittel der Prozeßkosten zu tragen, die Deutsche Bank und Breuer hingegen nur je ein Sechstel. Heckel betonte: „Der Bundesgerichtshof hat ausdrücklich offen gelassen, ob das Bankgeheimnis überhaupt verletzt wurde.“

In dem umstrittenen Interview hatte Breuer im Februar 2002 die Kreditwürdigkeit Kirchs bezweifelt. Das Interview ist nach Darstellung Kirchs Ursache für die zwei Monate später eingetretene Insolvenz gewesen. Breuer habe mit seinen Äußerungen das Bankgeheimnis verletzt. Das Oberlandesgericht München hatte im Dezember 2003 die Deutsche Bank zu Schadenersatz verurteilt, eine persönliche Haftung Breuers jedoch verneint. Kirch verklagte sowohl die Bank als auch Breuer persönlich auf Schadenersatz.

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Von Heike Göbel

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