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Stuttgart Gericht stoppt Betriebsratswahl von Daimler

05.03.2010 ·  Nächsten Mittwoch sollten die 12.000 Mitarbeiter in der Stuttgarter Zentrale des Daimler-Konzerns ihren Betriebsrat wählen. Doch das Arbeitsgericht hat die Wahl gestoppt. Jetzt hat in einem Eilverfahren das Landesarbeitsgericht wohl das letzte Wort - und im Extremfall hat Daimler vorübergehend keinen Betriebsrat.

Von Susanne Preuß
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Der Streit um die Betriebsratswahl ist von der Christlichen Gewerkschaft Metall (CGM) vor Gericht gezerrt worden. Die CGM begründet dies damit, dass Daimler nach ihrer Meinung viel zu viele Mitarbeiter als leitende Führungskräfte bezeichnet und sie dadurch von den Betriebsratswahlen ausschließt. Die CGM hatte deshalb in einem Eilverfahren beantragt, die Wahl zu stoppen, damit die Zuordnung rechtmäßig erfolgen könne.

Der Richter am Arbeitsgericht Stuttgart, Niki Sänger, nahm auf diese Argumentation aber gar nicht Bezug, als er den Beschluss des Gerichts verkündete. Er hob vielmehr darauf ab, dass der Wahlvorstand von einem zu großen Betriebsratsgremium ausgegangen sei: nicht 39, sondern lediglich 37 Betriebsräte seien zu wählen.

Weil ein so offenkundiger Fehler zur Anfechtbarkeit der Betriebsratswahl führen könnte, sei die Wahl zu stoppen, erklärte Sänger. „Wir haben kontrovers diskutiert“, räumte er ein: „Wir sehen auch das Risiko der betriebsratslosen Zeit. Aber wir konnten die Entscheidung nicht anders fällen.“

IG Metall gegen CGM

Konzernbetriebsratschef Erich Klemm, Mitglied der IG Metall, kritisierte das Vorgehen der Gewerkschaftskollegen der CGM als „gefährliches Spiel“ und verwies auf die Risiken einer betriebsratslosen Zeit: „Das Unternehmen könnte – wenn es das wollte – in dieser Zeit unkontrolliert Entscheidungen, zum Beispiel bei Kündigungen, durchsetzen.“

Bei Daimler versucht man solchen Ängsten vorzubeugen: „Für die Übergangszeit werden wir eine einvernehmliche Regelung mit dem Betriebsrat finden“, bekräftigte eine Sprecherin. Die Amtszeit des derzeitigen Betriebsrats endet am 23. März. In der Daimler-Zentrale, die grob gesprochen die Verwaltung des Autokonzerns umfasst, ist der Betriebsrat im Gegensatz zu den Fabriken nicht von der IG Metall dominiert. Von bisher 39 Betriebsräten gehören nur 15 der IG Metall an. Die klagende Gewerkschaft CGM stellt zwei Betriebsräte, die übrigen sind Vertreter von verschiedenen unabhängigen Gruppierungen.

Daimler selbst ist daran interessiert, dass die Betriebsratswahlen wie geplant stattfinden. „Wir werden noch heute sofortige Beschwerde vor dem Landesarbeitsgericht einreichen“, erklärte die Daimler-Sprecherin schon kurz nach Verkündung des Gerichtsbeschlusses. Anfang nächster Woche wird also wohl das Landesarbeitsgericht Stuttgart über den Fall von neuem zu verhandeln haben. Dabei kann die von beiden Seiten vorgetragene Argumentation völlig neu bewertet werden.

Dabei dürfte die Zahl der Mitarbeiter in der Zentrale ein Diskussionspunkt sein. Richter Sänger erklärte in seiner Begründung, der Wahlvorstand hätte mit weniger als 12.000 Mitarbeitern planen müssen, weil die Personalabteilung schließlich angekündigt habe, dass ein Abbau von 600 Mitarbeitern in diesem Jahr geplant und vom Aufsichtsrat auch gebilligt sei. Eine Sprecherin von Daimler sagte später, es handele sich nicht um Entlassungspläne, sondern es gehe um freiwillige Ausscheidungsvereinbarungen, daher müsse diese Zahl anders bewertet werden.

CGM: Wahlvorstand macht es sich zu leicht

Heikel ist für den Stuttgarter Konzern die Tatsache, dass die bisherige Entscheidung über den Zuschnitt der Betriebsratsgremien offenbar auf einer rechtlich fragwürdigen Nebenabrede fußt. Schon in der Einleitung hatte der Richter darauf hingewiesen, dass die Zahl der zu wählenden Betriebsräte im Gesetz zwingend geregelt und nicht abänderbar sei. Der Arbeitsrechtler Professor Stefan Nägele, der die CGM vertritt, griff das Thema auf und zitierte aus einer Protokollnotiz aus dem Jahr 2001, wonach die Daimler-Geschäftsleitung zusage, dass bei der Größe des Betriebsratsgremiums jeweils die nächst höhere Stufe zu wählen sei: „Eine solche Zusage ist rechtswidrig“, erklärte Nägele.

Das Thema, das die CGM eigentlich zum Gang vors Arbeitsgericht getrieben hat, wurde im Gerichtsbeschluss indes gar nicht angesprochen: die Zuordnung der leitenden Angestellten. Nach Darstellung der CGM macht der Wahlvorstand es sich zu leicht, wenn er alle Mitarbeiter der Besoldungsstufen E1, E2 und E3 pauschal den leitenden Führungskräften zuordnet, ohne den Einzelfall zu prüfen. Dabei geht es allein in der Daimler-Zentrale um rund 850 Mitarbeiter, die statt zur Betriebsratswahl zur Wahl des Sprecherausschusses aufgerufen werden.

Diesen Mitarbeitern würden ihre Rechte nach dem Betriebsverfassungsgesetz genommen, lautet die Argumentation der CGM. Die Frage, ob Mitarbeiter der Besoldungsstufe E3 leitend sind oder nicht, hat Nägele in Arbeitsgerichtsprozessen schon mehrfach klären lassen – weil im Zusammenhang mit der Streichung von Managementstellen im Jahr 2006 viele Mitarbeiter die Mitwirkung des Betriebsrats wünschten, obwohl sie nach der Besoldung als leitend galten.

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