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Streit ums VW-Gesetz Bundesregierung stellt sich gegen Porsche

27.05.2008 ·  Das Bundeskabinett hat der geänderten Fassung des VW-Gesetzes zugestimmt. Es sieht weiter ein Vetorecht für das Land Niedersachsen vor. Porsche wehrt sich im Kampf um seine Stimmrechte nun vor Gericht .

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Der Machtkampf bei VW wird zu einem juristischen Tauziehen. Großaktionär Porsche reichte Klage beim Landgericht Braunschweig ein, um die starke Stellung des Landes Niedersachsen bei Europas größtem Autokonzern zu beschränken und die Sperrminorität bei VW von 20 auf 25 Prozent zu erhöhen. Die Klage ziele darauf, Rechtsklarheit zu schaffen, begründete Porsche am Dienstag den Schritt.

Unterdessen hält die Bundesregierung auch mit dem geänderten Volkswagen-Gesetz an umstrittenen Sonderrechten für das Land Niedersachsen fest. Das Kabinett beschloss am Dienstag den Entwurf von Justizministerin Brigitte Zypries. Darin sind gegen den Willen von Hauptaktionär Porsche weiter Sonderrechte für das Land Niedersachsen vorgesehen. Es bleibe dabei, dass bedeutsame Entscheidungen in
der VW-Hauptversammlung mit einer Mehrheit von 80 Prozent plus einer Aktie getroffen werden müssten, teilte Zypries am Dienstag in Berlin mit. Die EU-Kommission hat bereits mit einem neuen Verfahren gedroht, falls Deutschland an der Sperrminorität von nur 20 Prozent für wichtige Beschlüsse in dem Unternehmen festhält.

Die EU-Kommission werde überprüfen, ob auch die geplante Änderung des Gesetzes gegen das Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom vergangenen Jahr verstoße, sagte der Sprecher von EU-Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy am Dienstag in Brüssel. Wenn es daran einen Zweifel gebe, werde die Kommission den Gerichtshof wegen der Nichteinhaltung eines Urteils einschalten.

Hintertür für ein EU-Verfahren

In einer Protokollerklärung erklärt sich die Regierung deshalb bereits zu einer schnellen Reaktion bereit, falls die Kommission auch gegen das geänderte Gesetz vorgehen sollte. Die Bundesregierung gehe allerdings davon aus, dass das neue Gesetz EU-Recht entspreche, hieß es in ihren Kreisen.

Porsche war auf der VW-Hauptversammlung im April mit einem entsprechenden Antrag zur Änderung der VW-Satzung gescheitert. Die Frist für das Einleiten juristischer Schritte war um Mitternacht abgelaufen. Die Stuttgarter berufen sich bei ihrem Gang vor das Gericht auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes, der wichtige Teile des VW-Gesetzes für rechtswidrig erklärt hatte.

So hat der EuGH die Vorschrift gekippt, wonach ein VW-Aktionär in der Hauptversammlung höchstens 20 Prozent der Stimmrechte ausüben kann - auch wenn er mehr Anteile am Unternehmen besitzt. Werde die EuGH-Entscheidung nur teilweise umgesetzt, schaffe das keine Klarheit, sondern stifte nur Verwirrung, erklärte Porsche.

Der Sportwagenbauer hält derzeit rund 31 Prozent an VW und will die Mehrheit an dem Wolfsburger Autobauer übernehmen. Bis zum Herbst sollen die Anteile auf über 50 Prozent ausgebaut werden. Niedersachsen hält als zweitgrößter Aktionär knapp über 20 Prozent an VW.

Quelle: FAZ.NET mit Material von dpa, Reuters
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