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Streit um die Pension Welteke verklagt Bundesbank

15.11.2005 ·  Ernst Welteke verdiente als Bundesbank-Präsident angeblich 300.000 Euro im Jahr - bis er über die „Hotelkosten-Affäre“ stolperte. Jetzt hat der Banker seinen ehemaligen Arbeitgeber auf eine höhere Pension verklagt.

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Der frühere Präsident der Deutschen Bundesbank Ernst Welteke hat seinen ehemaligen Arbeitgeber auf eine höhere Pension verklagt.

Das Verwaltungsgericht Frankfurt bestätigte am Dienstag den Eingang der Klage auf Neufestsetzung seiner Pensionsansprüche (Az: 9E 3401/05). Welteke war im April 2004 nach einer Affäre um seinen Luxus-Hotelaufenthalt auf Kosten der Dresdner Bank zurückgetreten. Politik und Öffentlichkeit hatten ihn zu diesem Schritt gedrängt.

8.000 Euro im Monat sind ihm zu wenig

Nach einem Bericht der „Börsenzeitung“ hält Welteke das ihm zustehende Ruhegehalt für zu gering. Sein Bruttoeinkommen sei auf Basis eines hessischen Gesetzes um zwei Drittel auf rund 8.000 Euro im Monat gekürzt worden, schreibt die Zeitung. Nach Medienberichten betrug Weltekes Jahresgehalt in seiner Zeit als Bundesbankpräsident rund 300.000 Euro.

Grund für die Kürzung sei eine Bestimmung des Landesgesetzes, die es verbiete, die bei verschiedenen Arbeitgebern im öffentlichen Sektor erworbenen Pensionsansprüche zu addieren. Daher würden Welteke die 21 Jahre als SPD-Abgeordneter im Hessischen Landtag nicht angerechnet.

Verfahren eingestellt

Die Kürzung der Bezüge habe nichts mit der Affäre und den Vorwürfen gegen den früheren hessischen Finanzminister zu tun, hieß es. Die Staatsanwaltschaft hatte gegen den heute 63jährigen wegen des Verdachts der Vorteilsannahme ermittelt, dieses Verfahren aber im Sommer 2004 gegen Zahlung einer Geldbuße von 25.000 Euro eingestellt.

Ein Bundesbank-Sprecher bestätigte am Dienstag den Eingang der Klage, wollte aber keine Stellung dazu nehmen. Bis zum Abschluß des Verfahrens werde sich die Bank nicht äußern. Die Bundesbank hält laut „Börsenzeitung“ die Auslegung des Gesetzes für eindeutig und sei daher nicht zu einem außergerichtlichen Vergleich bereit gewesen.

Quelle: FAZ.NET mit Material von dpa
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