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Streit mit Haribo Lindt darf Schokoladen-Teddy nicht mehr verkaufen

 ·  Weil ein Käufer an den Haribo-Goldbären denkt, darf die Schweizer Firma Lindt ihren Schoko-Teddy nicht mehr verkaufen - hat jetzt das Landgericht Köln entschieden.

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Die Schweizer Schokoladenfirma Lindt Sprüngli darf ihren Schoko-Teddy wegen eines Verstoßes gegen Markenrechte von Haribo in der jetzigen Form nicht mehr verkaufen. Das Landgericht Köln untersagte dem Unternehmen an diesem Dienstag den Vertrieb des Schokobären. Der Süßwarenhersteller Haribo hatte gegen Lindt geklagt und Schadensersatz verlangt.

Der Verkauf des Produkts verstoße gegen die für Haribo eingetragene Wortmarke „Goldbären“, hieß es in der Urteilsbegründung. Beim Anblick eines solchen Goldbären mit roter Schleife im Süßwarensegment würde unweigerlich eine Verbindung zu Haribo hergestellt. Das Gericht ließ eine Berufung beim Oberlandesgericht Köln zu.

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