Die Schweizer Schokoladenfirma Lindt Sprüngli darf ihren Schoko-Teddy wegen eines Verstoßes gegen Markenrechte von Haribo in der jetzigen Form nicht mehr verkaufen. Das Landgericht Köln untersagte dem Unternehmen an diesem Dienstag den Vertrieb des Schokobären. Der Süßwarenhersteller Haribo hatte gegen Lindt geklagt und Schadensersatz verlangt.
Der Verkauf des Produkts verstoße gegen die für Haribo eingetragene Wortmarke „Goldbären“, hieß es in der Urteilsbegründung. Beim Anblick eines solchen Goldbären mit roter Schleife im Süßwarensegment würde unweigerlich eine Verbindung zu Haribo hergestellt. Das Gericht ließ eine Berufung beim Oberlandesgericht Köln zu.
albern
Ulrich Hildebrand (Hildebrand67)
- 20.12.2012, 10:12 Uhr
Mit solchen Urteilen gibt sich die Justiz der Lächerlichkeit preis.
Otto Meier (DerQuerulant)
- 19.12.2012, 12:53 Uhr
Corporate stupidity. Erst durch diesen albernen Rechtsstreit erreicht
mich die Information...
Franz Nagel (FN57)
- 18.12.2012, 20:21 Uhr
Kein Bärendienst
Jochen Meinke (Meinke)
- 18.12.2012, 17:36 Uhr
Osterhasenstreit reloaded
Jürgen Hacker (JuergenHacker)
- 18.12.2012, 17:32 Uhr
