17.09.2003 · Die deutschen Versicherungskonzerne können nicht mehr mit steuerrechtlichen Zugeständnissen von Finanzminister Eichel (SPD) rechnen, obwohl er diese im Frühjahr noch erwogen hatte.
Die deutschen Versicherungskonzerne können nicht mehr mit steuerrechtlichen Zugeständnissen von Bundesfinanzminister Hans Eichel (SPD) rechnen, obwohl Eichel diese im Frühjahr noch erwogen hatte. Die Unternehmen bemühen sich seit einigen Monaten um eine Revision der Unternehmenssteuerreform.
Im Jahr 2000 hatte die Bundesregierung Gewinne aus Beteiligungsverkäufen steuerfrei gestellt; gleichzeitig konnten allerdings Unternehmen von da an ihre Kursverluste nicht mehr steuerlich gelten machen. Eichel hatte damals auf beide Seiten der Neuregelung hingewiesen. Nach den Rückschlägen an den Aktienmärkten in den vergangenen Jahren haben sich in den Bilanzen der Versicherer inzwischen Lasten in zweistelliger Milliardenhöhe angesammelt. Heute zahlen die Versicherer hohe Steuern, obwohl sie Verluste ausweisen (F.A.Z. vom 29. August).
Protokollerklärung überholt
Noch im Frühjahr hieß es in der Protokollerklärung zu Eichels später im Bundesrat gescheitertem Steuervergünstigungsabbaugesetz: "Das Besteuerungssystem der Lebens- und Krankenversicherungsunternehmen bedarf einer genauen Überprüfung, ob durch geeignete gesetzliche Maßnahmen steuerliche Rahmenbedingungen zu schaffen sind, die den Versicherungsunternehmen zukünftig regelmäßig auch ein positives zu versteuerndes Einkommen vermitteln." Von dieser Überlegung ist die Regierung angesichts der hohen Steuerausfälle offenbar abgerückt.
Eichels Sprecher wies am Dienstag in Berlin Vermutungen zurück, daß die Bemühungen der Lebens- und Krankenversicherer um eine Korrektur von Erfolg gekrönt sein könnten. "Wir können nicht ad hoc Gesetze ändern, nur weil sie bei einer veränderten Wirtschaftsentwicklung eine einzelne Branche belasten", sagte er dieser Zeitung. Eine Revision der Regelung sei derzeit "schlichtweg kein Thema". Es werde keine "Steuerpolitik nach Börsenlage" geben. Andere Branchen sind von der Regelung nicht belastet. Die Banken etwa sind im Rahmen ihres originären Handelsgeschäfts von der Steuerfreiheit ausgenommen. Sie können aber nach wie vor Kursverluste verrechnen.
Gegen eine Entschließung des Bundesrats
Eichel wendet sich mit seiner Ablehnung gegen eine Entschließung des Bundesrats, die vor allem von den unionsregierten Ländern getragen wird. Sie wollen den Versicherern rückwirkend von 2001 an ein Wahlrecht zwischen Steuerfreiheit einerseits und Versteuerung mit Verlustverrechnung andererseits zugestehen. Dieses Wahlrecht führte nach Angaben des Finanzministeriums zu Einnahmeausfällen von rund fünf Milliarden Euro jährlich.
Auch die Opposition im Bund sagt den Versicherern Unterstützung zu. Der finanzpolitische Sprecher der Unions-Fraktion, Michael Meister, kritisierte, die Bundesregierung habe dafür gesorgt, daß Lebens- und Krankenversicherer in Gewinnsituationen wenig Steuern zahlten und bei Verlusten hohe Steuern. "Aus Angst vor Steuerausfällen ist sie nun nicht bereit, Abhilfe zu schaffen, obwohl sie dies im Frühjahr noch beabsichtigt hatte", sagte Meister dieser Zeitung. Diese Sichtweise sei kurzsichtig. Stünden Versicherer vor dem Aus, wäre der Vertrauensschaden groß und die erhofften Steuereinnahmen blieben aus. Die Union werde sich für eine sinnvolle Lösung des Problems einsetzen.
„Überproportionaler Steuereffekt“
Ein Sprecher des Gesamtverbandes der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) sagte auf Anfrage, der Verband dringe schon seit Beginn dieses Jahres auf eine Änderung der Regelung, um den "überproportionalen Steuereffekt" für Lebens- und Krankenversicherer abzuschaffen. Ziel sei eine ähnliche Besteuerung wie für Kapitalgesellschaften. Die Steuerlast könne bei den Versicherern bis zu 70 Prozent der Verluste betragen, sagte der GDV-Sprecher.
| Name | Kurs | Prozent |
|---|---|---|
| FAZ-INDEX | 1.372,91 | −1,52% |
| Dow Jones | 12.448,50 | −1,05% |
| EUR/USD | 1,2417 | −0,57% |
| Rohöl Brent Crude | 104,03 $ | −2,64% |
| Gold | 1.579,50 $ | 0,00% |
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