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Steuerpolitik Industrie soll von Energiesteuer befreit werden

16.03.2006 ·  Die Bundesregierung plant eine Steuerentlastung für energieintensive Branchen. Die Steuerfreiheit für Biokraftstoffe entfällt dagegen früher als ursprünglich geplant, Ausnahmen gibt es nur für den Agrarsektor.

Von Kerstin Schwenn, Berlin
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Energieintensive Industrien sollen künftig von der Energie- und Stromsteuer befreit werden. Das sieht der Entwurf des Energiesteuergesetzes vor, den das Kabinett am Mittwoch in Berlin beschlossen hat.

Bundeswirtschaftsminister Michael Glos (CSU) sagte, steigende Energie- und Strompreise dürften keine Gefahr für den Standort Deutschland werden. Mit der Steuerbefreiung sollen die Branchen entlastet werden, die überdurchschnittlich hohe Energie- und Stromkosten aufweisen.

Gerade hier müsse der Verlagerung von Produktionen und damit dem Arbeitsplatzabbau entgegengewirkt werden, sagte Glos. Der Gesetzentwurf, der nach den Plänen der Regierung mit Zustimmung des Bundesrates schon am 1. August in Kraft treten soll, nennt unter anderem die Glas-, Keramik- und Baustoffindustrie, die Metall- und Chemieindustrie.

Ende der Steuerfreiheit für Biokraftstoffe

Die steuerliche Entlastung dieser Branchen, die sich auf bestimmte Produktionsverfahren und -prozesse beschränkt, geht über die Ermäßigung bei der Ökosteuer hinaus, die Ende 2005 verlängert wurde. Die Neuregelung kostet den Bund als Steuerausfall in diesem Jahr 8 Millionen Euro und jeweils 20 Millionen Euro in den folgenden Jahren. Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) kann sich die Umschichtung leisten, weil er aus der Kürzung der Steuervorteile für Biokraftstoffe hohe Einnahmen erlöst.

Nach dem Gesetzentwurf soll die Steuerfreiheit für Biokraftstoffe zum 1. August 2006 abgeschafft werden, früher als ursprünglich geplant. Die frühere rot-grüne Bundesregierung hatte bestimmt, daß Autofahrer den umweltschonenden Kraftstoff bis 2009 steuerfrei tanken könnten, um die Markteinführung von Biokraftstoffen voranzutreiben.

Mit dem neuen Energiesteuergesetz setzt die Bundesregierung die EU-Energiesteuerrichtlinie um, nach der einzelne Kraftstoffe nicht „überfördert“ werden dürfen. Auf Biodiesel soll eine Steuer von 10 Cent je Liter fällig werden, auf beigemischten Biosprit und Pflanzenöl sollen 15 Cent je Liter erhoben werden.

Quotenregelung statt Befreiung

Steinbrück betonte in seinem Subventionsbericht, den das Kabinett am Mittwoch verabschiedete, die Reduzierung der Förderung der Biokraftstoffe, die bislang rund 1,5 Milliarden Euro im Jahr kostete, sei ein Erfolg des Subventionsabbaus. Das Finanzministerium rechnet durch die gesamte Neuregelung im Saldo mit zusätzlichen Einnahmen von 50 Millionen Euro im laufenden Jahr. 2007 sollen sie auf 226 Millionen, 2008 auf 245 Millionen und 2009 auf 267 Millionen Euro steigen. In den Koalitionsverhandlungen waren Union und SPD noch von höheren Einnahmen ausgegangen.

Entgegen Steinbrücks ursprünglichem Plan sollen Landwirte reinen Biokraftstoff weiterhin steuerfrei tanken können. Die CSU hatte noch mehr Erleichterungen für Bauern gefordert. Das Agrarministerium wertete den Kompromiß dennoch als Erfolg.

Der in der Koalitionsvereinbarung vorgesehene Wechsel von der Steuerbefreiung der Biokraftstoffe zu einer Quotenregelung soll in einem gesonderten Gesetz geregelt werden. Die Details sind noch umstritten. Nach Angaben von Finanzstaatssekretärin Barbara Hendricks soll die Pflicht zur Beimischung von Bioethanol und -diesel zu fossilen Kraftstoffen von Januar 2007 an gelten.

Neue Regelungen auch bei Kohle und Erdgas

Ein weiterer Kern des Energiesteuer-Gesetzentwurfs ist die Anpassung des Katalogs der Steuergegenstände an die Vorgaben der Europäischen Union. Danach sollen künftig auch Steinkohle, Braunkohle und Koks als Energieerzeugnisse erfaßt und besteuert werden. Die Besteuerung von Erdgas wird neu geregelt, da sie nicht mehr der aktuellen Energiesteuer-Richtlinie der EU entspricht.

Die Steuerpflicht entsteht künftig nicht mehr mit der Einleitung des Erdgases in das Leitungsnetz, sondern erst mit dem Zeitpunkt der Lieferung an den Verbraucher. Zur Stromerzeugung verwandte Energieerzeugnisse werden, wie in der EU-Richtlinie vorgesehen, grundsätzlich von der Steuer befreit.

In diesem Zusammenhang ändern sich auch Regeln zur Steuerbegünstigung umweltfreundlicher Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung. Kleinere Blockheizkraftwerke bis zwei Megawatt elektrischer Leistung sollen aber weiterhin von der Steuer befreit sein. Der Verband Kommunaler Unternehmen (VKU) hieß diese Ausnahmeregelung gut.

Neue Belastungen und Entlastungen

- Bestimmte Verfahren und Prozesse in energieintensiven Branchen werden von der Energie- und Stromsteuer befreit.

- Die Steuerfreiheit für Biokraftstoffe wird zum 1. August 2006 abgeschafft.

- Voraussichtlich vom gleichen Datum an wird Pflanzenöl mit 15 Cent je Liter, reiner Biodiesel mit 10 Cent je Liter und gemischter Biodiesel mit 15 Cent je Liter besteuert.

- In der Land- und Forstwirtschaft bleiben reine Biokraftstoffe weiterhin von der Steuer befreit.

- Künftig werden auch Steinkohle, Braunkohle und Koks als Energieerzeugnisse erfaßt und besteuert.

- Die Besteuerung von Erdgas wird neu geregelt. Die Steuerpflicht entsteht nicht mehr mit Einleitung in das Leitungsnetz, sondern erst bei der Lieferung an den Verbraucher.

- Zur Stromerzeugung verwendete Energieerzeugnisse werden grundsätzlich von der Steuer befreit.

- Kleine Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung bis zwei Megawatt bleiben von der Steuer befreit.

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Jahrgang 1963, Wirtschaftskorrespondentin in Berlin.

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