04.12.2008 · Mögliche Pannen im Ermittlungsverfahren gegen den ehemaligen Post-Vorstandschef haben dazu geführt, dass einige seiner angeblichen Steuerdelikte verjährt sind. Der Rechtsausschuss des Düsseldorfer Landtags befasst sich nun mit der „Justizpanne“.
Der Rechtsausschuss des nordrhein-westfälischen Landtags wird sich am kommenden Mittwoch mit der Steueraffäre um Klaus Zumwinkel, den ehemaligen Vorstandschef der Deutschen Post, befassen. Der Ausschuss will mögliche Pannen im Ermittlungsverfahren gegen Zumwinkel untersuchen, die dazu führten, dass einige seiner angeblichen Steuerdelikte verjährt sind.
Das Landgericht Bonn wird nur über die Steuerhinterziehungsfälle von 2002 bis 2006 verhandeln; das Jahr 2001 bleibt außen vor. Damit sinkt die Summe, die Zumwinkel nach Ermittlungen der Staatsanwaltschaft hinterzogen hat, um mehr als 200.000 Euro auf weniger als eine Million Euro - und damit unter die Schwelle, die der Bundesgerichtshof erst vor wenigen Tagen als Regelfall für eine Gefängnisstrafe ohne Bewährung gesetzt hatte.
Streit um Verjährungsfrist
Der Rechtsausschuss will sich darüber informieren, ob die Verjährung möglicherweise durch die Nachlässigkeit des Amtsgerichts Bochum, der Staatsanwaltschaft Bochum und der Steuerfahndung verursacht wurde. Allerdings ist unter Juristen umstritten, wie sich die Verjährungsfrist von Steuerdelikten errechnet. Die Verjährungsfrist von Straftaten beginnt zu laufen, wenn sie „vollendet“ sind. Und Steuerdelikte gelten als vollendet, wenn dem Täter sein Steuerbescheid zugegangen ist.
Diesen Zugang können Juristen wiederum nach zwei Methoden ermitteln: Entweder sie halten sich an Paragraph 122 Abgabenordnung, der eine fiktive Frist von drei Tagen nach Versand setzt. So taten es im Fall Zumwinkel die Steuerfahndung, die Staatsanwaltschaft Bochum und später auch der Ermittlungsrichter - danach verjährten die Steuerdelikte erst am 2. Februar 2008. Das Landgericht Bonn dagegen nahm zugunsten Zumwinkels an, dass er den Bescheid auch schon einen Tag nach Versand hätte bekommen können. Daher seien die Delikte aus dem Zeitraum 2001 schon verjährt gewesen, als der Durchsuchungsbefehl unterzeichnet wurde.
„Die Kleinen hängt man, die Großen lässt man laufen“
Die Staatsanwaltschaft Bochum hätte gegen diese Interpretation Rechtsmittel einlegen können, entschied sich aber dagegen. Auch wenn die Behörde das Urteil des BGH zur Steuerhinterziehung schon gekannt hätte, sagte Bernd Bienioßek, Sprecher der Staatsanwaltschaft, hätte sie sich eine Beschwerde gut überlegt. „Hier geht es nicht um Schlamperei und auch nicht um einen Justizskandal. Es ist nur ein sachlicher Disput unter Juristen über Verjährungsfristen.“
Dagegen sprach der Vizevorsitzende der SPD-Landtagsfraktion Ralf Jäger von einem „unglaublichen Skandal“: „Richter und Steuerfahndung haben hier kollektiv gepennt.“ Die Staatsanwaltschaft habe den Richter ausdrücklich auf die drohende Verjährung hingewiesen, sagte Jäger nach Agenturberichten. „Wegen dieser Schlafmützigkeit läuft es wieder darauf hinaus: Die Kleinen hängt man, die Großen lässt man laufen.“ Die Landesregierung müsse dem Ausschuss erklären, „wie es zu diesem Versagen kommen konnte“. Bienioßek bezeichnete diese Kritik als „irritierend“: „Der Richter hat den Antrag auf den Durchsuchungsbefehl sorgsam geprüft und sich an unsere Empfehlung für die Verjährungsfrist gehalten.“
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