12.09.2007 · Die EU verdächtigt die Deutsche Post: Sie soll staatliche Zuschüsse missbraucht haben, um ihre Töchter DHL und Postbank zu subventionieren. Die Wettbewerbshüter wollen alle Zahlungen seit 1989 untersuchen. Die Post weist die Vorwürfe zurück.
Die Deutsche Post steht erneut im Verdacht, für die Gewährleistung der landesweiten Postversorgung zu hohe staatliche Ausgleichszahlungen vom Staat zu erhalten. Die EU-Kommission hat deshalb am Mittwoch eine förmliche Beihilfenuntersuchung eingeleitet. Geprüft werde vor allem, ob die Post für das Angebot der sogenannten Universaldienstleistungen überkompensiert wird und mit dem Geld andere Dienstleistungen zulasten privater Wettbewerber quersubventioniert, teilte die Kommission in Brüssel mit.
Die Deutsche Post hat Vorwürfe der EU-Kommission über einen möglichen Missbrauch staatlicher Beihilfen entschieden zurückgewiesen. Die Ankündigung der Kommission, sämtliche Transfers öffentlicher Mittel an die Post ab 1989 zu überprüfen, sei „überraschend und völlig unverständlich“, sagte Post-Sprecher Dirk Klasen am Mittwoch der Nachrichtenagentur AP. Es sei „nicht nachvollziehbar, dass das Land Deutschland und die Deutsche Post, die immer Liberalisierungsvorreiter waren, von der Kommission erneut angegangen werden“.
Schon 2002 zu Rückzahlungen verpflichtet
Die EU-Kommission begründet die geplante Untersuchung mit Beschwerden von Konkurrenten der Deutschen Post, der Exmonopolist habe öffentliche Mittel für Quersubventionen an seine Töchter DHL und Postbank missbraucht. Klasen erklärte dazu, die Post habe in Antworten auf Auskunftsersuchen „immer wieder nachgewiesen, dass das unsinnig ist“. Zudem erhalte die Post gar keine staatlichen Beihilfen. Welche Form von öffentlicher Unterstützung die Kommission meine, sei ihm unklar, sagte Klasen.
Schon 2002 musste die Bundesregierung 572 Millionen Euro Beihilfen plus Zinsen von der Post zurückfordern, die von der Kommission aus ähnlichen Gründen beanstandet worden waren. Damals war die Kommission zu dem Schluss gekommen, dass die Post Ausgleichszahlungen für den Universaldienst verwendet habe, um ihr Paketdienstgeschäft zu subventionieren. Doch auch nach 2002 hätten noch private Wettbewerber in Brüssel geklagt, sie würden benachteiligt, begründete die Kommission ihre neue Untersuchung.
Mit Beihilfen Töchter quersubventioniert?
Unter anderem soll nun dem Vorwurf nachgegangen werden, die staatlichen Ausgleichszahlungen seien wesentlich höher gewesen als der Betrag, den die Post zurückzahlen musste. Außerdem hätten die Wettbewerber neue Beschwerden vorgebracht. Demnach habe der Bonner Konzern Beihilfen verwendet, um gewerbliche Tätigkeiten auszubauen und den Töchtern DHL und Postbank Dienstleistungen unter Marktpreis anzubieten.
Die Kommission werde nun alle Transfers öffentlicher Mittel und Gebühreneinnahmen prüfen, von denen die Post und ihr Vorgänger Postdienst seit 1989 profitiert hätten, heißt es in der Mitteilung weiter. Staatliche Beihilfen für das Angebot des Post-Universaldienstes seien nur dann mit EU-Recht vereinbar, wenn dadurch keine überhöhten Gewinne entstünden und das Geld nicht zur Subventionierung von Angeboten außerhalb des Universaldienstes verwendet werde.
monopolgewinne
gus holler (gus.holler)
- 12.09.2007, 17:22 Uhr
Danke EU.
Steve Bell (SteveBell)
- 12.09.2007, 20:20 Uhr
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