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Spitzelaffäre Deutsche Bank kommt nicht zur Ruhe

 ·  In der Spitzelaffäre der Deutschen Bank gerät offenbar der Aufsichtsratsvorsitzende Clemens Börsig zunehmend unter Druck. Nun prüft auch die Frankfurter Staatsanwaltschaft, ob Ermittlungen aufgenommen werden.

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In der Spitzelaffäre der Deutschen Bank gerät offenbar der Aufsichtsratsvorsitzende Clemens Börsig zunehmend unter Druck. Nach Informationen aus Finanzkreisen geht aus dem 180 Seiten umfassenden Bericht, den die Deutsche Bank für den Datenschutz des Regierungspräsidiums Darmstadt erstellt hat, hervor, dass Börsig nach der Hauptversammlung im Juni 2006 beim Leiter der Abteilung Investor Relations (IR), Wolfram Schmitt, angeregt hatte, die Verbindungen des kritischen Aktionärs Michael Bohndorf zum Münchener Medienunternehmer Leo Kirch zu prüfen.

Nach Angaben aus Finanzkreisen geht aus dem Bericht darüber hinaus hervor, dass sich Börsig mehrfach über den Stand der Ermittlungen habe unterrichten lassen. Allerdings soll es in dem Bericht unterschiedliche Darstellungen geben. Es bleibt offen, inwiefern eine Anregung Börsigs, sich über die Aktivitäten Bohndorfs zu informieren, als Anordnung zu einer Bespitzelung gewertet werden kann. Laut Finanzkreisen soll der Vorstandsvorsitzende Josef Ackermann nach Kenntnisnahme über diese Vorgänge sofort eine Untersuchung angeordnet haben.

Staatsanwaltschaft prüft die Aufnahme der Ermittlungen

Im Zusammenhang mit der Bespitzelung von Bohndorf soll sich die Deutsche Bank von ihrem IR-Chef Schmitt sowie vom Deutschland-Chef der Konzernsicherheit, Rafael Schenz, getrennt haben. Der auf Ibiza lebende Rechtsanwalt Bohndorf fällt seit Jahren auf den Hauptversammlungen der Deutschen Bank mit zahlreichen kritischen Fragen auf. Eine Verbindung zu Kirch, der die Deutsche Bank für den Zusammenbruch seines Medienkonzerns verantwortlich macht und diese mit Klagen überzieht, streiten sowohl Bohndorf als auch Kirch-Vertreter ab.

Das Regierungspräsidium Darmstadt hat in zwei Fällen Anhaltspunkte für eine Straftat wegen Verstößen gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen erkannt. Ob strafrechtliche Ermittlungen aufgenommen werden müssen, prüft derzeit die Staatsanwaltschaft Frankfurt. Dies ist nach Angaben des Regierungspräsidiums Darmstadt die übliche Vorgehensweise.

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Jahrgang 1967, Redakteur in der Wirtschaft.

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