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Sieg für Versandapotheken Gericht erlaubt Medikamenten-Service in Drogerien

07.11.2006 ·  Doc Morris mußte seine Filiale im Saarland per Gerichtsentscheid vorläufig schließen. In NRW entschieden die Richter anders: Hier können Kunden Medikamente einer anderen niederländischen Versandapotheke in Filialen der Drogeriekette dm kaufen.

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Die Drogeriemarktkette dm darf in ihren Filialen weiter einen Bestell- und Abholservice für Medikamente betreiben. Das hat das Oberverwaltungsgericht für Nordrhein-Westfalen in Münster entschieden. Die Stadt Düsseldorf hatte den in Kooperation mit einer niederländischen Versandapotheke angebotenen Abholservice verboten, weil sie darin einen Verstoß gegen das Arzneimittelrecht sah.

Das Oberverwaltungsgericht folgte diesem Argument im Hauptsacheverfahren nicht. Das Vertriebskonzept verstoße weder gegen Arzneimittelrecht noch gegen Apothekenrecht, begründeten die Richter ihr Urteil. Die
Entscheidung stieß bei Apotheker-Vertretern auf heftige Kritik.

Die Drogeriemarktkette hatte im Juni 2004 damit begonnen, in zunächst acht rheinischen Testfilialen den Bestell- und Abholservice anzubieten. Patienten konnten Patienten ihre Medikamentenbestellung
aufgeben und - bei rezeptpflichtigen Arzneien - die Verordnung des Arztes in eine Art Briefkasten werfen. Das Unternehmen garantierte, dass die Arzneimittel 72 Stunden später abgeholt werden konnten.

Apotheker fürchten Dammbruch

Mit der Entscheidung kassierte das Oberverwaltungsgericht Münster ein früheres Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf und ließ keine Revision zum Bundesverwaltungsgericht zu. Lediglich eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision sei nun noch möglich, so das Gericht.

Sollte die Entscheidung Bestand haben, befürchtet der Apothekerverband Westfalen-Lippe einen „Dammbruch“. „Das wäre eine neue Form des Wildwuchses im Versandhandel mit Arzneimitteln“, sagte
Verbandsgeschäftsführer Rötger von Dellingshausen. Die Apothekerkammer Nordrhein kündigte eine Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesverwaltungsgericht gegen das Urteil an. Nun sei der Gesetzgeber gefordert, den Versandhandel mit rezeptpflichtigen Medikamenten zu verbieten.

Der Drogerie-Filialist dm (Karlsruhe) begrüßte dagegen die Entscheidung. Eine Ausweitung des Modellversuchs auf alle bundesweit 870 Filialen sei denkbar, sagte die zuständige Geschäftsführerin
Petra Schäfer. Das Urteil werde jedoch genau geprüft. „Wir unternehmen keine voreiligen Schritte“, sagte sie.

Die ersten Versuche im Jahr 2004 seien vielversprechend gewesen. dm stelle bei dem Projekt jedoch nur den Ladenraum zur Verfügung. Die komplette Abwicklung liege in den Händen der Europa-Apotheke im
niederländischen Venlo.

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Von Holger Steltzner

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