22.04.2009 · Das Stuttgarter Oberlandesgericht hat eine Klage von Daimler-Aktionären wegen einer angeblich zu späten Mitteilung über den Rücktritt des früheren Daimler-Chrysler-Chefs Schrempp in zweiter Instanz abgewiesen. Eine Gruppe von 100 Aktionären hatte rund 5,5 Millionen Euro Schadenersatz gefordert.
Der Stuttgarter Autobauer Daimler muss einer Aktionärsgruppe im Zusammenhang mit dem Rückzug des früheren Vorstandschefs Jürgen Schrempp vor knapp vier Jahren keinen Schadenersatz zahlen. Das Oberlandesgericht Stuttgart entschied am Mittwoch in zweiter Instanz, dass der Autobauer die Ablösung Schrempps und die Bestellung von Dieter Zetsche zu seinem Nachfolger rechtzeitig und ohne Rechtsverstöße nach einer Aufsichtsratssitzung im Juli 2005 bekanntgegeben hatte.
Nach der Daimler-Mitteilung über Schrempps Rücktritt vom 28. Juli 2005 war der Kurs der Aktie in die Höhe geschnellt. Kleinaktionäre, die ihre Papiere zuvor verkauft hatten, forderten in dem Musterverfahren Schadenersatz in Höhe von rund 5,5 Millionen Euro. Die Gruppe aus rund 100 Kleinaktionären stützte sich darauf, dass der Rückzug Schrempps bereits vorher festgestanden habe, ohne dass Daimler die Anleger über die Pläne informierte.
Keine Beweise
Das Oberlandesgericht fand dafür bei seinen Zeugenvernehmungen in dem mehrmonatigen Verfahren jedoch keine Beweise und wies die Klage daher ab. In der Verhandlung hatten Schrempp und der damalige Aufsichtsratschef Hilmar Kopper alle Vorwürfe zurückgewiesen. Daimler hatte darauf verwiesen, dass zu der entscheidenden Aufsichtsratssitzung ohne Tagesordnung eingeladen worden sei, damit die Pläne nicht vorher bekannt würden.
Ein erstes Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart war vom Bundesgerichtshof aufgehoben worden. Das Gericht habe nicht umfassend genug Beweise erhoben und Zeugen vernommen, erklärte der Bundesgerichtshof (BGH). Gegen das neuerliche Urteil kann der BGH angerufen werden.
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